Allgemeine Informationen
Grundlage für die Pflichtaufgabe Kreisarchiv ist das Archivgesetz für den Freistaat Sachsen und die Archivsatzung nach Beschluss des Kreistages vom September 2010. Das Kreisarchiv Mittelsachsen hat die Unterlagen des gegenwärtigen Landkreises und seiner Rechts- beziehungsweise Funktionsvorgänger der letzten rund 75 Jahre zu archivieren, zu erhalten und schließlich entsprechend der archivrechtlichen Schutzfristen nutzbar zu machen.
Wenn kommunale Körperschaften im Landkreis Mittelsachsen keine eigenen oder gemeinsamen Archive unterhalten, die den archivfachlichen Anforderungen hinsichtlich Personal, Räumen und Ausstattung entsprechen, übernimmt das Kreisarchiv nach dem § 13 SächsArchivG deren archivwürdige Unterlagen in ein Historisches Endarchiv zur öffentlichen Nutzung. Sowohl in Freiberg, Mittweida und Wechselburg arbeiten die Archivarinnen und Archivare in den Bereichen Verwaltungsarchiv, Bauaktenarchiv, Historische Endarchive für Kreise und Gemeinden sowie Archivpflegschaften für nachgeordnete Einrichtungen des Landkreises Mittelsachsen. Darüber hinaus werden an allen drei Standorten des Kreisarchivs jeweils Sammlungen, Dokumentationen und Benutzer-Bibliotheken vorgehalten.