Allgemeine Informationen
Anstelle der Freifahrtberechtigung im öffentlichen Personennahverkehr kann bei Vorliegen der Voraussetzungen auch eine Kfz-Steuerermäßigung (Merkzeichen G oder Gl anerkannt) beansprucht werden. Dazu erhalten Sie von uns auf Antrag ein Beiblatt ohne Wertmarke. Dieses ist bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt als zuständige Behörde für die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer vorzulegen.
Ein Wechsel zwischen der Freifahrtberechtigung und der Kraftfahrzeugsteuerermäßigung ist möglich.
Die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung kommt für schwerbehinderte Menschen in Betracht, bei denen das Merkzeichen aG, H oder Bl festgestellt wurde. Die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung kann neben der Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr in Anspruch genommen werden.