Heilpädagogische Maßnahmen für schulpflichtige geistig behinderte Kinder/Jugendliche (Ferienbetreuung)

Heilpädagogische Maßnahmen für schulpflichtige geistig behinderte Kinder/Jugendliche (Ferienbetreuung)

Allgemeine Informationen

Ziel der heilpädagogischen Maßnahmen für schulpflichtige geistig behinderte Kinder und Jugendliche in der gesetzlich unterrichtsfreien Zeit ist die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit einer geistigen Behinderung während der Ferien, die Absicherung und Fortführung der bisherigen Förderung, die Betreuung und Unterstützung der behinderten Kinder zur Teilnahme an der Mitgestaltung der gemeinsamen Aktivitäten und des Spielens in der Gruppe entsprechend ihren individuellen Möglichkeiten.

Zuständigkeiten

Referat Eingliederungshilfe

Besucheradresse:
Am Landratsamt 3, Haus A
09648 Mittweida

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.