Referat Schwerbehindertenrecht und Landesblindengeld

Referat Schwerbehindertenrecht und Landesblindengeld

Besucheradresse:
Am Landratsamt 3, Haus A
09648 Mittweida

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-6000
Fax: 03731 799-6524
kontakt.soziales[at]landkreis-mittelsachsen.de

Sprechzeit:
Mo 09-12 Uhr, nur telefonische Erreichbarkeit der Service-Nr. 03731 799-6000
Di 09-12, 13-18 Uhr, (Bitte versuchen Sie bis 17:30 Uhr vorzusprechen, damit wir Ihr Anliegen noch während der Öffnungszeiten aufnehmen können.)
Mi geschlossen
Do 09-12, 13-16 Uhr, (Bitte versuchen Sie bis 15:30 Uhr vorzusprechen, damit wir Ihr Anliegen noch während der Öffnungszeiten aufnehmen können.)
Fr 09-12 Uhr, nur telefonische Erreichbarkeit der Service-Nr. 03731 799-6000 (gültig ab Januar 2026)

Referat Schwerbehindertenrecht und Landesblindengeld

Referatsleiterin: Frau Reichenbächer

Im Referat Schwerbehindertenrecht und Landesblindengeld wird über Anträge auf Feststellung einer Behinderung, des Grades der Behinderung und von Merkzeichen entschieden. Neben Schwerbehindertenausweisen werden Beiblätter für die Freifahrtberechtigung im öffentlichen Personennahverkehr beziehungsweise die Kfz-Steuerermäßigung/-befreiung ausgestellt. Darüber hinaus ist das Referat zuständig für Anträge auf Gewährung von Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz (LBlindG).

Die Abteilung Soziales hat das Dokumentenmanagementsystem eingeführt. Damit werden künftig nur digitale Akten geführt. Alle Unterlagen sind ausschließlich in Kopie einzureichen. Originale übersenden Sie nur nach konkreter Aufforderung der Fachreferate. Eingereichte Unterlagen werden nach Digitalisierung vernichtet. Es erfolgt keine Rücksendung an Sie.

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