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Ziel der heilpädagogischen Maßnahmen für schulpflichtige geistig behinderte Kinder und Jugendliche in der gesetzlich unterrichtsfreien Zeit ist die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit einer geistigen Behinderung während der Ferien, die Absicherung und Fortführung der bisherigen Förderung, die Betreuung und Unterstützung der behinderten Kinder zur Teilnahme an der Mitgestaltung der gemeinsamen Aktivitäten und des Spielens in der Gruppe entsprechend ihren individuellen Möglichkeiten.
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