Der Biber im Landkreis: neue Reviere gegründet, alte Reviere aufgegeben

06.10.2021

Der Elbebiber ist auch weiterhin im Landkreis Mittelsachsen ständiger Bewohner.

Wie aus der 9. Fortschreibung des Bibermanagements hervorgeht, wurden 17 neue Reviere an Bobritzsch, Zschopau, Freiberger Mulde, Zwickauer Mulde, Jahna und Kleine Striegis bzw. deren Zuflüsse erfasst. Da jedoch bei 46 von 99 Revieren der Status aktuell unbekannt ist, so ist dieser Sachverhalt im Umgang mit dem Biber entsprechend zu berücksichtigen. Die Untere Naturschutzbehörde geht von zirka 280 Individuen aus.

Auch in diesem Jahr nimmt die Bobritzsch wiederholt eine auffallende Rolle ein, da ein bereits bekanntes Revier in drei neue Reviere unterteilt und ein bisher unbesetztes Revier wieder besetzt wurde. An der Freiberger Mulde sind sechs neue Reviere, dabei vier neue Reviere an je einem Zufluss nachgewiesen worden.

Seit 2008 wird der Elbebiber (Castor fiber albicus) im Landkreis Mittelsachsen erfasst. Im Jahr 2012 wurde hierfür ein Bibermanagement eingeführt, welches nunmehr das 9. Jahr in Folge durchgeführt und ausgewertet wurde. Die Ergebnisse dienen der Unteren Naturschutzbehörde neben der erforderlichen Erfassungstätigkeit zur Dokumentation der (Wieder-) Ausbreitung der Art im Landkreis als Entscheidungshilfe im Umgang mit den dabei auftretenden Konflikten, die sich ergeben. Auch aktuell liegt der Hauptschwerpunkt der Konflikte im nördlichen Bereich des Landkreises.

Konflikte entstehen beispielweise durch erschwerte Abflussbedingungen an Kläranlagen oder Fließgewässern, überschwemmte Acker- und Grünlandflächen, Unterspülungen von Straßenkörpern, Unterhöhlungen von Böschungen und Schäden an Gehölzen. Der Biber trägt aber auch zum Wohlbefinden des Menschen bei, da er Ziele des Naturschutzes, Hochwasserschutzes, des Schutzguts Mensch und der Wasserrahmenrichtlinie umsetzt.

Kommt es zu Konflikten, erfolgt eine Klärung des Sachverhaltes in der Regel vor Ort unter Einbeziehung der Betroffenen und der für die Unterhaltung des jeweiligen Gewässers Verantwortlichen. Dabei ist grundsätzlich zu beachten, dass der Biber nach Bundesnaturschutzgesetz eine streng geschützte Art ist und somit einen sehr hohen Schutzstatus innehat. Eingriffe in dessen Lebensraum dürfen daher nur nach behördlicher Genehmigung durchgeführt werden.

Die Erfassung der Verbreitung beziehungsweise Kartierung des Bibers wird dabei ehrenamtlich tätige Biberkartierer unterstützt. Die Naturschutzhelfer erhalten eine jährliche Einweisung und Kartierungsunterlagen und genießen bei ihrer Tätigkeit vollen Unfallversicherungsschutz. Außerdem werden Reisekosten erstattet. Auch wenn die bisher tätigen Biberkartierer sehr aktiv sind, so ist der Umfang der zu erfassenden Gewässer sehr hoch. Gesucht werden deshalb stets weitere ehrenamtliche Helfer.

Interessierte können sich an Manuela Ziegler von der unteren Naturschutzbehörde, (E-Mail: manuela.ziegler@landkreis-mittelsachsen.de; Telefon 03731 799-4160) wenden.

ie nächste Schulung für Kartierer ist für den 6. November 2021 geplant.

Foto: serhio777 / stock.adobe.com

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