Waldumwandlung beantragen

Waldumwandlung beantragen

Allgemeine Informationen

Wald darf nur mit Genehmigung der Forstbehörde auf Dauer in eine andere Nutzungsart umgewandelt werden (Umwandlung). Dies gilt entsprechend für eine vorrangige Mitbenutzung der Grundflächen für nichtforstliche Zwecke und für die vorübergehende Umwandlung mit dem Ziel späterer Wiederaufforstung (§ 8 Abs. 1 SächsWaldG).

Bei der Entscheidung über einen Umwandlungsantrag sind die Rechte, Pflichten und wirtschaftlichen Interessen des Waldbesitzers sowie die Belange der Allgemeinheit gegeneinander und untereinander abzuwägen (§ 8 Abs. 2 SächswaldG).

Werden definierte Flächengrößen (UVPG, Anlage 1) überschritten, besteht die Pflicht zu einer Umweltverträglichkeits-(vor-)prüfung.

Für eine dauerhafte Waldumwandlung werden Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen, im Regelfall eine Erstaufforstung, in einer von der Forstbehörde festzulegenden Höhe gefordert. Eine Erstaufforstung muss vorab von der Landwirtschaftsbehörde genehmigt werden.

Zuständigkeiten

Untere Forstbehörde

Besucheradresse:
Leipziger Straße 4
09599 Freiberg

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-3621
Fax: 03731 799-3664
umwelt.forst[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich
Ansprechpartnerin

Karin Karschunke
Telefon: 03731 799-3659
karin.karschunke[at]landkreis-mittelsachsen.de

Voraussetzungen

Formloser schriftlicher Antrag

Verfahrensablauf

Die Genehmigung erteilt die örtlich zuständige untere Forstbehörde. Im Verfahren werden verschiedene weitere Fachbehörden beteiligt, sofern deren Aufgabenbereich berührt ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Name und Anschrift des Antragstellers mit Datum und Unterschrift
  • Beschreibung des Zwecks der beantragten Waldumwandlung und Begründung der Standortgebundenheit des geplanten Vorhabens
  • Angabe der Größe der Umwandlungsfläche
  • Angabe, ob die Umwandlung auf Dauer oder befristet erfolgen soll
  • Lageplan bzw. Flurkarte mit eingezeichneter Umwandlungsfläche (Maßstab 1:500 bis 1:5.000)
  • Angabe der Gemarkung und Flurstücksnummer der Umwandlungsfläche
  • ökologische Bestandsaufnahme der Umwandlungsfläche (Baumarten, Ø-Alter; Ø-Höhe; Vitalität; Schäden)
  • bei einer dauerhaften Umwandlung Angaben zu Ersatzmaßnahmen mit Gemarkung, Flurstück, Flächengröße, Flurkartenausschnitt und Erstaufforstungsgenehmigung (bzw. Antragsstand hierzu); Hinweis: als Pflanzmaterial sind standortgerechte Baum- und Straucharten zu verwenden; die standortgeeignete Herkunft ist nachzuweisen
  • bei einer befristeten Umwandlung Zeitpunkt der Wiederaufforstung
  • Eigentümernachweis für die Umwandlungsfläche (Kopie Grundbuchblatt, bzw. bei Nichtvorliegen Notarvertrag)
  • sofern der Antragsteller nicht Eigentümer der Umwandlungsfläche ist, Zustimmung des Eigentümers zur Antragsstellung (Vollmacht)
  • ggf. Mitteilung zum Stand anderer Genehmigungsverfahren (z. B. nach Bau- oder Bergrecht)
  • Mitteilung, ob die Umwandlung innerhalb der Vegetationszeit (1. März bis 30. September) erfolgen soll

Kosten

Siehe Neuntes Sächsisches Kostenverzeichnis, lfd. Nr. 39, Tarifstelle 1

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.