Waldbrandvorbeugung

Waldbrandvorbeugung

Allgemeine Informationen

Die untere Forstbehörde ordnet notwendige vorbeugende Maßnahmen zum Schutz vor Waldbränden an bzw. führt sie selbst durch. Grundlage dafür ist die jährliche Erstellung eines Maßnahmenplans Waldbrandschutz mit zahlreichen Anlagen, worin die Zuständigkeiten klar geregelt sind. Hierzu zählt auch die Bekanntgabe der Waldbrandgefahrenstufen. Diese werden für die waldbrandgefährdete Zeit vom 1. März bis 31. Oktober jeden Jahres morgens bis 07:00 Uhr MEZ (08:00 MESZ) den Forstbezirken des Staatsbetriebes Sachsenforst, den unteren Forstbehörden und den Rettungsleitstellen der sächsischen Landkreise nach Vorhersageregionen und damit nach Gemeinden durch den Deutschen Wetterdienst (DWD) gemeldet. 

Die aktuelle Waldbrandgefährdung nach Vorhersageregionen beziehungsweise Gemeinden im gesamten Freistaates Sachsen können über den 

abgerufen werden. 

Zuständigkeiten

Untere Forstbehörde

Besucheradresse:
Leipziger Straße 4
09599 Freiberg

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-3621
Fax: 03731 799-3664
umwelt.forst[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich
Ansprechpartnerinnen

Dagmar Münzer
Telefon: 03731 799-3611
dagmar.muenzer[at]landkreis-mittelsachsen.de

Silva Wackwitz
Telefon: 03731 799-3612
silva.wackwitz[at]landkreis-mittelsachsen.de

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.

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