Allgemeine Informationen
Im Rahmen der Überwachungsprogramme für anzeigepflichtige Tierseuchen erhalten Jäger und Jagdausübungsberechtigte für die sachgerechte Probenentnahme und ordnungsgemäße Abgabe von Proben Aufwandsentschädigungen.
NEU ab 1. Januar 2024:
Zu den Informationsveranstaltung, die zur Einführung der Wild-ID durchgeführt werden, werden die neuen Marken an die Jagdausübungsberechtigten ausgehändigt.
Alle bisherigen ASP-Probenbegleitscheine verlieren ihre Gültigkeit und werden nicht mehr weitergeleitet!
Stattdessen müssen auf Grundlage des Sächsischen Wildmonitoring die Proben digital erfasst und mittels Wild-ID gekennzeichnet werden. Hierbei fällt das handschriftliche Ausfüllen des ASP-Probenbegleitscheines weg. Mehr zum Thema kann im Merkblatt zur Einführung neuer Wild-ID nachgelesen werden.