Fallwildfund – Schwarzwild

Fallwildfund – Schwarzwild

Allgemeine Informationen

Was ist zu beachten, wenn ich ein totes oder verunfalltes Wildschwein finde? 

Über die Telefonnummer 03731 799-6999 kann zu jeder Zeit das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) des Landkreises Mittelsachsen informiert werden. 

Zuständigkeiten

Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz

Besucheradresse:
Am Landratsamt 3
09648 Mittweida

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-6234
Fax: 03731 799-6488
lueva[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich

Herr Kugler
Telefon: 03731 799-6908
lueva[at]landkreis-mittelsachsen.de

Frau Eckert
Telefon: 03731 799-6921
lueva[at]landkreis-mittelsachsen.de

Verfahrensablauf

Jedes verendet aufgefundene Wildschwein im Jagdbezirk (Fall- und Unfallwild) ist durch den Jäger unverzüglich unter Angabe des Fund- beziehungsweise Erlegungsortes im LÜVA unter Telefon 03731 799-6234 oder 03731 799-6999 anzuzeigen.

Die Tiere sind mittels eines Bluttupfers zu beproben, mit einer roten Marke zu kennzeichnen und nach telefonischer Absprache mit dem LÜVA an einem der Kadaversammelpunkte des Landkreises zur Entsorgung abzuliefern.

Im Rahmen der Überwachungsprogramme für anzeigepflichtige Tierseuchen erhalten Jäger und Jagdausübungsberechtigte für die sachgerechte Probenentnahme und ordnungsgemäße Anzeige und Abgabe von tot aufgefundenen und verunfallten Wildschweinen eine Aufwandsentschädigung.

Die Methodik der Probenentnahme ist zu beachten – siehe Merkblatt.

  • Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen (LDS) vom 20. Oktober 2020 zur Anzeigepflicht und Mitwirkung der Jagdausübungsberechtigten mit zusätzlichen Anordnungen für die in den Anlagen genannten Gebiete in der Fassung vom 2. November 2021
  • Allgemeinverfügung der LDS vom 20. November 2020 i.V.m 22. September 2021 und 2. November 2021 (Konsolidierte Fassung)
  • Allgemeinverfügung der LDS zur Festlegung einer Sperrzone II in der Fassung vom 19. Januar 2022
  • Allgemeinverfügung der LDS zur Festlegung einer Sperrzone I in der Fassung vom 19. Januar 2022.

Die Allgemeinverfügungen können im Internetauftritt der Landesdirektion Sachsen im Bereich Tierseuchenbekämpfung nachgelesen werden.

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.