Allgemeine Informationen
Entsprechend der Tierschutzschlachtverordnung ist für das Betäuben und Töten von Nutztieren ein Sachkundenachweis erforderlich. Zuständige Behörde für die Durchführung und Prüfungsabnahme ist die Landesdirektion Sachsen.
Die Erteilung der Sachkundebescheinigung erfolgt durch das zuständige Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt