Visum für die Einreise nach Deutschland beantragen
Zuständigkeiten
Stabsbereich Ausländer- und Asylrecht
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Voraussetzungen
Die Erteilung eines Visums setzt in der Regel voraus, dass- Ihre Identität geklärt ist und Sie die Passpflicht erfüllen,
- Ihr Lebensunterhalt gesichert ist,
- kein Ausweisungsgrund vorliegt und
- soweit kein Anspruch auf einen Aufenthaltstitel besteht, Ihr Aufenthalt nicht aus einem sonstigen Grund Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet.
Verfahrensablauf
- Das Formular zur Beantragung eines Einreisevisums steht Ihnen auf den Internetseiten der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Land in verschiedenen Sprachen zur Verfügung.
- Füllen Sie den Vordruck genau aus und versehen sie ihn mit Ihrer Unterschrift.
- Stellen Sie die nötigen Nachweise zusammen.
- Geben Sie den Antrag (mindestens zwei Exemplare) mit den erforderlichen Unterlagen persönlich bei der Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ihrem Heimatland oder der für Sie zuständigen Ausländerbehörde ab.
Prüfung und Erteilung des Visums
Die Auslandsvertretung der Bundesrepublik holt die Zustimmung der Ausländerbehörde am zukünftigen Wohnsitz in Deutschland ein. Mit der Zustimmung kann die Auslandsvertretung das Visum erteilen.Einreise
Wenn Sie ein Visum erteilt bekommen, wird mit einem Sichtvermerk im Pass die Einreise und der Aufenthalt erlaubt. Dauert Ihr Aufenthalt länger als drei Monate, beantragen Sie vor Ablauf des Visums bei der Ausländerbehörde eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis.Erforderliche Unterlagen
Mit dem Visumsantrag müssen Sie alle erforderlichen Unterlagen einreichen. Um zeitaufwändige Nachforderungen zu vermeiden, sollten Sie sich rechtzeitig vor Reisebeginn mit der Auslandsvertretung in Verbindung setzen und sich über die von Ihnen einzureichenden Unterlagen informieren.Fristen
- Dauer für Erteilung des Visums: Im Regelfall benötigen die Auslandsvertretungen zwischen zwei und zehn Arbeitstagen, um über einen Antrag für ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt zu entscheiden. Bei einem Antrag für ein Visum, das zu einem längerfristigen Aufenthalt oder zur Arbeitsaufnahme berechtigt, muss mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit gerechnet werden.
- Gültigkeit: in der Regel mindestens drei Monate
Kosten
EUR 60,00Rechtsgrundlage
- § 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) – Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen
- § 6 AufenthG – Visum
- Schengener Grenzkodex
- EU-Visumverordnung
Wichtig
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.