Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und Hilfsmittel für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen

Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und Hilfsmittel für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen

Allgemeine Informationen

Die Teilhabe am Leben und in der Gemeinschaft und die Gewährung von Hilfsmitteln ist ein Teilbereich der Rehabilitation und soll die Teilhabe von Menschen mit einer (drohenden) Behinderung am gesellschaftlichen und kulturellen Leben sicherstellen.

Sie umfasst unter anderem folgende Leistungen:

  • Hilfen zum Besuch von Veranstaltungen und Einrichtungen,
  • Hilfen zur Verständigung mit der Umwelt  und
  • Hilfen zur Beschaffung, Erhaltung und dem Ausbau der Wohnung, wenn dies durch die Behinderung erforderlich ist.

Zuständigkeiten

Referat Eingliederungshilfe

Besucheradresse:
Am Landratsamt 3, Haus A
09648 Mittweida

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.