Afrikanische Schweinepest: Veterinäramt appelliert erneut an alle Bürger

19.07.2021

Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Mittelsachsen appelliert erneut aufgrund von steigenden Fallzahlen bei Wildschweinen im Osten von Sachsen und Brandenburg und aufgrund der nun erstmals gemeldeten Ausbrüche auch bei Hausschweinen in Deutschland bei der Verhütung, Erkennung und Bekämpfung dieser für Schweine sehr gefährlichen Tierseuche mitzuwirken. 

Jeder kann durch umsichtiges Verhalten dazu beitragen, eine weitere schnelle Verschleppung über weite Strecken zu verhindern. Es sollten keine Schweinefleischprodukte (Rohwürste wie Salami und Knacker, roher Schinken oder rohes Schweinefleisch) aus betroffenen Gebieten mit nicht nach Deutschland gebracht werden. Am Rastplatz/Parkplatz sind  Speisereste nur in die bereitstehenden verschlossenen Mülleimer zu werfen. Urlauber sollten beim Besuch in den betroffenen Regionen auf die dort geltenden seuchenhygienischen Regelungen achten. Tot aufgefundene Wildschweine sind immer der zuständigen Veterinärbehörde oder der örtlichen Polizeibehörde zu melden. Für das Land Sachsen gilt eine Allgemeinverfügung mit der die Entsorgung von Fall-, Unfallschwarzwild und krank geschossenen Wildschweinen zur Tierkörperbeseitigungsanlage vorgeschrieben ist. Diese Tiere sind auch in unserem Landkreis durch die Jäger zu beproben und zu kennzeichnen. Danach erfolgt die Entsorgung über einen der im Landkreis eingerichteten Kadaversammelpunkte. Die Jäger erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung, welche über das Veterinäramt zu beantragen ist.

Die ersten gemeldeten Ausbrüche in Hausschweinebeständen in Deutschland unterstreichen die Wichtigkeit der strikten Einhaltung seuchenhygienischer Maßnahmen durch jeden Schweinehalter, egal wie groß der Bestand, um eine Einschleppung der Seuche in die Bestände zu verhindern: keine Verfütterung von Speiseresten, separates Schuhwerk und Kleidung bei Betreten des Stalles/Aufenthaltsbereiche. Wildschweine dürfen keinen Kontakt zu Hausschweinen haben, Einstreu und Futter sind verschlossen zu lagern, kein Grünfutter verfüttern, zu dem Wildschweine Zugang hatten. Jäger, Jagdhunde oder anderen Hunde haben keinen Zutritt zum Stall! Auch Minipigs zählen aus Hausschweine und müssen entsprechend sicher gehalten werden.

Das Virus ist sehr langlebig und hält sich bei Zimmertemperatur beispielsweise gut vier Monate, im blutverseuchten Erdboden 205 Tage, im gekühlten Schlachtkörper sieben Monate, in Schinken bis zu 399 Tage. „Bei der Verarbeitung von Fleisch und Fleischprodukten wird es erst bei einer erzielten Kerntemperatur von 69 Grad inaktiviert“, erklärt die Veterinärmedizinerin Dr. Anke Kunze vom Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt.

Bei einer Infektion tritt meist der Tod der Tiere nach zwei bis zehn Tagen ein. Symptome einer Infektion sind beispielsweise Fieber, Blutungen und Appetitverlust. „Die Seuche muss nicht gleich zu hohen Verlusten im Bestand führen, auch einzelne plötzliche Todesfälle ohne erkennbare andere Ursache müssen auf Afrikanische Schweinepest abgeklärt werden. Deshalb sind die Probenentnahmen im Wild- und Hausschweinbestand so wichtig. Denn nur mithilfe der Labordiagnostik lässt sich die ASP zweifelsfrei feststellen beziehungsweise ausschließen“, erläutert Dr. Anke Kunze. Abschließend betont sie, dass die Krankheit für den Menschen völlig ungefährlich ist.

Auf der Internetseite des Landkreises ist ein Fragen-Antwort-Katalog zur ASP eingestellt.