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Wenn Sie sich als Tierarzt oder Tierärztin in Sachsen niederlassen wollen, müssen Sie die Aufnahme Ihrer Tätigkeit unverzüglich dem örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt anzeigen.
HINWEISE:
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
Besucheradresse:
Am Landratsamt 3
09648 Mittweida
Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Telefon: 03731 799-6234
Fax: 03731 799-6488
lueva[at]landkreis-mittelsachsen.de
Frau Dr. Pospiech
Telefon: 03731 799-3502
lueva[at]landkreis-mittelsachsen.de
Die Anzeige der Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit als Tierarzt oder Tierärztin können Sie persönlich oder schriftlich vornehmen. Sie müssen folgende Angaben machen:
Die Änderungsanzeige können Sie personlich oder schriftlich vornehmen.
Für die Anzeige der Tätigkeit als Tierärztin/Tierarzt ist die Vorlage der Approbationsurkunde als Tierarzt als Nachweis der Berechtigung zur Ausübung des tierärztlichen Berufs und zur Führung der Berufsbezeichnung erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit als Tierarzt oder Tierärztin sowie Änderungen unverzüglich beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt anzeigen müssen.
Für die Anzeige entstehen Ihnen keine Kosten.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.