Aus der Sitzung des Kreistages vom 11. Dezember

12.12.2019

Am 11. Dezember 2019 kam der mittelsächsische Kreistag zur letzten regulären Sitzung im Jahr 2019 zusammen. Die Themen waren vielfältig.

Stellvertretende Kreisbrandmeister bestellt

In der Sitzung des Kreistages sind acht ehrenamtliche stellvertretende Kreisbrandmeister für zwei Jahre bestellt worden: Steffen Kräher, Wolfgang Störr, Nobert Fiedler, Steffen Schneider, Peter Schindler, Michael Bergt, Kay Müller und Silvio Boenke. Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem bei Einsätzen die Beratung der örtlichen Einsatzleitungen, gegebenenfalls könnten sie diese auch übernehmen. Außerdem überprüfen sie die Aufstellung, Ausrüstung, den Leistungsstand und die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren.

„Aufgrund der Größe Mittelsachsens, der Anzahl der Wehren und der Vielzahl der Mitglieder ist es erforderlich, mehrere Vertreter zu berufen“, erklärt der zweite Beigeordnete Jörg Höllmüller. In seinen Geschäftskreis gehört die zuständige Abteilung Ordnung, Sicherheit und Veterinärwesen. Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes wurde der hauptamtliche Kreisbrandmeister Gerald Nepp formal abberufen. Verabschiedet wurde er bei einer Festveranstaltung als Abschluss der vergangenen Wahlperiode des Kreistages im Mai. Fast 30 Jahre stand Nepp in der Verantwortung in verschiedenen Positionen im Landkreis, so zunächst als Kreisbrandmeister im Altkreis Freiberg und seit 2012 im Landkreis Mittelsachsen. „Das Wohl der Wehren und das Verständnis für das ehrenamtliche Engagement der Kameradinnen und Kameraden hatte er immer im Sinn“, so Landrat Matthias Damm. Nepp habe sich für die Belange der Kameradinnen und Kameraden eingesetzt und den Finger in manche Wunde gelegt, so Damm damals. Im kommenden Jahr soll ein Nachfolger in das Amt berufen werden.

Im Kreistag würdigte Landrat Matthias Damm das große ehrenamtliche Engagement der Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren in Mittelsachsen, da sie einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung leisteten. Damm: „Oft unterschätzt man die vielen Stunden der Ausbildung, die Übungen, die Bereitschaftsdienste und die wichtige Unterstützung der Familien und der Angehörigen.“

In Mittelsachsen sind über 5 000 aktive Mitglieder in den Wehren.

Beteiligungsbericht vorgestellt

In einem weiteren Tagesordnungspunkt wurde dem Kreistag der Beteiligungsbericht des Landkreises für das Geschäftsjahr 2018 vorgelegt. Darin werden die vorhandenen unmittelbaren Beteiligungen des Landkreises an zwölf Gesellschaften, die weiteren neun mittelbaren Beteiligungen und die neun Zweckverbände ausführlich dargestellt. Der Bericht gibt Auskunft über die Vermögenssituation, Kapitalstruktur, Liquidität und Rentabilität der Unternehmen, an denen der Landkreis beteiligt ist.

Maßnahmeplan „Brücken in die Zukunft“ angepasst

Während der Realisierung der Baumaßnahmen, die über das Budget „Brücken in die Zukunft" abgerechnet werden, kam es teilweise zu erhöhten beziehungsweise sinkenden Kosten. Damit ergeben sich Veränderungen in den einzelnen bewilligten Maßnahmen, über die der Kreistag in seiner Dezembersitzung gesondert zu beschließen hatte. Die energetische Sanierung der Fassade des Hauses A am Standort Mittweida war rund 19.300 Euro günstiger als geplant. „Dieses Geld wird als Fördermittelanteil für die Beschaffung eines Elektrofahrzeuges eingesetzt“, erläutert der erste Beigeordnete Dr. Lothar Beier.

Ebenfalls abgeschlossen werden konnten beispielsweise der Um- und Ausbau des Rochlitzer Schulteils des Beruflichen Schulzentrums Döbeln-Mittweida und die Fahrbahnerneuerung der Zufahrt zum Schloss Rochsburg. Verteuert hat sich beispielsweise auch der Neubau des Lehrschwimm- und Therapiebeckens für die Dr.-Lothar-Kreyssing-Schule in Flöha. „Um die Mehrkosten auszugleichen, wurde bei zwei anderen Projekten, die die Sanierung der Außenstellen des Landratsamtes betreffen, die Fördermittelzuführung gemindert“, so Beier. Da das Budget ausgeschöpft sei, müssen aus diesem Grund die geplanten Arbeiten an der Mastener Straße 15 in Döbeln vorläufig zurückgestellt werden. Das Vorhaben wird auf die Reserveliste verschoben.

Das Programm setzt sich aus Bundes- und Landesmitteln zusammen, die dem Landkreis sowie den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zur Förderung von Investitions- und Erhaltungsmaßnahmen an der kommunalen Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Vom Bund erhält der Landkreis rund 2,7 Millionen Euro, vom Freistaat Sachsen rund 10,3 Millionen Euro.

240,4 Millionen Euro für den  Breitbandausbau beantragt

Über den Stand des landkreisgeführten Breitbandausbaus sind die Kreistagsmitglieder von Breitbandkoordinator Mattias Borm informiert worden. Aktuell sind fünf von sechs Clustern vollständig bewilligt: die Cluster A bis C sowie E und F. „Wir gehen von einer vollständigen Bewilligung bis Ende des Jahres aus“, erläutert Borm. Das Gesamtvolumen beläuft sich derzeit auf rund 240,4 Millionen Euro.

Auf der Grundlage eines Kreistagsbeschlusses wurde den mittelsächsischen Kommunen die Möglichkeit eröffnet, eine Aufgabenübertragung für den geförderten Breitbandausbau durch einen öffentlich-rechtlichen Kooperationsvertrag an den Landkreis durchzuführen. Insgesamt 31 Kommunen nahmen diese Option wahr, davon 27 mit kompletter Aufgabenübertragung, zwei Kommunen mit Teilflächen ihres Territoriums sowie zwei Kommunen mit Sonderanträgen zu Schulen und Krankenhäusern. Diese wurden in sechs Clusterprojekten, einem Gewerbeflächenprojekt und einem Sonderprojekt Institutionen geordnet:

  • Cluster A: Burgstädt, Claußnitz, Hartmannsdorf, Königshain-Wiederau, Lunzenau, Mühlau, Taura
  • Cluster B: Döbeln (inkl. Mochau), Kriebstein, Leisnig, Roßwein, Waldheim, Zschaitz-Ottewig
  • Cluster C: Altmittweida, Lichtenau, Rossau
  • Cluster D: Erlau, Königsfeld, Mittweida, Rochlitz (Teilflächen), Seelitz (Teilflächen)
  • Cluster E: Großschirma, Oberschöna, Reinsberg
  • Cluster F: Bobritzsch-Hilbersdorf, Flöha, Frankenberg, Mulda, Weißenborn
  • Sonderprojekte Institutionen: bis zu 20 Schulstandorte in Freiberg, 1 Standort in Niederwiesa sowie ein Krankenhaus in Freiberg
  • Sonderprojekt Gewerbeflächen: 125 vorläufig förderfähige Anschlusspunkte

Voraussichtlich in den Jahren 2021 bis 2024 werden die Ausbauprojekte haushaltswirksam. „Nämlich dann, wenn der eigentliche Ausbau beginnt“, so Borm. Das jeweilige Projektvolumen ergebe sich erst nach Abschluss der Konzessionsverhandlungen. „Auf der Grundlage des Ausgangs dieser Verhandlungen werden jeweils die endgültigen Bescheide erlassen, aus dem sich dann auch die reale Kostenverteilung ergibt“, erläutert Borm.

Die erste Konzessionsvergabe für das Cluster A werde voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2020 möglich sein.

Borm rechnet damit, dass der Bund Mitte 2020 die Nachfolgerichtlinie zum jetzigen Förderprogramm in Kraft setzen wird. „Bis dahin werden keine weiteren Projekte in Gang gesetzt. Weiterer kommunaler Bedarf wird nur vorgemerkt und gegebenenfalls unter Mitwirkung betroffener Kommune aufbereitet“, so der Breitbandkoordinator.

Weiterführende Informationen sind im Internet unter www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/projekte/breitband.html zu finden.

Kreistag billigt Abfallwirtschaftskonzept

Der Landkreis Mittelsachsen hat gemäß Sächsischem Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) zu erstellen und dieses bei Bedarf beziehungsweise spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben. Entwicklungen beim Abfallwirtschaftsverband Chemnitz (AWVC) haben dazu geführt, dass der mittelsächsische Kreistag im Oktober den Beschluss gefasst hatte, die Mitgliedschaft im Verband zu beenden und auf dessen Auflösung hinzuwirken. Die nun billigend beschlossene Fortschreibung des AWK ist auf den Zeitraum 2020 bis 2025 ausgerichtet, um erforderliche Planungen und Arbeiten im Vorfeld anstehender Termine und Entscheidungen vorzubereiten. Grundvoraussetzung ist, dass die Entsorgungssicherheit der kommunalen Abfallentsorgung zu jeder Zeit gewährleistet sein muss.

Der AWVC hat im Jahr 2018 die Entsorgung und Verwertung der in seinem Verantwortungsbereich liegenden Abfälle (z. B. Restabfall und sperrige Abfälle) europaweit ausgeschrieben und bis zum 31. Mai 2025 neu vergeben. Bis dahin besteht somit Entsorgungssicherheit für diese Abfälle. Die Entsorgungsverträge des Landkreises waren mit einjährigem Vorlauf erstmals zum 31. Mai 2020 kündbar. Sie können durch jährliche Nichtkündigung bis längstens 31. Mai 2026 weiterlaufen. „Aufgrund der guten Zusammenarbeit mit den beauftragten Entsorgungsunternehmen und nicht zuletzt der Tatsache, dass Neuausschreibungen in Nachbarlandkreisen wesentlich schlechtere Ergebnisse erzielt haben, wurde auf eine Kündigung in 2020 verzichtet“, erläutert Jens Irmer, Geschäftsführer der EKM – Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH. In Anbetracht der Laufzeit der AWVC-Verträge bis 31. Mai 2025 und der Möglichkeit der Kündigung der EKM-Verträge zum selben Zeitpunkt, liegt es auf der Hand, die kommunale Abfallwirtschaft ab dem 1. Juni 2025 weiterzuentwickeln. „Das Wie der Weiterentwicklung ist wiederum davon abhängig, ob der Landkreis seine Mitgliedschaft im AWVC beendet, dieser aufgelöst wird und AWVC-Aufgaben an den Landkreis zurückfallen, oder ob der Landkreis im AWVC bleibt, der AWVC seine Tätigkeit fortsetzt und damit die Aufgaben weiter erfüllt“, zählt Irmer die Optionen auf. Allgemein sei festzuhalten, dass sich das System der kommunalen Abfallwirtschaft im Landkreis seit der Vereinheitlichung im Jahre 2014 sehr gut entwickelt. Es existiert ein effektives Abfallwirtschaftssystem, das von den Bürgern angenommen wird. Ein System mit geringen Mengen an Restabfällen und sperrigen Abfällen bei sachsenweit geringsten Abfallgebühren.

Weitere Schwerpunkte im AWK sind:

Bioabfallsammlung 
Seit 2015 besteht die gesetzliche Pflicht, Bioabfälle getrennt von anderen Abfällen zu sammeln. Im Landkreis Mittelsachsen hat sich die gewerbliche Sammlung von Bioabfällen durch private Entsorgungsunternehmen bewährt. „Im laufenden Sächsischen Abfallwirtschaftsplan wurde dem Landkreis Mittelsachsen aufgegeben, ab 2020 65 kg/Einwohner Bioabfälle zu sammeln. Im Landkreis wurde diese Sammelquote in den Jahren 2017 und 2018 übererfüllt“, so Irmer. Die diesbezügliche Entwicklung wird ungeachtet dessen weiterhin aufmerksam verfolgt.

Wertstoffhöfe 
Im Landkreis gibt es derzeit zehn Wertstoffhöfe, die von beauftragten Dritten betrieben und von der Bevölkerung gut angenommen werden. Ungeachtet dessen ist es das Ziel, die Annahme noch bedarfsgerechter zu gestalten und durch Öffentlichkeitsarbeit die auf den Wertstoffhöfen angenommenen Mengen zu erhöhen. Die Wertstoffhöfe in Mittweida und Langenau befinden sich auf dem Gelände von derzeit beauftragten Entsorgungsunternehmen. „Um dadurch entstehenden Nachteilen in der Zukunft, beispielsweise bei einem Entsorgerwechsel, vorzubeugen, sollen in möglichst näherer Umgebung der beiden Wertstoffhöfe Ersatzstandorte gefunden werden, die der EKM gehören beziehungsweise von ihr gepachtet werden“, erklärt EKM-Geschäftsführer Jens Irmer.

Klimaschutz 
Der Klima- und nicht zuletzt der Ressourcenschutz werden in der Laufzeit des vorliegenden AWK ebenfalls eine Rolle spielen. „Die Abfallvermeidung, die Wiederverwendung von Produkten und das Recycling von Wertstoffen, wie beispielsweise Papier und Behälterglas, tragen dazu bei“, sagt Irmer. Über diese Themen solle durch zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung hinsichtlich konsequenter Abfalltrennung, Reduzierung der Lebensmittelverschwendung und dergleichen informiert werden.

Erbbaurecht Thema im Kreistag

Der Landkreis bemüht sich gemeinsam mit der Stadt Flöha, das Erbbaurecht für das Objekt „Zur Baumwolle 37“ zu veräußern. Früher war dort die „Dr.-Lothar-Kreyssig-Schule“ untergebracht, die dann in die Bahnhofsstraße zog. Nur noch ein Lehrschwimmbecken wird im Gebäude genutzt. Vor acht Jahren beschloss der Kreistag bereits die Veräußerung des Erbbaurechts an einen Verein, der aber mittlerweile Abstand davon nahm. Daher musste der Beschluss aufgehoben werden.

Rettungsdienst: Versorgung gesichert

Trotz der laufenden Verfahren zur Vergabe des Rettungsdienstes in den drei Bereichen Freiberg, Flöha und Burgstädt ist die Versorgung gesichert. Denn aktuell wurden deshalb Interimsverträge mit der Malteser Hilfsdienste gGmbH und der Johanniter Unfallhilfe geschlossen. Die bisherigen Verträge zur Leistungserbringung des Rettungsdienstes laufen bis Ende Januar und eine Neuausschreibung wurde notwendig. Dafür wurde der Landkreis in sechs sogenannte Lose aufgeteilt. Für drei Lose, sprich für die Bereiche rund um Rochlitz, Döbeln und Mittweida sind die Verfahren abgeschlossen. Demnach erhielt der Kreisverband Döbeln-Hainichen des Deutschen Roten Kreuzes den Zuschlag für das Los mit den Wachen in Naußlitz, Döbeln und Leisnig sowie für das Los mit den Wachen in Mittweida, Hainichen und Frankenberg. Hier ändert sich nichts. Einen Wechsel wird es für das Los mit den Wachen in Rochlitz, Penig und Geringswalde geben. Den Zuschlag erhielt die Johanniter-Unfall-Hilfe. Derzeit ist der Kreisverband Rochlitz des Deutschen Roten Kreuzes Leistungserbringer.

Für das Los mit der Wache Burgstädt soll die Malteser Hilfsdienste gGmbH den Zuschlag erhalten. Bisher ist sie dort schon Leistungserbringer. Die Gesellschaft soll auch den Zuschlag für das Los mit den Wachen Freiberg, Mulda, Dittmannsdorf, Clausnitz und Brand-Erbisdorf erhalten. Bisher ist dort der Kreisverband Freiberg des Deutschen Roten Kreuzes Leistungserbringer. Das Landratsamt plant den Zuschlag für das Los mit den Wachen Flöha und Eppendorf der Johanniter Unfallhilfe zu erteilen. Bisher ist auch hier der Kreisverband Freiberg des Deutschen Roten Kreuzes tätig.

Da für diese drei Lose ein Nachprüfungsverfahren bei der Landesdirektion anhängig ist und dennoch die Versorgungssicherheit gewährleistet werden soll, hat sich die Verwaltung zur Schließung von Interimsverträgen bis zur eigentlichen Vergabe entschieden. Als nächsten Schritt werden sich die Leistungserbringer in Verbindung setzen, um einen reibungslosen Übergang zu organisieren. Dabei geht es beispielsweise auch um den Personalübergang. Mit dem Abschluss von Interimsverträgen soll unter anderem eine Zeit der Unsicherheit für die Mitarbeiter umgangen werden und daher wurden sie mit den potentiellen zukünftigen Leistungserbringern geschlossen.

Gemäß des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz müssen die Leistungen durch den Träger des Rettungsdienstes, den Landkreis, ausgeschrieben werden. Dazu gehören auch die Leistungen des Krankentransportes und die Beförderung des Notarztes zum Einsatzort. Geplant ist eine Vertragslaufzeit für alle Lose von fünf Jahren.

Hintergrund:

  • Los 1 – Rettungswachenbereich Nordwest, mit den Rettungswachen Rochlitz, Penig und Geringswalde
  • Los 2 – Rettungswachenbereich Mitte, mit den Rettungswachen Hainichen, Mittweida und Frankenberg
  • Los 3 – Rettungswachenbereich Ost, mit den Rettungswachen Freiberg, Mulda, Dittmannsdorf, Clausnitz und Brand-Erbisdorf
  • Los 4 – Rettungswachenbereich Süd, mit den Rettungswachen Flöha und Eppendorf
  • Los 5 – Rettungswachenbereich West, mit der Rettungswache Burgstädt
  • Los 6 – Rettungswachenbereich Nord, mit den Rettungswachen Döbeln, Leisnig und Naußlitz

Änderung der Kreisgrenze beschlossen

Um eine einheitliche Straßenbaulastträgerschaft herzustellen, hat der Kreistag einer Änderung der Kreisgrenze mit dem Landkreis Meißen zugestimmt. Konkret geht es um eine knapp 5 400 Quadratmeter große Fläche, die bisher zur Stadt Nossen, Gemarkung Augustusberg, gehörte und nun der Gemeinde Striegistal zugesprochen wurde. Der weiterführende Straßenverlauf befindet sich bereits in der Trägerschaft der mittelsächsischen Gemeinde. Zudem erschließt der umgegliederte Straßenabschnitt nur Grundstücke auf Striegistaler Gebiet. Sowohl der Nossener Stadt- als auch der Striegistaler Gemeinderat haben der Umgliederung des entsprechenden Flurstückes im Vorfeld zugestimmt. Die mit der Gebietsänderung einhergehende Änderung der Kreisgrenze ist unwesentlich. Die endgültige Entscheidung darüber obliegt der Landesdirektion Sachsen.

Abteilungsleiterin Soziales Gabriele Pfeil verabschiedet

Die Leiterin der Abteilung Soziales, Gabriele Pfeil, geht in den Ruhestand. Der Kreistag widerrief aus diesem Grund ihre Bestellung als Abteilungsleiterin. Diese Position hatte sie mit der Gründung des Landkreises übernommen. Ihre Karriere in der Verwaltung begann vor über 30 Jahren im Rat des Kreises Hainichen. Sie hatte im Laufe der Zeit in zahlreichen Bereichen gearbeitet, wie der Organisation und im Umweltamt. Außerdem war sie Geschäftsführerin der Arge Mittweida. „Wir verlieren mit ihr eine sehr engagierte und fachlich sehr versierte Kollegin, die mit Weitsicht agierte und handelte. Eine Macherin“, so Landrat Matthias Damm. Die Sozialgesetzgebung ist ein Spannungsfeld und es habe sich in den vergangenen Jahren sehr viel verändert und es galt, die Abteilung entsprechend organisatorisch darauf auszurichten. Er bedankte sich im Kreistag für ihre Leistungen und wünschte ihr für die Zukunft alles Gute mit viel Gesundheit. Die Leitung der Abteilung Soziales im Landratsamt wird kommissarisch Ilka Junghanns übernehmen. Sie leitet derzeit das Referat Schwerbehindertenrecht und Landesblindengeld. 

Terminplan festgelegt

Ende des Jahres entscheidet der Kreistag über die Terminplanung für das kommenden Jahr. Ab 2020 gibt es erstmals fünf reguläre Kreistagssitzungen pro Jahr. Darüber hatte sich das Gremium verständigt. Geplant sind die Sitzungen für den 25. März, 20. Mai, 15. Juli, 23. September und 9. Dezember. Der Beginn ist in der Regel für 15:00 Uhr vorgesehen. Der Tagungsort bleibt derselbe: das Berufliche Schulzentrum für Technik und Wirtschaft „Julius Weisbach“ in Freiberg.

Gruppenfoto der vom Landrat berufenen stellvertretenden Kreisbrandmeister. Foto: Detlev Müller

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