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Lebensmittel- und Futtermittelunternehmen sind verpflichtet, Untersuchungsergebnisse über Gehalte an gesundheitsgefährdenden bzw. gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen wie
in und auf Lebensmitteln oder Futtermitteln dem zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) mitzuteilen.
Folgende Stoffe und Substanzen müssen dem LÜVA gemeldet werden:
Wenn die Untersuchung mit einer Untersuchungsmethode vorgenommen worden ist, mit der sich die genannten Kongenere nicht ermitteln lassen, gilt die Mitteilungspflicht nur für Dibenzo-p-dioxine, Dibenzofurane und dioxinähnliche polychlorierte Biphenyle als Stoffgruppe.
Besucheradresse:
Am Landratsamt 3
09648 Mittweida
Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Telefon: 03731 799-6234
Fax: 03731 799-6488
lueva[at]landkreis-mittelsachsen.de
Die Mitteilung muss in elektronischer Form erfolgen. Bitte verwenden Sie dafür das Formblatt des Lebensmittelüberwachungs-und Veterinäramts.
Diese Daten werden von den zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern anonymisiert an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) übermittelt. Das BVL erstellt aus den übermittelten Daten seinen vierteljährlichen Bericht über Gehalte an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen in oder auf Lebensmitteln oder Futtermitteln.
Wenn eine Bearbeitung von Excel-Dokumenten aus softwaretechnischen Gründen nicht möglich ist, können Sie mit dem zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt ein anderes, möglichst Excel-kompatibles Format zum Datenaustausch vereinbaren.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.