Erteilung eines Bauvorbescheides für das Vorhaben Errichtung einer Halle/Garage auf dem Flurstück Nr. 1143/3 der Gemarkung Waldheim, Vogtstraße, 04736 Waldheim

14.12.2021

Gemäß § 70 Abs. 3 Sächsische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 706) geändert worden ist, wird bekannt gemacht:

Das Referat Bauantragsbearbeitung des Landkreises Mittelsachsen hat als untere Bauaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 14.12.2020 einen Bauvorbescheid nach § 75 SächsBO mit dem Aktenzeichen 21BAU1410 und folgendem verfügendem Teil erteilt

1. Die Errichtung einer Halle/Garage für folgende Nutzung:

  • eigenbetriebliche Nutzung für Archivierung von Unterlagen Steuerberatungskanzlei und Ab- und Unterstellung von Betriebsfahrzeugen sowie
  • gewerbliche Vermietung an kleine Handwerksfirmen 

auf dem Flurstück Nr. 1143/3 der Gemarkung Waldheim, ist nach Maßgabe der eingereichten und durch Grünstempelvermerk als zugehörig gekennzeichneten Bauvorlagen bauplanungsrechtlich unter antragsgemäßer Ausklammerung der Erschließung zulässig.

2. Der Bauvorbescheid enthält zudem folgende Inhaltsbestimmung:

  • Betriebsumfang:
    Gewerbliche Nutzung: Archiv von Unterlagen Steuerberatungskanzlei und Ab- und Unterstellung von zwei Betriebsfahrzeugen (PKW);
    Lagerfläche für Material, Kleinteile und Werkzeug o.ä. kleiner Handwerksbetriebe (gewerbliche Vermietung) ohne Werkstatt- und Produktionsprozesse;
    Schallintensive Tätigkeiten im Freien sind nicht zulässig.
  • Betriebszeiten:
    Montag bis Freitag: 7:00 – 18:00 Uhr
    Samstag: 8:00 – 13:00 Uhr

Das Bauvorhaben entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im Bauvoranfrageverfahren entsprechend seiner Fragestellung zu prüfen gewesen sind. Nachbarrechtlich geschützte Belange werden nicht beeinträchtigt. 

Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung nach § 70 Abs. 3 SächsBO gilt die Zustellung des Bauvorbescheides gegenüber den betroffenen Eigentümern von Nachbargrundstücken als bewirkt. Von da an beginnt die Rechtsbehelfsfrist zu laufen.

Für die hiermit bekanntgemachte Baugenehmigung gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen den Bauvorbescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg einzulegen. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig. Die Zugangseröffnung für die elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de. Der Widerspruch kann auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz erhoben werden. Die DE-Mail-Adresse lautet post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de. 

Hinweis:

Weitere Einzelheiten zur elektronischen Kommunikation sind auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen unter www.landkreis-mittelsachsen.de/e-kommunikation.html zu finden.

Weitere Hinweise:

Der Bauvorbescheid und die dazugehörigen Bauvorlagen können im Landratsamt des Landkreises Mittelsachsen, Referat Bauantragsbearbeitung, Dienstgebäude Döbeln (Haus 1), Straße des Friedens 20, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes im Raum Nr. 213 (Geschäftsstelle) oder 205 möglich (vorherige Terminabstimmung unter den Rufnummern 03731/799-1951 bzw. -1923 ist erforderlich).

Allgemeine Öffnungszeiten:

Aufgrund der aktuellen Corona-Lage finden keine regulären Öffnungs-/Sprechzeiten statt. Auf eine telef. Abstimmung unter der/den angegebenen Rufnummern zur einzelfallbezogenen Klärung der Einsichtnahmemöglichkeiten wird verwiesen.

Betroffene Eigentümer von Nachbargrundstücken können mit Nachweis ihrer Eigentümerschaft eine schriftliche Ausfertigung des Bescheids innerhalb der Rechtsbehelfsfrist abfordern. 

Landratsamt Mittelsachsen, Außenstelle Döbeln, den 14.12.2021

gez. Erik Wagner
Referatsleiter Bauantragsbearbeitung
Verkehr und Bauen

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