Verfahrensablauf
Jedes verendet aufgefundene Wildschwein im Jagdbezirk (Fall- und Unfallwild) ist durch den Jäger unverzüglich unter Angabe des Fund- beziehungsweise Erlegungsortes im LÜVA unter Telefon 03731 799-6234 oder 03731 799-6999 anzuzeigen.
Die Tiere sind mittels eines Bluttupfers zu beproben, mit einer roten Marke zu kennzeichnen und nach telefonischer Absprache mit dem LÜVA an einem der Kadaversammelpunkte des Landkreises zur Entsorgung abzuliefern.
Im Rahmen der Überwachungsprogramme für anzeigepflichtige Tierseuchen erhalten Jäger und Jagdausübungsberechtigte für die sachgerechte Probenentnahme und ordnungsgemäße Anzeige und Abgabe von tot aufgefundenen und verunfallten Wildschweinen eine Aufwandsentschädigung.
Die Methodik der Probenentnahme ist zu beachten – siehe Merkblatt.