Aufwandsentschädigung für Jäger

Aufwandsentschädigung für Jäger

Allgemeine Informationen

Im Rahmen der Überwachungsprogramme für anzeigepflichtige Tierseuchen erhalten Jäger und Jagdausübungsberechtigte für die sachgerechte Probenentnahme und ordnungsgemäße Abgabe von Proben Aufwandsentschädigungen.

NEU ab 1. Januar 2024:

Zu den Informationsveranstaltung, die zur Einführung der Wild-ID durchgeführt werden, werden die neuen Marken an die Jagdausübungsberechtigten ausgehändigt.
Alle bisherigen ASP-Probenbegleitscheine verlieren ihre Gültigkeit und werden nicht mehr weitergeleitet!
Stattdessen müssen auf Grundlage des Sächsischen Wildmonitoring die Proben digital erfasst und mittels Wild-ID gekennzeichnet werden. Hierbei fällt das handschriftliche Ausfüllen des ASP-Probenbegleitscheines weg. Mehr zum Thema kann im Merkblatt zur Einführung neuer Wild-ID nachgelesen werden.

Zuständigkeiten

Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz

Besucheradresse:
Am Landratsamt 3
09648 Mittweida

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-6234
Fax: 03731 799-6488
lueva[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich
Ansprechpartner

Herr Kugler
Telefon: 03731 799-6908
lueva[at]landkreis-mittelsachsen.de

Voraussetzungen

Die Methodik der Probenentnahme ist zu beachten.

Sonstiges

Information zur Besteuerung von ASP-Aufwandsentschädigung (PDF)

Die Meldung der Geodaten kann auch über die für jeden zugängliche App Tierfund-Kataster erfolgen.

MEHR

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.