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Seit dem 1. September 2011 erhalten Sie den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Säuglinge und Kinder erhalten ebenfalls eine eigene Karte. Im Karteninneren besitzt der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) einen kontaktlosen Chip.
Er speichert
Die Karte bietet Ihnen als weitere Funktionen einen elektronischen Identitätsnachweis und eine qualifizierte elektronische Signatur (elektronische Unterschriftsfunktion). Die zuständige Stelle kann diese Funktionen auf Ihren Wunsch ein- oder ausschalten.
Der eAT umfasst folgende Aufenthaltstitel:
Besucheradresse:
Dr.-W.-Külz-Straße 16
09618 Brand-Erbisdorf
Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Fax: 03731 799-3691
auslaenderbehoerde[at]landkreis-mittelsachsen.de
Der Aufenthaltstitel muss mindestens einen Monat gelten.
Ab sofort können verschiedene Anträge zur Erteilung eines elektronischen Aufenthaltstitels online über die Homepage des Landratsamtes als auch über das Serviceportal Amt24 gestellt werden (siehe Formulare). Wir empfehlen, den elektronischen Aufenthaltstitel vorab online zu beantragen, um den anschließenden Vor-Ort-Termin bestmöglich vorbereiten zu können.
Amt 24: Suchen Sie die Leistung „elektronischen Aufenthaltstitel beantragen“ mittels Suchfunktion und geben Ihren aktuellen Aufenthaltsort neben der Sucheingabe ein. Wählen Sie aus den Suchergebnissen die Leistung entsprechend aus. Dort finden Sie auch weitere Informationen zum Antragsverfahren. Über die Rubrik „Formulare und weitere Angebote“ gelangen Sie zum Onlineantrag. Vor Absenden des Antrages hat der Antragsteller die Möglichkeit, seinen ausgefüllten Antrag zu prüfen und eine Zusammenfassung herunterzuladen. Im Nachgang ist dies nicht mehr möglich. Eine Eingangsbestätigung wird per E-Mail versandt.
Ein persönlicher Vor-Ort-Termin in der Ausländerbehörde ist in der Regel zwingend erforderlich, um den Antrag abschließend bearbeiten zu können. Vor Ort werden Ihre Fingerabdrücke erfasst. Kinder ab sechs Jahren müssen ebenfalls ihre Fingerabdrücke abgeben.
Wie es nach dem Termin in der Ausländerbehörde weitergeht, wird in den folgenden Dokumenten erklärt:
Ihr Weg zum elektronischen Aufenthaltstitel – deutsch (PDF)
Ihr Weg zum elektronischen Aufenthaltstitel – englisch (PDF)
Ihr Weg zum elektronischen Aufenthaltstitel – arabisch (PDF)
Ihr Weg zum elektronischen Aufenthaltstitel – persisch (PDF)
Ihr Weg zum elektronischen Aufenthaltstitel – spanisch (PDF)
Ihr Weg zum elektronischen Aufenthaltstitel – russisch (PDF)
Welche Unterlagen benötigt werden, erfahren Sie im Rahmen der Terminvereinbarung beziehungsweise Ihrer Vorsprache zum Termin.
Bearbeitungszeit: vier bis sechs Wochen
Gebühren für die Niederlassungserlaubnis und der Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG (unbefristete Aufenthaltstitel)
Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte und die Mobiler-ICT-Karte
§ 45c AufenthV Gebühr bei Neuausstellung
Für die Neuausstellung eines eAT (zum Beispiel bei Verlust) beträgt die Gebühr 67 Euro.
Aufenthaltskarte/Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern, Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für Schweizer
Gebührenermäßigungen/ Gebührenbefreiungen
Ausnahmen von den obengenannten Gebührensätzen (Gebührenermäßigung, Gebührenfreiheit) können unter anderem für folgende Personenkreise gelten:
Den elektronischen Aufenthaltstitel können Sie wie den neuen Personalausweis für deutsche Staatsangehörige nutzen.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.