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Im Referat Schwerbehindertenrecht und Landesblindengeld wird über Anträge auf Feststellung einer Behinderung, des Grades der Behinderung und von Merkzeichen entschieden. Neben Schwerbehindertenausweisen werden Beiblätter für die Freifahrtberechtigung im öffentlichen Personennahverkehr beziehungsweise die Kfz-Steuerermäßigung/-befreiung ausgestellt. Darüber hinaus ist das Referat zuständig für Anträge auf Gewährung von Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz (LBlindG).
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner (PDF)