ASP-Frühwarnsystem auf ganz Sachsen ausgeweitet

05.11.2021

Es besteht nunmehr eine flächendeckende Pflichtuntersuchung für alle erlegten Wildschweine auf Afrikanische Schweinepest in ganz Sachsen, also auch in Mittelsachsen.

Aufgrund zahlreicher festgestellter Ausbrüche der afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen im Landkreis Görlitz und nunmehr auch im Landkreis Meißen müssen auch die Jäger in Mittelsachsen neue Regeln beachten. Die Landesdirektion Sachsen hat die entsprechende Allgemeinverfügung zur Anzeigepflicht und Mitwirkung der Jagdausübungsberechtigten veröffentlicht. Der Freistaat weitet damit das sogenannte ASP-Frühwarnsystem auf ganz Sachsen aus. Es besteht nunmehr eine flächendeckende Pflichtuntersuchung für alle erlegten Wildschweine auf ASP in ganz Sachsen, also auch in Gebieten, die nicht in einer Restriktionszone liegen.

Zur Umsetzung dieser Regelungen weist das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Mittelsachsen (LÜVA) darauf hin, dass ab sofort bei jedem erlegten Wildschwein unverzüglich eine Kennzeichnung mit Wildmarken vorzunehmen ist, Blutproben für die Untersuchung auf ASP zu nehmen (rote und graue Kabevette), die Standortkoordinaten zu bestimmen und die Blutprobe und der Begleitschein gemeinsam mit der Trichinenprobe zur Untersuchung im LÜVA abzugeben sind. Für den zusätzlichen Aufwand erhält der Jäger bei Erfüllung aller Pflichten eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro. Da ein Inverkehrbringen des Wildbrets von gesund erlegten Wildschweinen erst nach Vorlage des negativen virologischen Untersuchungsbefundes erfolgen soll, wird das LÜVA keine Veröffentlichungen der Trichinenuntersuchungsergebnisse auf der Internetseite des Landkreises mehr vornehmen. Die Versendung der Wildursprungsscheine erfolgt unverzüglich nach Vorliegen des negativen ASP-Blutprobenergebnisses. Der ASP-Befund ist auf dem Wildursprungsschein und der Befundmitteilung angegeben und wird per Post zugestellt.

Außerdem wird nochmals darauf hingewiesen, dass jedes verendet aufgefundene Wildschwein (Fall- und Unfallwild) durch den Jäger unter Angabe des Fund- beziehungsweise Erlegungsortes im LÜVA anzuzeigen ist.  Diese Tiere sind mittels Bluttupfer zu beproben, mit Marken zu kennzeichnen und an einem der fünf Kadaversammelpunkte des Landkreises zur Entsorgung verpackt abzuliefern. Hier erhält der Jäger für seinen Aufwand eine Entschädigung von 60 Euro pro Stück. „Diese Verfahrensweise gilt schon länger und hat in den meisten Fällen bisher sehr gut funktioniert“, teilt das LÜVA mit und dankt allen Jägern für ihre Mithilfe, die für die Erkennung und Bekämpfung der ASP sehr entscheidend ist.

In diesem Jahr wurden bisher 89 Stück Fall-, Unfall und krank erlegtes Schwarzwild abgegeben und beprobt. Außerdem wurden mehr als 765 Blutproben untersucht.

Foto: Klaus Brauner / stock.adobe.com

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