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Bei gewerblichen Tiertransporten müssen rechtliche Anforderungen beachtet werden, welche dem Tierschutz und der Tierseuchenbekämpfung dienen: Nutztiere dürfen innerhalb der Europäischen Union grundsätzlich nicht länger als acht Stunden transportiert werden. Bei längeren Transporten müssen die Tiere unter anderem zwischenzeitlich getränkt und mit Futter versorgt werden.
Deshalb müssen sowohl die Transporteure als auch die Fahrzeuge die besonderen Anforderungen für Tiertransporte erfüllen.
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Personen, die mit Fahrzeugen zu gewerblichen Zwecken Nutztiere (Pferde, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und Geflügel) unter acht Stunden transportieren, benötigen einen Befähigungsnachweis.
Bei längerer Beförderungsdauer ist zudem eine Zulassung als Transportunternehmer erforderlich.
Das entsprechende Antragsformular ist mit den beizufügenden Unterlagen im zuständigen Veterinäramt einzureichen.
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.