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24.07.2023
Es ist in der HIT-Datenbank (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere) jeder Zugang als auch jetzt jeder Abgang unter Angabe des Bewegungsdatums, der Viehverkehrsverordnungsnummer der abgebenden Tierhalter bei Zugang beziehungsweise der übernehmenden Tierhalter bei Abgang und die Anzahl der auf- beziehungsweise abgegebenen Tiere innerhalb von sieben Tagen zu melden. Verendungen oder Tötungen sind nicht zu melden.
Die jährliche Stichtagsmeldung an HIT bleibt ebenfalls weiter Pflicht. Diese übernimmt jedoch die Sächsische Tierseuchenkasse wenn die pflichtgemäße Meldung des Tierbestandes zum 1. Januar an diese korrekt erfolgt ist.
Weitere Hinweise dazu finden sich auf der Internetseite von HIT