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Entsprechend der Tierschutzschlachtverordnung ist für das Betäuben und Töten von Nutztieren ein Sachkundenachweis erforderlich. Zuständige Behörde für die Durchführung und Prüfungsabnahme ist die Landesdirektion Sachsen.
Die Erteilung der Sachkundebescheinigung erfolgt durch das zuständige Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
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Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.