Kfz-Steuerermäßigung/-befreiung, Beiblatt ohne Wertmarke beantragen

Kfz-Steuerermäßigung/-befreiung, Beiblatt ohne Wertmarke beantragen

Allgemeine Informationen

Anstelle der Freifahrtberechtigung im öffentlichen Personennahverkehr kann bei Vorliegen der Voraussetzungen auch eine Kfz-Steuerermäßigung (Merkzeichen G oder Gl anerkannt) beansprucht werden. Dazu erhalten Sie von uns auf Antrag ein Beiblatt ohne Wertmarke. Dieses ist bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt als zuständige Behörde für die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer vorzulegen. 

Ein Wechsel zwischen der Freifahrtberechtigung und der Kraftfahrzeugsteuerermäßigung ist möglich. 

Die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung kommt für schwerbehinderte Menschen in Betracht, bei denen das Merkzeichen aG, H oder Bl festgestellt wurde. Die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung kann neben der Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr in Anspruch genommen werden.

Zuständigkeiten

Referat Schwerbehindertenrecht und Landesblindengeld

Besucheradresse:
Am Landratsamt 3, Haus A, Zimmer 208 (Besucherzimmer)
09648 Mittweida

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-6296, -6297
Fax: 03731 799-76420
soziales[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich

Voraussetzungen

Ermäßigung bei der Kraftfahrzeugsteuer:

  • Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr
  • Merkzeichen: G oder Gl
  • Zulassung des Kraftfahrzeugs auf die schwerbehinderte Person
  • keine Inanspruchnahme der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)

Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer:

  • Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr
  • Merkzeichen: aG, Bl oder H
  • Zulassung des Kraftfahrzeugs auf die schwerbehinderte Person

WEITERE INFORMATIONEN

Verfahrensablauf

Bitte informieren Sie sich unter dem nachfolgenden Link

Erforderliche Unterlagen

Kurzantrag (wird Ihnen zugeschickt)

Kosten

keine

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.

Diese Website nutzt Cookies, um das beste Nutzererlebnis zu gewährleisten, um die Nutzung der Website zu analysieren und Datenschutzeinstellungen zu speichern. In unseren Datenschutzrichtlinien können Sie Ihre Auswahl jederzeit ändern.

Cookies und verwendete Technologien, die auf dieser Seite verwendet werden

Bitte wählen Sie JA oder NEIN für die betreffenden Kategorien.

Bitte wählen Sie, ob diese Website Cookies oder verwandte Technologien wie Web Beacons, Pixel Tags und Flash-Objekte ("Cookies") wie unten beschrieben verwenden darf. Sie können mehr darüber erfahren, wie diese Website Cookies und verwandte Technologien verwendet, indem Sie unsere untenstehende Datenschutzerklärung lesen.

Funktionale

Diese Cookies gewährleisten das korrekte Betreiben der Seite. Auch zustimmungsfreie Cookies oder First Party Cookies genannt.

Anbieter, die Cookies auf dieser Seite nutzen, werden nachfolgend aufgelistet. Wo dies möglich ist, können Sie der Nutzung von Cookies zustimmen.

Name Anbieter
Name: Nutzergesteuert
Anbieter: Landratsamt Mittelsachsen

Cookies, welche für die Grundfunktion unserer Seite benötigt und gesetzt werden.

Name: TYPO3 Backend
Anbieter: Landratsamt Mittelsachsen

Cookies, welche für die Nutzung des TYPO3 Backendzugangs benötigt und gesetzt werden.

Analytische Cookies

Diese Cookies sammeln anonyme Informationen über die Nutzungsweise einer Website, bspw. wie viele Besucher welche Seiten aufruft. Damit soll die Performance der Website und das Nutzererlebnis verbessert werden.

Anbieter, die Cookies auf dieser Seite nutzen, werden nachfolgend aufgelistet. Wo dies möglich ist, können Sie der Nutzung von Cookies zustimmen.

Name Anbieter
Name: Matomo Analytics
Anbieter: Landratsamt Mittelsachsen

Mit Matomo Analytics erfassen wir anonymisierte Nutzer-Daten die uns helfen, das Nutzererlebnis auf unserer Website zu verbessern. Hierfür analysieren wir Statistiken zur Nutzung, z.B. Seitenaufrufe und Klicks.
Unsere Datenschutzinformation