Referat Schwerbehindertenrecht und Landesblindengeld

Referat Schwerbehindertenrecht und Landesblindengeld

Besucheradresse:
Am Landratsamt 3, Haus A
09648 Mittweida

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-6000
Fax: 03731 799-6524
kontakt.soziales[at]landkreis-mittelsachsen.de

Sprechzeit:
Mo09-12 Uhr, nur telefonische Erreichbarkeit der Service-Nr. 03731 799-6000
Di09-12, 13-18 Uhr, (Bitte versuchen Sie bis 17:30 Uhr vorzusprechen, damit wir Ihr Anliegen noch während der Öffnungszeiten aufnehmen können.)
Migeschlossen
Do09-12, 13-16 Uhr, (Bitte versuchen Sie bis 15:30 Uhr vorzusprechen, damit wir Ihr Anliegen noch während der Öffnungszeiten aufnehmen können.)
Fr09-12 Uhr, nur telefonische Erreichbarkeit der Service-Nr. 03731 799-6000 (gültig ab Januar 2026)

Referat Schwerbehindertenrecht und Landesblindengeld

Referatsleiterin: Frau Miersch

Im Referat Schwerbehindertenrecht und Landesblindengeld wird über Anträge auf Feststellung einer Behinderung, des Grades der Behinderung und von Merkzeichen entschieden. Neben Schwerbehindertenausweisen werden Beiblätter für die Freifahrtberechtigung im öffentlichen Personennahverkehr beziehungsweise die Kfz-Steuerermäßigung/-befreiung ausgestellt. Darüber hinaus ist das Referat zuständig für Anträge auf Gewährung von Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz (LBlindG).

Zum 1. April 2025 hat die Abteilung Soziales das Dokumentenmanagementsystem eingeführt. Dies bedeutet, es werden künftig nur noch digitale Akten geführt. Reichen Sie daher ab sofort alle Unterlagen nur noch in Kopie und nicht im Original ein. Originale übersenden Sie nur nach konkreter Aufforderung der Fachreferate. Von Ihnen eingereichte Unterlagen werden nach der Digitalisierung vernichtet und nicht an Sie zurückgesendet.

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