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Es besteht die Möglichkeit der Beantragung auf Übernahme des vom ZVMS per Bescheid festgelegten erhöhten Eigenanteils an Beförderungskosten auf Grund eines längeren Fahrwegs zu einer Schule, die aufgrund der Art und/oder Schwere der Behinderung besucht wird.
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Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.