Stabsbereichsleiter: Martin Gräser
Für Entscheidungen zum Ausländer- und Asylrecht ist der Stabsbereich Ausländer- und Asylrecht zuständig. Dazu gehören unter anderem die Erteilung/Verlängerung von Aufenthaltstiteln, die Zustimmung/Ablehnung von Visa-Anträgen sowie die Entgegennahme und Prüfung von Verpflichtungserklärungen. Der Bereich ist außerdem Ansprechpartner für aufenthaltsrechtliche Belange der Angehörigen von EU-Staaten und für alle Fragen rund um das Aufenthaltsrecht, der sich rechtmäßig aufhaltenden nichtdeutschen Staatsangehörigen. Zu den weiteren Aufgaben zählen die Ausstellung von deutschen Passersatzpapieren und die Anordnung aufenthaltsbeendender Maßnahmen sowie die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens. Der Bereich ist ebenso zuständig für Spätaussiedler und Vertriebene nach Bundesvertriebenengesetz.
Telefonsprechzeit
montags bis freitags von 09:00 bis 11:00 Uhr,
dienstags und donnerstags zusätzlich von 13:00 bis 15:00 Uhr
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