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Die untere Forstbehörde ordnet notwendige vorbeugende Maßnahmen zum Schutz vor Waldbränden an bzw. führt sie selbst durch. Grundlage dafür ist die jährliche Erstellung eines Maßnahmenplans Waldbrandschutz mit zahlreichen Anlagen, worin die Zuständigkeiten klar geregelt sind. Hierzu zählt auch die Bekanntgabe der Waldbrandgefahrenstufen. Diese werden für die waldbrandgefährdete Zeit vom 1. März bis 31. Oktober jeden Jahres morgens bis 07:00 Uhr MEZ (08:00 MESZ) den Forstbezirken des Staatsbetriebes Sachsenforst, den unteren Forstbehörden und den Rettungsleitstellen der sächsischen Landkreise nach Vorhersageregionen und damit nach Gemeinden durch den Deutschen Wetterdienst (DWD) gemeldet.
Die aktuelle Waldbrandgefährdung nach Vorhersageregionen beziehungsweise Gemeinden im gesamten Freistaates Sachsen können über den
abgerufen werden.
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