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13.10.2020
Der Biber besiedelt nunmehr auch Nebengewässer, deren Wasserstand aufgrund der Trockenheit der vergangenen Jahre weitaus weniger gesichert ist, als in den größeren Gewässern der 1. und 2. Ordnung. Somit entsteht oftmals ein regelrechtes Dammsystem. Hieraus erwächst (oftmals) ein entsprechend hohes Konfliktpotential. Bestehende Konflikte werden regelmäßig durch die Untere Naturschutzbehörde in Abstimmung mit betroffenen Landnutzern, Eigentümern und Gewässerunterhaltungspflichtigen einer Lösung zugeführt.
Im Biberjahr 2019/2020 wurde im Landkreis Mittelsachsen erstmals der komplette Verbau eines Fließgewässers 1. Ordnung mit einem Biberdamm festgestellt. Bis dato waren die Biberreviere allesamt ohne ein solches Bauwerk genutzt worden – wohl deshalb, weil die Fließgeschwindigkeit in diesen Gewässern sehr hoch ist. Die Folge von diesem Anstau eines größeren Fließgewässers mit höheren Fließgeschwindigkeiten ist, dass die angrenzende landwirtschaftliche Nutzfläche (Grünland) überströmt wurde. Auch in diesem Fall bemüht sich die Untere Naturschutzbehörde in Zusammenarbeit mit den Eigentümern und der Landestalsperrenverwaltung um eine einvernehmliche Lösung, um die unterschiedlichen Interessen aufeinander abzustimmen.
Der Hauptschwerpunkt der Konflikte liegt jedoch im nördlichen Bereich des Landkreises. Konflikte entstehen beispielweise durch eingeschränkte Nutzbarkeit von Kleinkläranlagen, Unterspülungen von Straßenkörpern, Bahntrassen oder Gehwegen sowie deren Unterhöhlungen durch Erdbaue oder Röhren. Auch die sogenannten Verklausungen in Fließgewässern durch Ansammlung von Schwemmgut (zum Beispiel vom Biber ins Gewässer eingetragene Äste) stellen manchmal ein Problem dar. Sind Schäden an Grundstücken oder Anlagen zu befürchten oder entstanden, entscheidet die Untere Naturschutzbehörde durch Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, welche Maßnahmen ergriffen werden können. Da es sich beim Biber um eine streng geschützte Art nach Bundesnaturschutzrecht sowie europäischem Recht handelt, sind unerlaubte Eingriffe bei Strafe verboten.
Die Besiedelung des Landkreises Mittelsachsen durch den Elbebiber erfolgt über die Zwickauer und Freiberger Mulde, Zschopau, Chemnitz, Jahna, Flöha, Bobritzsch und Striegis. Aus diesem Grund war es erforderlich, ein Konzept zum Bibermanagement zu erstellen. Ziel ist es, nicht nur das Tier und seinen Lebensraum sowie die daraus abzuleitenden geltenden artenschutz- sowie gebietsschutzrechtliche Bestimmungen zu betrachten, sondern auch vorausschauend potentielle Konflikte zwischen Mensch und Tier zu vermeiden.
Wesentlicher Bestandteil ist dabei die Erfassung der Verbreitung dieser Tierart samt vorhandener und besetzter sowie neugebildeter Biberreviere. Dies ist Voraussetzung für eine rechtskonforme und abgewogene behördliche Entscheidung über erforderliche Maßnahmen in Konfliktfällen.
Die Erfassung der Verbreitung beziehungsweise Kartierung des Bibers wird dabei durch ehrenamtlich tätige Biberkartierer unterstützt. Die Naturschutzhelfer erhalten eine jährliche Einweisung und Kartierungsunterlagen und genießen bei ihrer Tätigkeit vollen Unfallversicherungsschutz. Außerdem werden Reisekosten erstattet.
Auch wenn die bisher bereits tätigen Biberkartierer sehr aktiv sind, so steigt der Kartierungsbedarf weiter, da mit der fortschreitenden Ausbreitung immer mehr Gewässer kontrolliert werden müssen. Gesucht werden deshalb stets weitere ehrenamtliche Helfer.
Die komplette 8. Fortschreibung des Bibermanagements ist unter www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/projekte/naturschutz/bibermanagement.html nachzulesen. Auf der Facebookseite des Landratsamtes www.facebook.com/lramittelsachsen gibt es unter Videos außerdem seltenes Filmmaterial.
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