Aus der Sitzung des Kreistages 14. Dezember 2022

14.12.2022

Regina Herberger erhält die Verdienstmedaille 2022, Sportvereine enthalten einen Zuschuss und die Vorstellung des Kreishaushaltes sind einige der Themen, die zur Beschlussfassung standen.

Die diesjährige Verdienstmedaille des Landkreises erhält Regina Herberger aus Ottendorf für ihre Verdienste bei der Bewahrung kultureller Traditionen sowie des Brauchtums und der Heimatpflege im Landkreis. Mehr als zwei Jahrzehnte war sie die Chefin des Mittelsächsischen Kultursommers (Miskus), koordinierte in dieser Zeit mehr als 1000 Veranstaltungen. Auch in ihrem Ruhestand wirkt sie weiterhin mit, unterstützt beispielsweise beim Texten. „Regina Herberger ist eine Instanz. Sie ist untrennbar mit dem Miskus verbunden – seit nunmehr fast 30 Jahren“, so Landrat Dirk Neubauer. Neben dem Miskus war sie unter anderem viele Jahre mitverantwortlich beim Lebendigen Fürstenzug, den sie mit initiiert und als Vorsitzende lange Zeit geleitet hat. Vielfältige Betätigung findet sie auch bei den Dorf- und Heimatfesten in der Region, an denen sie mit unterschiedlichen Beiträgen beteiligt ist.
„Sie verkörpert zudem auch das Ehrenamt, ist eine echte Persönlichkeit – und ein Vorbild“, so Neubauer. Denn Regina Herberger leistete über die Kultur hinaus viel für das Gemeinwesen, so zum Beispiel als freiwillige Helferin im mittelsächsischen Impfzentrum während der Corona-Pandemie. „Fürsorge und Hilfsbereitschaft gehören zu ihrem Alltag in der Familie, aber eben auch darüber hinaus“, so der Landrat weiter.

Bisherige Träger der Verdienstmedaille:

  • 2016: Heiner Stephan aus Leisnig – für sein außergewöhnliches Engagement zur Bewahrung des Klosters Buch als einmaliges, sächsisches Kulturgut
  • 2017: Ehrenfried Keller aus Conradsdorf – für seinen unermüdlichen und langjährigen Einsatz als Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbandes
  • 2018: Christa Michel aus Döbeln – für ihre Leistungen und ihren beständigen Einsatz als langjährige Vorsitzende des Vereins der Freunde und Förderer der Musikschule Carl Philipp Emanuel Bach Döbeln e. V.
  • 2019: Förderverein Montanregion Erzgebirge e. V. – für die über Jahre andauernde Grundlagenarbeit sowie die sach- und fachkundige Begleitung des einmaligen Welterbeprojektes Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří
  • 2020: Rüdiger Borck aus Mittweida – für seine Verdienste um den Sport im Landkreis sowie sein kommunalpolitisches Engagement als Stadt- und Kreisrat in Mittweida
  • 2021: Jana Ahnert aus Erlau – für ihr ehrenamtliches Engagement in verschiedenen Vereinigungen sowie ihre bürgerschaftliche Initiativen für ansprechende Lebensverhältnisse im ländlichen Raum.

Ehrenamtsförderung

Trotz aller haushaltärischen Zwänge hält der Landkreis an der Förderung des Ehrenamtes fest. „Weil es eine wichtige Aufgabe ist. Weil die Menschen in ihrer Freizeit wertvolle Arbeit leisten. Weil sie es sind, die die Gesellschaft zusammenhalten“, so Landrat Neubauer. Der Kreistag hat die Fortführung der freiwilligen Aufgabe ,,Förderung des bürgerschaftlichen Engagements im Landkreis Mittelsachsen für die Jahre 2023/2024" beschlossen. In dieser ist geregelt, wie das Geld vom Freistaat an die Vereine und Initiativen weitergereicht werden kann. Für das kommende Jahr soll Mittelsachsen 150.000 Euro erhalten. „Leider ist das weniger als in den vergangenen Jahren. In diesem Jahr konnten wir reichlich 192.000 Euro Fördergeld ausreichen. Hier kürzt der Freistaat meines Erachtens an der falschen Stelle“, so Neubauer. Bisher wurden Teilbudgets gebildet. Das soll für den Förderzeitraum 2023/24 entfallen. „Ich rufe alle Vereine und Initiativen auf, uns ihre Anträge bis Ende des Jahres zu übermitteln. Zuwendungsfähig sind Projekte, Maßnahmen oder Vorhaben zur Gewinnung von Bürgern für ein Ehrenamt, zur Unterstützung der Ausübung eines Ehrenamtes, zur Anerkennung und Würdigung Ehrenamtlicher oder die Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Ehrenamtes stehen“, erläutert Dirk Neubauer. Alle Unterlagen dazu sind auf der Internetseite unter dem Stichwort „Ehrenamtsförderung“ abrufbar.

Haushaltsplanentwurf 2023/2024 mit erheblichen Risiken

Der Haushalt für die kommenden Jahre ist in den Kreistag eingebracht worden. Er weist ein erhebliches Defizit von rund 28 Millionen Euro für 2023 und 36 Millionen Euro für 2024 auf. Eine Ursache für das Defizit sind die stark steigenden Ausgaben für die sozialen Leistungen. Hinzu kommen die Kostenentwicklung im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs und die Energiepreisentwicklung.
Generell gestaltet sich die Haushaltsplanung vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs und dessen Auswirkungen, wie der Energiekrise und dem Flüchtlingszustrom, sehr schwierig. Der Doppelhaushalt für die Jahre 2023 und 2024 soll im März beschlossen werden. „Bis dahin ist es aber noch ein weiter Weg, um den Haushalt soweit es geht genehmigungsfähig zu gestalten“, erklärt Landrat Dirk Neubauer. Unter anderem sind Gespräche mit dem Freistaat geplant, außerdem wird es zusätzliche Konsolidierungsbemühungen in der Verwaltung geben und eine Anhebung der Kreisumlage ist unumgänglich. Dabei geht es um eine angemessene Beteiligung der Städte und Gemeinden an den steigenden Sozialausgaben des Landkreises. „Eine Erhöhung erfolgt nur im Dialog mit den Städten und Gemeinden, denn wir dürfen die Kommunen dabei nicht überfordern“, unterstreicht der Landrat. Aktuell hat Mittelsachsen die zweitniedrigste Kreisumlage in Sachsen und eine der niedrigsten in ganz Deutschland.
Eine solche Haushaltssituation habe es noch nie gegeben, Investitionen könnten nur mit Krediten finanziert werden, so Neubauer. Vorgesehen sind Projekte in den Bereichen Straßen, Breitband und Schulen. Die Situation wirkt sich auch auf die Personalplanung aus. Neubauer: „Wir wissen, dass es fast unmöglich ist, weitere Stellen zu schaffen. Aber bei diesen wachsenden Aufgaben und der Antragssteigerungen werden wir versuchen intern weitere Ressourcen zu heben und noch effizienter zu werden.“ Dieses Personalproblem wirkt sich in vielen Bereichen aus, was gegebenenfalls auch zu einem Anstieg der Bearbeitungsdauer führen kann. Der Landrat hofft auf deutliche Signale des Freistaates und auf sachliche, konstruktive und offene Diskussionen mit den Kreistag und den Kommunen in den kommenden Wochen bis zur eigentlichen Beschlussfassung.

Investitionen in den Straßenbau

Trotz der angespannten Haushaltslage plant der Landkreis mehrere Maßnahmen im Bereich des Straßenbaus. Möglich wird dies durch die Fördermittel des Freistaates. Der Kreistag beschloss nun eine Prioritätenliste, wie die Gelder eingesetzt werden. „Das Förderverfahren soll ab 2023 in diesem Bereich vereinfacht werden, insgesamt fließen nach Mittelsachsen 12,7 Millionen Euro. Diese teilen sich die Kommunen und der Landkreis selbst“, erklärt Dirk Schlimper, Leiter der Abteilung Straßen. Bemessungsgrundlage bilden Straßenkilometer, die in den unterschiedlichen Verantwortungen liegen. So plant der Kreis mit zirka 4,1 Millionen Euro. Die Förderquote liegt für den Landkreis bei maximal 50 Prozent der Gesamtkosten. Eines der größten Projekte ist der Bau des sogenannten Burgbergs in Kriebstein, die Kreisstraße (K) 8215, mit einem Umfang von 2,285 Millionen Euro. „Da bedarf es noch des Abschlusses des Planfeststellungsverfahrens bei der Landesdirektion, aber wir sind optimistisch, dass dieser bald vorliegt“, berichtet die zuständige Referatsleiterin für den Straßenbau Claudia Landgraf. Nachdem die Fördermittel aus dem sogenannten GRW-Programm nicht zur Verfügung standen, soll auch der 2,1 Kilometer lange Abschnitt der Kreisstraße 7545 zwischen Naunhof und Bockelwitz über das neue Förderverfahren realisiert werden. Die Kosten belaufen sich auf über drei Millionen Euro. Die Fachabteilung schätzt die Kosten des Ausbaus der Kreisstraße 8230 in Schönborn-Dreiwerden auf einer Länge von 560 Metern auf gut 1,7 Millionen Euro. Diese Summe umfasst auch die Sanierung einer Stützwand. In Hohenfichte wird die K 7701 für gut 900.000 Euro auf einer Länge von 600 Metern saniert. „Als Reservemaßnahme ist die Sanierung der Brücke der K 8206 in Langenstriegis aufgelistet. In diesem Zuge werden die Kurven vor und nach dem Bauwerk entschärft“, so Landgraf. Unabhängig von den Fördermitteln soll die K 7791 in Burkersdorf auf einer Länge von 350 Metern saniert wird. „Sollten von den rund 4,1 Millionen Euro noch Gelder übrig bleiben, nutzen wir diese für Burkersdorf“, unterstreicht Landgraf.

Über das GRW-Programm sollen zu 50 Prozent die Kosten des grundhaften Ausbaus der K 8257 in Langenleuba-Oberhain finanziert werden. Der Kreistag beauftragte den Landrat den Zuschlag für die Ausführung in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro an eine Firma zu erteilen. Der Abschnitt beträgt 800 Meter. Los gehen die Arbeiten im März 2023, sie sollen im August 2024 abgeschlossen sein.

Neue Kostensätze fürs FTZ beschlossen

Der Landkreis Mittelsachsen betreibt ein Feuerwehrtechnisches Zentrum (FTZ) mit Standorten in Döbeln, Mittweida und Freiberg mit einer Außenstelle in Flöha zur Prüfung und Instandsetzung von Geräten und Ausrüstung sowie zur Ausbildung der Feuerwehren. Für die Leistungen kann der Landkreis den Ersatz der entstandenen Kosten verlangen. Die aktuell gültige Fassung der Gebührensatzung stammt aus 2015. „Das Ergebnis einer Plankalkulation zeigt, dass sich die Gebühren für die Inanspruchnahme der einzelnen Leistungen des FTZ für den Zeitraum 2023 bis 2027 überwiegend erhöhen“, so Steffen Kräher, Leiter der Abteilung Ordnung, Sicherheit und Veterinärwesen im Landratsamt. Die Steigerungen seien im allgemeinen Kostenanstieg begründet. „Wir möchten in den kommenden vier Jahren auch in die Gebäude investieren. Beispielsweise müssen die Technik in den Atemschutzübungsanlagen und einzelner Werkstätten des FTZ erneuert werden“, so Kräher. Zudem seien fortlaufend Atemschutzgeräte und weitere Ausrüstung zu beschaffen. „Wir halten auch künftig daran fest, dass öffentliche Feuerwehren der Gemeinden und anerkannten Werkfeuerwehren im Landkreis Mittelsachsen nur 50 Prozent der ausgewiesenen Benutzungsgebühren entrichten müssen“, ergänzt er.

Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft

Zum 1. Januar 2023 tritt im Landkreis Mittelsachsen eine neue Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft in den Rechtskreisen SGB II und SGB XII in Kraft.  Sie ist eine Rechtsgrundlage für die Gewährung von sozialen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts z. B. vom Jobcenter Mittelsachsen oder vom Sozialamt des Landratsamtes Mittelsachsen. Sie regelt, welche Wohnkosten für die Bewilligung der Sozialleistungen angemessen sind. Ein externes Büro hat die aktuellen Werte geprüft, diese wurden im Ergebnis angepasst. Innerhalb des Kreises gibt es fünf Vergleichsräume mit unterschiedlichen Mietniveaus: die Mittelbereiche Döbeln, Mittweida und Freiberg, das Chemnitzer Umland und die Stadt Freiberg. Laut neuer Richtlinie bewegt sich die Höhe der angemessenen Kosten für einen Ein-Personen-Haushalt in einer bis zu 50 Quadratmeter großen Wohnung zwischen 339 und 366 Euro und damit in der gleichen Höhe wie in der aktuellen Richtlinie von 2020. Für vier Personen auf 85 Quadratmetern liegt dieser Wert zwischen 508 und 581 Euro, etwas höher als 2020. Im Vergleich zur Richtlinie von 2017 sind die Werte für die angemessenen Mietkosten leicht gestiegen. Es wurde im Rahmen der Sitzung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die angemessenen Unterkunftskosten die Grundmiete und die kalten Betriebskosten beinhalten. 

Neue Taxitarife beschlossen

Aufgrund der überarbeiteten Taxitarifverordnung ändern sich ab 1. Februar 2023 die Beförderungsentgelte. Die Fahrpreise erhöhen sich im Schnitt um 25 Prozent. „Um es konkret zu machen: Für eine klassische einfache Fahrt von z.B. sechs Kilometer Länge an einem Werktag sind aktuell 16,30 Euro zu zahlen, ab Februar werden es 20,50 Euro sein“, so der erste Beigeordnete Dr. Lothar Beier.

Einige Kosten im Überblick:

Kostenart alt in Euro neu in Euro
Grundpreis    
  Werktags 06:00 bis 22:00 Uhr              3,10                4,00  
  Sonn-, Feiertage, werktags
  von 22:00 bis 06:00 Uhr
             4,50                5,50  
Tarifstufe 1 km-Preis              1,40                1,80  
Tarifstufe 2 km-Preis      
  1. bis 3. km              2,40                3,00  
  ab 4. km              2,00                2,50  
Wartezeit            30,00              38,00  

 

„Grund für die Anpassung sind die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes sowie die Inflation, insbesondere in Bezug auf die steigenden Energiepreise“, so Dr. Beier. Das Taxigewerbe im Landkreis Mittelsachsen umfasst 67 Taxiunternehmen. 138 Fahrzeuge sind dort in die Personenbeförderung eingebunden. In die Vorabstimmung der neuen Tarife waren die mittelsächsischen Taxigewerbetreibenden, die IHK, die Landesdirektion und der Behindertenbeirat eingebunden.

Sportförderung

Der Kreistag hat eine Soforthilfe für Sportvereine des Landkreises Mittelsachsen beschlossen: Je Verein wird ein Euro pro Mitglied ausgezahlt. Durch den Landkreis werden 50.000 Euro bereitgestellt.  Als Orientierung diente eine Bestandsmeldung des Kreissportbundes Mittelsachsen (KSB). Für die Auszahlung zu Grunde gelegt wird die neue Meldung zum Stichtag 31. Dezember 2022. Anspruchsberechtigt sind Vereine mit Sitz in Mittelsachsen und der Mitgliedschaft im KSB. 390 Vereine sind derzeit im KSB organisiert. „Finanzielle Notlagen der Vereine und Einschränkungen der Vereinstätigkeit im Sport sollen durch die Soforthilfe abgemildert werden“, so Landrat Dirk Neubauer. Die Auszahlung soll unbürokratisch bis 31. Januar 2023 erfolgen. Der Differenzbetrag verbleibt beim KSB.

Auf Grundlage der angepassten Sportförderrichtlinie profitieren Vereine künftig von der neu aufgenommenen Vereinspauschale zur Breitensportentwicklung. Durch eine einheitliche pauschale Berechnungsmethode entsteht künftig ein individueller Vereinszuschuss. Dies ermöglicht eine deutlich flexiblere Mittelverwendung und lässt neuen Handlungsspielraum für die Vereine entstehen. „Zudem haben wir die Zahl der erforderlichen Anträge reduziert und die Verwendungsnachweisführung deutlich vereinfacht“, so Kati Jahn, die sich im Landratsamt um die Sportförderung kümmert. „Bei der investiven Sportförderung liegt der Fokus auf Erhaltungs- und Reparaturmaßnahmen“ so Landrat Dirk Neubauer. Auch der Kreissportbund Mittelsachsen e. V. (KSB) stellt weiterhin ein unersetzliches Bindeglied zwischen der Landkreisverwaltung und den Vereinen dar. Der KSB übernimmt unter anderem Beraterfunktionen und wird bei verschiedenen Förderprojekten mit angehört.

Die Förderung des Sports durch den Landkreis Mittelsachsen erfolgt direkt über die Sportförderrichtlinie, deren Neufassung zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt, und indirekt durch die teilweise kostenlose beziehungsweise kostengünstige Bereitstellung seiner Sportstätten.

Die entsprechende Satzung für die Vergabe und Nutzung der Sportstätten in Trägerschaft des Landkreises Mittelsachsen, kurz Sportstättensatzung, wurde ebenfalls novelliert. „Die Vergabe von Sportstätten erfolgt weiterhin schuljahresbezogen“, erläutert Neubauer. Die Zeiten, in denen die Sportstätten zur Verfügung stehen, wurden mit der Neufassung erweitert: Ungedeckte Sportstätten, das heißt alle Anlagen, die nicht überdacht sind, stehen grundsätzlich montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 22:00 Uhr sowie samstags, sonntags und feiertags von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr zur Verfügung. Gedeckte Sportstätten stehen grundsätzlich werktags von 09:00 Uhr bis 22:00 Uhr und sonntags 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr zur Verfügung. Der Landkreis kann bisher eine stabile Auslastung seiner Sportstätten verzeichnen. Eine Analyse aus den Vorjahren ergibt im Schnitt eine Auslastung von zirka 7000 Übungszeiteinheiten pro Jahr über alle Sportstätten. Darin eingeschlossen die Nutzungszeiten der Kinder und Jugendlichen sowie die Belegung unter der Woche wie auch am Wochenende.

Die Schulen in Trägerschaft des Landkreises müssen ihren Eigenbedarf für das kommende Schuljahr zudem stets bis zum 30. Juni des Kalenderjahres in der Kreisverwaltung einreichen – und damit rund zwei Wochen früher als bisher. Dieselbe Frist gilt für alle regelmäßig wiederkehrenden Nutzungen. Für nicht regelmäßig wiederkehrende Nutzungen besteht keine Antragsfrist. Die Antragstellung sollte dafür frühestmöglich, spätestens jedoch vier Wochen vor der geplanten Nutzung schriftlich erfolgen. Hinzugekommen ist zudem eine Regelung zum Verkauf/Ausschank in den Sportstätten.

Für die Überlassung der Sportstätten in Trägerschaft des Landkreises fallen Gebühren an, deren Höhe die Sportstättengebührensatzung regelt. „Die bisher zu Grunde gelegten Gebührensätze stammen noch aus dem Jahr 2006. Deshalb war eine Anpassung notwendig, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen“, erläutert der erste Beigeordnete Dr. Lothar Beier. Dennoch wolle man die Vereine entlasten, die aufgrund der Corona-Pandemie und der Energiepreiserhöhungen ohnehin zu kämpfen hätten. „Der Landkreis wird die Nutzungsgebühren erst zum 1. Januar 2024 erhöhen. Für das Kalenderjahr 2023 werden die derzeit gültigen Gebührensätze weiter gelten“, so Dr. Beier. Insbesondere für die Kinder- und Jugendabteilungen der gemeinnützigen Sportvereine bleibe darüber hinaus die Befreiung von der Gebührenpflicht bestehen.

Auf Grund des Neubaus des Bewegungs- und Therapiebeckens in Flöha ist es notwendig, die Entgelte für dessen Nutzung neu festzusetzen. Für die Nutzung durch die Schulen in Trägerschaft des Landkreises, für den Sportunterricht sowie für außerunterrichtlichen Sport, insbesondere im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften und Ganztagesangeboten, setzt der Landkreis kein Entgelt fest. Dasselbe gilt für die Kinder- und Jugendabteilungen der gemeinnützigen Sportvereine und -verbände mit Sitz im Landkreis. Die Kosten für übrige Nutzer liegen zwischen rund 70 und rund 140 Euro pro Stunde.

„All die heute getroffenen Beschlüsse haben finanzielle Auswirkungen auf unsere mittelsächsischen Sportvereine. Deren Fortbestand liegt uns am Herzen. Denn sie bilden auch eine wichtige Säule der Daseinsvorsorge. Sie sind auch ein Ort zum sinnvollen Zeitvertreib, bieten soziale Anlaufpunkte und Perspektive. Danke an alle ehrenamtlich Tätigen in diesem Bereich. Ich hoffe auf ein weiterhin verständnisvolles Miteinander in den kommenden Jahren“, so Landrat Dirk Neubauer.

Termine der kommenden Kreistagssitzungen

Erstmals gibt es im kommenden Jahr wechselnde Sitzungsorte für die Kreistagssitzungen. „Das war mir ein Anliegen, damit die Bürgerinnen und Bürger kürzere Wege haben“, so Neubauer. Folgende Termine sind vorgesehen:

  • 8. März in Hartha, HarthArena
  • 3. Mai in Mittweida, Sport- und Kulturbetrieb der Stadt Mittweida, Sporthalle am Schwanenteich
  • 5. Juli  in Freiberg, Berufliches Schulzentrum für Wirtschaft und Technik ,,Julius Weisbach"
  • 27. September in Hartha, HarthArena
  • 6. Dezember in Mittweida, Sport- und Kulturbetrieb der Stadt Mittweida, Sporthalle am Schwanenteich

Beginn wird jeweils 15:00 Uhr sein. Im Vorfeld der Kreistagssitzungen kommen die Ausschüsse sowie der Ältestenrat zusammen, um die Unterlagen vorzuberaten.

Anträge aus den Fraktionen

Der Kreistag beauftragte den Landrat, sich in mehreren Punkten an die Sächsische Staatsregierung zu wenden. Grundlage bilden verschiedene Anträge der Fraktionen. In einem Punkt geht es um die geplante Änderung des Sächsischen Wassergesetzes. Hier soll sich der Landrat sowohl dafür einsetzen, auf die geplante Erhöhung der Wasserentnahme für Wasserwerke, die der öffentlichen Trinkwasserversorgung dienen, vollständig zu verzichten als auch dafür, dass mehrere Ausnahmen aufgenommen werden, damit diese Abgabe nicht erhoben werden muss. Als Beispiel sei die Nutzung des Grubenwassers in Besucherbergwerken genannt. In einem weiteren Punkt geht es um den Erhalt der Lehrlingsausbildung in der Grundstufe Bau am Beruflichen Schulzentrum „Julius Weisbach“ in Freiberg. Dies droht im kommenden Schuljahr wegzufallen. Unter anderem soll der Landrat eine Änderung des Teilschulnetzplans beantragen und sich für den Erhalt sowohl beim Freistaat als auch beim Erzgebirgskreis einsetzen. Ziel sei, eine Vereinbarung zu schließen, dass die Ausbildung bis mindestens 2030 erhalten bleibt.

Foto: Lutz Weidler

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