Allgemeine Informationen
Wer die Jagd ausüben möchte, muss einen auf seinen Namen lautenden gültigen Jagdschein mit sich führen. Wer die Beizjagd, also die Jagd mit Greifvögeln ausüben will, benötigt hierzu einen Falknerjagdschein.
Der Jagdschein, ausgenommen der Jugend- und Ausländerjagdschein, wird in der Regel als Jahresjagdschein für drei Jagdjahre erteilt.
Wenn Sie umziehen, sollten Sie die Adresse in Ihrem Jagdschein ändern lassen.
Zuständigkeiten
Untere Jagdbehörde
Besucheradresse:
Leipziger Straße 4
09599 Freiberg
Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Voraussetzungen
Vor der Erteilung des Jagdscheines ist das erfolgreiche Ablegen einer Jägerprüfung erforderlich.
Die Prüfung besteht aus einer Schießprüfung, einer schriftlichen Prüfung und dem mündlich-praktischen Prüfungsteil. Der Prüfungsteilnehmer muss ausreichende Kenntnisse nachweisen zu:
- Jagdkunde
Tierarten und ihrer Biologie, der Wildökologie, Jagdbetrieb einschließlich des Jagdhundewesens, Wildschadensverhütung, Land- und Waldbau, Naturschutz und der Biotoppflege, - Waffenkunde
Waffenrecht, Waffentechnik und der Führung von Jagdwaffen einschließlich Faustfeuerwaffen, - Verbraucherschutz
Wildbrethhygiene, Wildkrankheiten und Wildverwertung im Hinblick auf die Nutzung des erlegten Wildes als Lebensmittel, - Recht
Jagd-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht sowie Tierschutzrecht
Zur Erlangung dieser Kenntnisse ist ein entsprechender Ausbildungslehrgang zu absolvieren.
Verfahrensablauf
Der Jagdschein wird auf Antrag durch die für den Wohnsitz des Antragstellers zuständige untere Jagdbehörde in der Regel als Dreijahresjagdschein ausgestellt. Bei der Erteilung des Jagdscheins oder des Falknerjagdscheins wird zugleich eine Jagdabgabe erhoben.
Die Adressänderung in Ihrem Jagdschein können Sie persönlich oder schriftlich beantragen. Wenn Sie einen Dritten damit beauftragen, muss dieser eine Vollmacht von Ihnen vorlegen.
HINWEIS:
Sie können die Adressänderung auch bei der nächsten Jagdscheinverlängerung vornehmen lassen, wenn diese in Kürze anstehen sollte.
Erforderliche Unterlagen
- geänderter Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
- Jagdschein
- bei Verlängerung des Jagdscheins: Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung
Kosten
Für den Jagdschein werden Verwaltungsgebühren gemäß der Nr. 57 Tarifstelle 13 des 9. Sächsischen Kostenverzeichhnisses und eine Jagdabgabe nach § 1 der Sächsischen Jagdverordnung erhoben.
Für dei Adressänderung fallen in der Regel keine Gebühren oder Kosten an.
Die Jägerprüfungsgebühr beträgt zwischen 80 und 250 Euro. Bei Wiederholung von Prüfungsteilen wird sie anteilig berechnet (§ 13 Abs 6 SächsJagdVO).
Sonstiges
MEHR ZU DIESEM THEMA:
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Staatsbetrieb Sachsenforst - Wild und Jagd
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft - Jagd im Freistaat Sachsen
Landesjagdverband Sachsen e. V.
Rechtsgrundlage