Erteilung einer Baugenehmigung für das Vorhaben „Sanierung und Erweiterung Sportlerheim, Anbau eines überdachten Grillplatzes, Anbau eines Schiedsrichterraumes und eines Sportgerätelagers“ auf dem Flurstück 141/1 der Gemarkung Oberschöna

08.03.2021

Gemäß § 70 Abs. 3 Sächsische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 706) geändert worden ist, wird bekannt gemacht:

Das Referat Bauantragsbearbeitung des Landkreises Mittelsachsen hat als untere Bauaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 08.03.2021 eine Baugenehmigung mit dem Aktenzeichen 19BAU1604-BG01-19 im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Sächsische Bauordnung mit folgendem verfügendem Teil erteilt:

1. Die Baugenehmigung für das Vorhaben „Sanierung und Erweiterung Sportlerheim, Anbau eines        überdachten Grillplatzes, Anbau eines Schiedsrichterraumes und eines Sportgerätelagers“ auf dem Grundstück Dorfstraße 55 a, Flurstück 141/1 der Gemarkung Oberschöna wird unter Nebenbestimmungen erteilt.  

2. Die denkmalschutzrechtliche Zustimmung nach §§ 12 Abs. 3 und 14 Sächsisches Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG) wird mit der Baugenehmigung mit Nebenbestimmungen erteilt.

3. Die wasserrechtliche Genehmigung im Einzelfall gemäß § 78 Abs. 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) wird für die Durchführung des Bauvorhabens auf dem Flurstück 141/1 der Gemarkung Oberschöna im gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebiet der Striegis mit Nebenbestimmungen erteilt. 

4. Mit der Baugenehmigung wird die Verträglichkeit für die Ausgleichsmaßnahme im Flurstück 586 der Gemarkung Bräunsdorf mit den Erhaltungszielen des betroffenen FFH-Gebietes, verbunden mit Nebenbestimmungen, festgestellt.

5. Mit der Baugenehmigung wird die Verträglichkeit für die Ausgleichsmaßnahme im Flurstück 586 der Gemarkung Bräunsdorf mit den Erhaltungszielen des betroffenen SPA-Gebietes, verbunden mit Nebenbestimmungen, festgestellt.

6. Mit der Baugenehmigung wird die Erlaubnis nach § 5 Abs. 3 und 4 der Rechtsverordnung zum Landschaftsschutzgebiet „Striegistäler“ für die Ausgleichsmaßnahme im Flurstück 586 der Gemarkung Bräunsdorf, verbunden mit Nebenbestimmungen, erteilt.

7. Die Nebenbestimmungen betreffen bautechnische Nachweise sowie denkmalschutz-, wasser- und naturschutzrechtliche Belange.

Das Bauvorhaben entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind. Nachbarrechtlich geschützte Belange werden nicht beeinträchtigt.

Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung gilt die Zustellung der Baugenehmigung gegenüber den betroffenen Eigentümern von Nachbargrundstücken als bewirkt. Von da an beginnt die Rechtsbehelfsfrist zu laufen.

Für die hiermit bekanntgemachte Baugenehmigung gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen den Baugenehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg einzulegen. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig. Die Zugangseröffnung für die elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de. Der Widerspruch kann auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz erhoben werden. Die DE-Mail-Adresse lautet post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de. 

Hinweis:

Weitere Einzelheiten zur elektronischen Kommunikation sind auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen unter www.landkreis-mittelsachsen.de/e-kommunikation.html zu finden.

Hinweise:

Der Baugenehmigungsbescheid und die dazugehörigen Bauvorlagen können im Landratsamt des Landkreises Mittelsachsen, Referat Bauantragsbearbeitung, Dienstgebäude Döbeln (Haus 1), Straße des Friedens 20, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist zu den Zeiten Montag und Mittwoch nach Vereinbarung, Dienstag und Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr sowie Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr möglich.

Aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Pandemie) und den damit verbundenen Einschränkungen ist bezüglich der Einsichtnahme in jedem Fall eine Terminvereinbarung über die unten genannten Telefonnummern nötig. Die Einsichtnahme ist unter Beachtung der derzeit geltenden Hygienevorschriften (Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, Einhaltung des notwendigen Abstandes) möglich.

Betroffene Eigentümer von Nachbargrundstücken können mit Nachweis ihrer Eigentümerschaft eine schriftliche Ausfertigung des Bescheids innerhalb der Rechtsbehelfsfrist schriftlich, per unten genannten Telefonnummern bzw. per E-Mail (Adresse: bauantrag@landkreis-mittelsachsen.de) abfordern.

Sofern eine Einsichtnahme in die Antragsunterlagen beabsichtigt wird, ist eine Terminabstimmung unter Tel. Nr. 03731/799 1951 (Sekretariat Geschäftsstelle) bzw. 03731/799 1936 erforderlich.

Landratsamt Mittelsachsen, Außenstelle Döbeln, den 08.03.2021

gez. Erik Wagner

Referatsleiter Bauantragsbearbeitung

Abteilung Verkehr und Bauen