Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens in Mittelsachsen

02.03.2020

Der Landkreis Mittelsachsen ist auf das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz vorbereitet – eine „Servicestelle Arbeit und Migration Mittelsachsen“ in der Stabsstelle Ausländer- und Asylangelegenheiten wurde eingerichtet.

Zum 1. März 2020 ist das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten. Es regelt eine Vielzahl von Erleichterungen für die Zuwanderung von Fachkräften aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und öffnet Wege zur Arbeitsaufnahme, die bisher lediglich Akademikern vorbehalten waren.

Mit dem neuen § 81a des Aufenthaltsgesetzes steht damit auch das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren zur Verfügung. Durch diese Regelung haben Unternehmen die Möglichkeit, für die Einreise einer bestimmten ausländischen Fachkraft über eine sogenannte Vorabzustimmung der Ausländerbehörde das Visumsverfahren bei der entsprechenden deutschen Auslandsvertretung zu beschleunigen. In Sachsen sind dafür die unteren Ausländerbehörden, also die kreisfreien Städte und Landkreise am Sitz des Arbeitgebers oder am Sitz der Niederlassung zuständig. Der Landkreis Mittelsachsen richtete dazu in der Stabsstelle Ausländer- und Asylangelegenheiten die „Servicestelle Arbeit und Migration Mittelsachsen“ als zentrale Ansprechstelle für Unternehmen ein. Im Verlauf des Verfahrens leitet die Behörde alle nötigen Verfahrensschritte ein (zum Beispiel Berufsanerkennung, Zeugnisbewertung, Beantragung einer gegebenenfalls erforderlichen Berufserlaubnis) und koordiniert das Verfahren.

Durch gesetzlich festgelegte Fristen und vereinheitlichte Verfahrensschritte wird das gesamte Verfahren beschleunigt. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erteilt die Ausländerbehörde die Vorabzustimmung zum Visum für die Fachkraft und kündigt die bevorstehende Visumsantragstellung bei der zuständigen Auslandsvertretung an. Die Gebühr für das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der Ausländerbehörde beträgt 411,- Euro. Hinzu kommt eine Visumgebühr von 75,- Euro sowie Gebühren für die Anerkennung der Qualifikation.

Für interessierte Unternehmen kann ab sofort ein Termin unter der E-Mail-Adresse Integration@landkreis-mittelsachsen.de für eine umfangreiche kostenfreie Erstberatung gemacht werden.

Kontakt:
Landratsamt Mittelsachsen
Stabsstelle Ausländer- und Asylangelegenheiten
Servicestelle Arbeit und Migration Mittelsachsen
Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 16, 09618 Brand-Erbisdorf
Telefon: 03731 799 3685