Doppelhaushalt 2023/2024 durch Landesdirektion freigegeben

17.05.2023

Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheid vom 11. Mai 2023 den Haushalt des Landkreises Mittelsachsen für die Jahre 2023 und 2024 zum Vollzug freigegeben.

Der Haushaltsplan 2023 hat im Ergebnishaushalt ein Volumen von rund 564 Millionen Euro, im Jahr 2024 sind es rund 612 Millionen Euro. Den Schwerpunkt bilden dabei die Aufwendungen im sozialen Bereich, die rund 245 Millionen in 2023 und rund 259 Millionen in 2024 betragen. Dazu zählen neben den Leistungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe auch die sozialen Leistungen der Eingliederungshilfe oder der Hilfe zur Pflege. Diesem Bereich sind ebenso die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II und die Aufwendungen der Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen zuzuordnen.

Die Investitionsauszahlungen belaufen sich im Jahr 2023 auf rund 28,2 Millionen Euro und im Haushaltsjahr 2024 auf rund 29,7 Millionen Euro. Wesentliche Schwerpunkte sind hier der Straßenbau, die Modernisierung und Digitalisierung der Schulen sowie der Rettungsdienst und die Digitalisierung der Verwaltung. Die Investitionstätigkeit kann in beiden Haushaltsjahren nur durch Kreditaufnahmen ermöglicht werden. Die Landesdirektion Sachsen hat die vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 11 Millionen Euro im Jahr 2023 und in Höhe von 14 Millionen Euro im Jahr 2024 unter Auflagen genehmigt.

Die Landesdirektion Sachsen sieht die dauerhafte Leistungsfähigkeit des Landkreises gefährdet, da der Landkreis in den beiden Jahren 2023 und 2024 seine in den Vorjahren aufgebauten Ergebnisrücklagen vollständig aufbraucht und alle noch verfügbaren liquiden Mittel für die Finanzierung der laufenden Ausgaben einsetzen muss. Dem Landkreis gelingt es nicht, Eigenmittel zur Finanzierung von Investitionen zu erwirtschaften. Hinzu kommen das nach wie vor schwierige gesamtwirtschaftliche Umfeld und weitere Kostenrisiken, die sich bspw. aus der Entwicklung der Fallzahlen und Kosten in den genannten sozialen Bereichen oder dem Zuschussbedarf des ÖPNV ergeben. Auch der kürzlich erzielte Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes belastet den Kreishaushalt ab dem Jahr 2024 erheblich mit zusätzlichen Kosten. Außerdem sind weiterhin Kostenrisiken für die Umsetzung von Baumaßnahmen zu erwarten. Daher ist der Landkreis Mittelsachsen beauflagt, insbesondere für den Zeitraum ab 2025 Konsolidierungsmaßnahmen zu prüfen und zu ergreifen. Das umfasst auch die Prüfung, inwieweit eine weitere Erhöhung der Kreisumlage zur Sicherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit beitragen kann.

Aufgrund der Haushaltssituation ist der Landkreis außerdem verpflichtet, im Rahmen einer regelmäßigen Berichterstattung an die Landesdirektion Sachsen die aktuelle Entwicklung der Kreisfinanzen darzulegen.

Der Landrat des Landkreises Mittelsachsen, Dirk Neubauer, äußert sich in einer ersten Reaktion: „Ich bin froh, dass sich die vielen Haushaltsrunden, die wir in den vergangenen Monaten innerhalb der Verwaltung sowie mit unseren kreisangehörigen Städten und Gemeinden hatten, auszahlen. Dennoch sehe ich den Freistaat und den Bund in der Pflicht, langfristig tragfähige Lösungen für die Finanzierung der uns übertragenen Aufgaben – Stichwort Unterbringung Geflüchteter sowie im Sozialbereich – auf den Weg zu bringen, um uns die finanzielle Last von den Schultern zu nehmen. Nur so können wir uns um unsere originären Aufgaben kümmern. In schwierigen Zeiten war es ein wahrer Kraftakt, allen  Widerständen zum Trotz ein stabiles Zahlenwerk zu bauen. Ich danke auch ausdrücklich unserem Kämmerer und seinem Team.“

Der Kämmerer des Landkreises Mittelsachsen, Dr. Christoph Trumpp, ergänzt: „Es ist gut, dass wir nach so vielen Monaten der intensiven Arbeit und des politischen Ringens nun einen bestätigten Haushalt haben. Insbesondere für das Team der Kämmerei war es ein Kraftakt. Wir können nun gerade bei den Investitionen mit der Umsetzung beginnen. Die Gesamtlage bleibt dennoch schwierig, wie die jüngst veröffentlichte Steuerschätzung zeigt. Wir werden in den kommenden Jahren unser Handeln stärker an klaren Prioritäten ausrichten müssen.“

Nach der Bestätigung durch die Landesdirektion Sachsen wird der Doppelhaushalt 2023/2024 entsprechend den gesetzlichen Vorgaben öffentlich ausgelegt. Nach Ablauf der gesetzlichen Auslegungsfrist wird der Haushalt danach zur Bewirtschaftung freigegeben. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt im elektronischen Amtsblatt des Landkreises Mittelsachsen unter Nummer 43/2023e Haushaltssatzung des Landkreises Mittelsachsen für den Doppelhaushalt 2023/2024. Die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 steht mit allen Anlagen seit Dienstag, 16. Mai 2023, gemäß § 61 SächsLKrO i.V.m. § 76 Absatz 3 Satz 2 SächsGemO elektronisch zur Verfügung und kann vor Ort eingesehen werden.