Allgemeine Informationen
Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch (GdB mindestens 50). Er ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen, zum Bespiel besonderer Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, Einkommenssteuererleichterungen, begleitende Hilfen im Arbeitsleben, gegebenenfalls in Verbindung mit weiteren Bescheinigungen.
Der Schwerbehindertenausweis wird in Sachsen seit Januar 2014 als Identifikationskarte ausgestellt. Es handelt sich dabei um eine Plastikkarte im Bankkartenformat. Ausweisänderungen oder -verlängerungen führen zur Neuausstellung eines Ausweises.
Der Ausweis wird per Post direkt an den Bürger versandt. Eine sofortige Ausstellung im Amt ist nicht mehr möglich.
Wer noch im Besitz eines gültigen Schwerbehindertenausweises in altem Format (Papier) ist, muss diesen nicht umtauschen. Ausweise nach altem Muster bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit gültig, es sei denn, die Ausweise sind vorher einzuziehen.
Der Ausweis hat die Grundfarbe grün. Für schwerbehinderte Menschen, die das Recht auf die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr haben, enthält der Ausweis einen halbseitigen orangefarbenen Flächenaufdruck.
Ab dem vollendeten 10. Lebensjahr ist der Ausweis mit einem Lichtbild zu versehen. Dies wird von uns erst dann bei Ihnen angefordert, wenn ein Ausweis auszustellen ist.
Neben Ihren persönlichen Daten (Name, Vorname und Geburtsdatum) enthält der Ausweis folgende Eintragungen:
- Grad der Behinderung (GdB), als Zehnergrad von 50 bis 100 möglich
- Gültigkeitsdatum und Gültigkeitsdauer (befristet/unbefristet – abhängig vom Einzelfall)
- Aktenzeichen
- ausstellende Behörde
- Lichtbild
- zuerkannte Merkzeichen
- Hinweis auf Schwerbehinderteneigenschaft in englischer Sprache
- gegebenenfalls Kennzeichnung in Braille-Schrift
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