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Im September 2020 wurde die Afrikanische Schweinepest bei einem Wildschwein in Brandenburg festgestellt. Inzwischen ist die Tierseuche auch in Sachsen angekommen. Aufgrund zahlreicher festgestellter Ausbrüche in mehreren Landkreises besteht nunmehr eine flächendeckende Pflichtuntersuchung in ganz Sachsen für alle erlegten Wildschweine auf Afrikanische Schweinepest. Diese für Haus- und Wildschweine hochgefährliche Tierseuche wird direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände und Futter übertragen. Das Virus ist bei niedrigen Temperaturen hochresistent und kann bis zu sechs Monate in ungekochten Produkten aus Schweinefleisch überleben. Die Krankheit ist für den Menschen ungefährlich! Es besteht jedoch eine Ansteckungsgefahr für Haus- und Wildschweine durch kontaminierte, weggeworfene Speisereste. So kann ein unachtsam weggeworfenes Wurstbrötchen ausreichen, um die Krankheit zu verbreiten.
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Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Virusinfektion, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. Der Erreger selbst ist ein großes, komplexes, behülltes DNA-Virus. Die ASP unterliegt der Anzeigepflicht. Ihre Bekämpfung wird in Deutschland nach Maßgabe der Schweinepestverordnung durchgeführt.
Übertragen wird die Afrikanische Schweinepest entweder durch direkten Kontakt von Tier zu Tier (Sekrete, Blut, Sperma) oder indirekt durch Kontakt zu virusbehafteten Personen, Kleidung, Futtermitteln, Schlacht-/Speiseabfällen, Nahrungsmitteln, Gülle/Mist sowie sonstigen Gerätschaften oder Fahrzeugen (Viehtransporter). Eine große Ansteckungsgefahr geht insbesondere vom Blut infizierter Tiere aus oder mit deren Blut kontaminierten Gegenständen. Das Virus kann auch über spezielle Lederzecken übertragen werden, die jedoch auf dem afrikanischen Kontinent vorkommen und in Deutschland keine Rolle spielen.
Das Virus ist sehr robust und resistent. Eine Hitze-Inaktivierung erfolgt erst bei 56 Grad Celsius über 70 Minuten beziehungsweise 60 Grad Celsius über 20 Minuten Einwirkungszeit. Bei der Verarbeitung von Fleisch und Fleischprodukten wird es erst bei einer erzielten Kerntemperatur von 69 Grad Celsius inaktiviert. Basische Desinfektionsmittel sind wirkungslos, da das Virus ist im pH-Bereich 3.0 bis 13.4 stabil ist. Fäulnis und Sonnenstrahlen inaktivieren es unzureichend. Das Virus ist bei niedrigen Temperaturen hochresistent und kann bis zu sechs Monate in ungekochten Produkten aus Schweinefleisch überleben, in Gefrierfleisch sogar bis zu sechs Jahre. Im Erdboden, der mit infektiösem Blut kontaminiert ist, beträgt die Überlebenszeit 205 Tage, in Holzteilen 190 Tage.
Es existieren weder (präventive) Impfstoffe noch Therapiemöglichkeiten für infizierte Tiere. Deshalb wird auf Biosicherheit, hygienische Maßnahmen sowie die Regulierung der Wildschweinpopulation geachtet.
Nein, die Afrikanische Schweinepest ist keine Zoonose.
Nein, andere Säugetiere außer Schweine sind für das Virus nicht empfänglich.
Bisher wird davon ausgegangen, dass diese Tiere für die Verschleppung der Seuche nur eine geringe Rolle spielen.
Fleisch, das in den Handel kommt, ist mehrfach geprüft. Es kann bedenkenlos verzehrt werden.
Am besten in die Restabfalltonne; das Kompostieren ist ausdrücklich zu vermeiden.
Das Krankheitsbild der Afrikanischen Schweinepest ist sehr unspezifisch – hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Atemwegs- und Magen-Darm-Symptome, Hautverfärbungen, Bewegungsstörungen, Festliegen/geringerer Fluchtinstinkt – und kann mit vielen weiteren infektiösen Erkrankungen der Schweine (zum Beispiel der Klassischen Schweinepest) verwechselt werden. Eine sichere Diagnose kann ausschließlich im Labor gestellt werden. Bei unklarem Krankheitsgeschehen im Bestand, insbesondere mit hoch fieberhaften Tieren und erhöhter Sterblichkeit, müssen Schweinehalter deshalb umgehend ihren Tierarzt oder ihr Veterinäramt informieren.
Um einen möglichen Eintrag der Seuche nach Sachsen schnell zu erkennen, ist es wichtig, dass jedes verendet aufgefundene Wildschwein, auch Tiere die durch einen Unfall verstorben sind, unverzüglich dem LÜVA gemeldet wird. Dazu ist die 03731 799-6234 anzurufen und außerhalb der Dienstzeiten die Rettungsleitstelle unter der Telefonnummer 0371 4888200. Die Jäger haben alle Fallwildwildschweine, Unfallwildwildschweine und krank erlegte Wildschweine auf die Afrikanische Schweinepest zu beproben und anschließend sind diese unschädlich über die Tierkörperbeseitigungsanlage Lenz (TKBA) zu entsorgen. Dazu sind im Landkreis drei Kadaversammelpunkte eingerichtet worden, um die Tiere dort unter seuchenhygienisch sauberen Bedingungen aufzubewahren bis die TKBA diese abholt.
Das Landestierseuchenbekämpfungszentrum (LTBZ) erlässt eine Allgemeinverfügung, in der eine eventuelle Kernzone, ein gefährdetes Gebiet sowie eine Pufferzone festgelegt sind. Für diese Zonen gelten bestimmte Restriktionen/Verbote, die sowohl Schweinehalter (Umgang mit Tieren, deren Aus- und Einfuhr, Kontrollen und mehr) als auch Jäger (Auswirkungen auf die Jagd, Probenentnahme, Kadaversammelstellen und mehr) sowie Bürgerinnen und Bürger (Betretungsverbote für Waldgebiete oder ähnliches) betreffen können.
Eine Allgemeinverfügung ist eine behördliche Anordnung, die im Tierseuchenfall über anderen geltenden Gesetzen steht. Wie beschrieben regelt sie verschiedene Ver- und Gebote, aus denen sich verschiedene Konsequenzen ableiten. Nachfolgend sind beispielhaft einige genannt: An den Hauptzufahrtswegen zu dem gefährdeten Gebiet und an geeigneten Stellen werden Schilder aufgestellt. Mit Bekanntgabe der Festlegung des gefährdeten Gebietes haben Tierhalter in dieser Zone:
Zudem gilt:
Landratsamt Mittelsachsen
Referat Lebensmittelüberwachungs-
und Veterinäramt
Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz
Postadresse:
Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg
Besucheradresse:
Am Landratsamt 3, Haus E,
09648 Mittweida
Erreichbarkeit:
Mo bis Fr 8 – 12 Uhr
Di und Do 13 – 18 Uhr
Telefon zu Dienstzeiten: 03731 799‐6234;
außerhalb der Dienstzeiten über
Telefon 03731 799-6999
E-Mail lueva[at]landkreis-mittelsachsen.de