Stabsbereichsleiter: Martin Gräser
Für Entscheidungen zum Ausländer- und Asylrecht ist der Stabsbereich Ausländer- und Asylrecht zuständig. Dazu gehören unter anderem die Erteilung/Verlängerung von Aufenthaltstiteln, die Zustimmung/Ablehnung von Visa-Anträgen sowie die Entgegennahme und Prüfung von Verpflichtungserklärungen. Der Bereich ist außerdem Ansprechpartner für aufenthaltsrechtliche Belange der Angehörigen von EU-Staaten und für alle Fragen rund um das Aufenthaltsrecht, der sich rechtmäßig aufhaltenden nichtdeutschen Staatsangehörigen. Zu den weiteren Aufgaben zählen die Ausstellung von deutschen Passersatzpapieren und die Anordnung aufenthaltsbeendender Maßnahmen sowie die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens. Der Bereich ist ebenso zuständig für Spätaussiedler und Vertriebene nach Bundesvertriebenengesetz. Außerdem steuert der Bereich das Projekt „AKZESS“: für die ausländische Fachkräfte-Zuwanderung effizient und sensibel.
Die Stabsstelle Ausländer- und Asylangelegenheiten ist bis auf Weiteres geschlossen:
- Die Onlineterminvergabe für den Stabsbereich Ausländer- und Asylrecht bleibt offen – hierdurch wird gewährleistet, dass Sie Ihr Anliegen in Form einer Terminanfrage einreichen können. Zwar werden die vereinbarten Termine aufgrund der Behördenschließung aktuell überwiegend wieder abgesagt, allerdings erfolgt dennoch eine Bearbeitung des Anliegens und gegebenenfalls eine Zusendung von Dokumentenverlängerungen oder sonstiger Bescheinigungen.
- Antragstellungen beziehungsweise die Abgabe von Unterlagen erfolgt während der Dauer der Behördenschließung auf postalischem und elektronischem Weg.
- Einzelne Termine vor Ort finden aktuell nur nach vorheriger Terminvereinbarung zur Aushändigung von elektronischen Aufenthaltstiteln und Pässen, zur Abnahme von Verpflichtungserklärungen, sowie in speziellen (besonders dringlichen) Einzelfällen statt.
Telefonsprechzeit und Terminvereinbarungen
Telefonsprechzeit montags bis freitags von 09:00 bis 11:00 Uhr unter ► Telefon 03731 799-3600