Externer Inhalt von ##teaserTitle##
##teaserText##
02.11.2023
Durch die Sächsische Kommunalpauschalenverordnung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 b) SächKomPauschVO) wird vorbehaltlich der Förderzusage für zunächst ein Jahr (voraussichtlich vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024) der Aufbau einer Stelle als Kommunaler Integrationskoordinator zur Unterstützung von unbegleiteten Ausländern (umA), im Landkreis Mittelsachsen gefördert. Zielgruppe sind insbesondere die Jugendlichen, welche als Minderjährige eingereist sind und die Volljährigkeit erreicht haben, aber keine Hilfen zu Erziehung beziehungsweise Hilfen für junge Erwachsene erhalten. Für die Übernahme dieser Aufgabe sucht die Stabsstelle Ausländer- und Asylangelegenheiten einen regionalen Träger.
Beachte: Der Träger muss in der Lage sein, die Personal- und Sachkosten in Vorleistung zu gewähren, da die Fördermittel voraussichtlich nicht vor April 2024 ausgezahlt werden können.
Bei allen Aufgaben ist eine Abstimmung mit der Stabsstelle Ausländer- und Asylangelegenheiten erforderlich.
Gefördert werden Personalausgaben bis zu 1,0 VZÄ, sowie Sachausgaben in Höhe von maximal 15 Prozent der geförderten Personalausgaben
Für das Vorhaben wird die Zuwendung als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben oder Auszahlungen. Zuwendungsfähig sind ausschließlich projektbezogene Personal- und Sachausgaben oder -auszahlungen, die ohne das Projekt nicht entstehen würden. Es sind mindestens zehn Prozent der Gesamtausgaben als Eigenanteil durch den Antragsteller zu erbringen und nachzuweisen.
Personalausgaben sind bis zur Höhe der Vergütungsgruppe E9 nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) zuwendungsfähig.
Das Einzugsgebiet des Projektes erstreckt sich auf den gesamten Landkreis Mittelsachsen – hier vor allem auf die großen Kreisstädte (Döbeln, Freiberg, Hainichen, Mittweida). Der regionale Einsatz richtet sich nach der untergebrachten Zielgruppe.
Das Projekt bezieht sich auf unbegleitete und minderjährige eingereiste Ausländer, die die Volljährigkeit erreicht haben und keine weiteren Hilfen im Rahmen nach SGB VIII erhalten. Weiter umfasst die Zielgruppe jugendliche Ausländer im Alter zwischen 18 bis 27 Jahre ohne familiäre Bezugspersonen im eigenen unmittelbaren Lebensumfeld. Unterstützungsleistung ist für die Zielgruppe vorgesehen, die aufgrund eines Sondererlass des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt die Unterbringung von männlichen unbegleiteten Geflüchteten ab dem 16. Lebensjahr, in Gemeinschaftseinrichtungen des Landkreises erlaubt.
Es wird beabsichtigt, die oben genannte Zielgruppe auch nach dem Auslaufen der im Rahmen des SGB VIII gewährten Unterstützung weiter zu betreuen und zu begleiten. Die dabei geleistete Hilfe soll in enger Abstimmung mit den zuvor involvierten Betreuungspersonal und Behörden erfolgen. Der Rechtskreiswechsel (Asylbewerberleistungsgesetz, SGB II beziehungsweise auch SGB IX) beziehungsweise Übergang in einen neuen Lebensabschnitt soll möglichst reibungslos vollzogen werden, damit die Entwicklung der Jugendlichen bestmöglich gefördert wird. Die gewährten Hilfen sollen die Integration der Jugendlichen und jungen Erwachsenen fördern und die Mitwirkung in diesem Prozess auch fordern (im Fokus steht die Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt), ihr Selbstbewusstsein und die Befähigung zu einer selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung stärken. Darüber hinaus soll durch präventive Maßnahmen der Anschluss an die aufnehmende Gesellschaft unterstützt werden und die Entwicklung von Parallelgesellschaften vermieden werden.
Ein wesentlicher Teil der übernommenen Aufgaben unterstützt die klassischen Bereiche der aufsuchenden Jugend- und Sozialarbeit. Das Fachpersonal sollte aktiv den Kontakt zu den Jugendlichen suchen, Beziehungen zu ihnen aufbauen und sich in den Peer-Groups auskennen. Die weiteren Aufgaben erstrecken sich auf fünf übergeordnete Aufgabenfelder
Mit der Interessenbekundung sind einzureichen:
Die Interessenbekundung ist zu senden an:
Landratsamt Mittelsachsen
Stabsstelle Ausländer- und Asylangelegenheiten
Stabsbereich Koordination Unterbringung und Integration
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Termin der Abgabe: 15. Dezember 2023
Später eingehende Angebote können nicht berücksichtigt werden.
Telefon: 03731 799-4621
E-Mail: seraphine.heinrich[at]landkreis-mittelsachsen.de
E-Mail: integration[at]landkreis-mittelsachsen.de
Im Falle einer Auftragserteilung hat der Anbieter folgende Unterlagen vor Erteilung eines Auftrages nachzureichen: