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Kinder und Jugendliche, die durch eine (drohende) Behinderung nur eingeschränkt an der Gesellschaft teilhaben können und deshalb auf intensive Unterstützung bei regelmäßig anfallenden Verrichtungen im Schulalltag angewiesen sind, erhalten die notwendigen Hilfestellungen durch einen Schulbegleiter.
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Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.