Referat Schwerbehindertenrecht und Landesblindengeld

Referat Schwerbehindertenrecht und Landesblindengeld

Besucheradresse:
Am Landratsamt 3, Haus A, Zimmer 219 (Besucherzimmer)
09648 Mittweida

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-6296, -6297
Fax: 03731 799-76420
soziales[at]landkreis-mittelsachsen.de

Sprechzeit:
Di09-12, 13-18 Uhr
Do09-12, 13-16 Uhr
Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich nach Terminvereinbarung zu den vorgenannten Sprechzeiten möglich.

Referat Schwerbehindertenrecht und Landesblindengeld

Referatsleiterin: Frau Miersch

Im Referat Schwerbehindertenrecht und Landesblindengeld wird über Anträge auf Feststellung einer Behinderung, des Grades der Behinderung und von Merkzeichen entschieden. Neben Schwerbehindertenausweisen werden Beiblätter für die Freifahrtberechtigung im öffentlichen Personennahverkehr beziehungsweise die Kfz-Steuerermäßigung/-befreiung ausgestellt. Darüber hinaus ist das Referat zuständig für Anträge auf Gewährung von Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz (LBlindG).

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner (PDF) 

 

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