Erteilung eines Bauvorbescheides für das Vorhaben „Neubau eines Nahversorgungszentrums“ auf dem Baugrundstück Fl.St.Nr. 321/2, 321/28, 321/29, 322/4, 326/11, 326/12 der Gemarkung Hartha, Dresdener Straße

13.10.2021

Gemäß § 70 Abs. 3 Sächsische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 706) geändert worden ist, wird bekannt gemacht:

Das Referat Bauantragsbearbeitung des Landkreises Mittelsachsen hat als untere Bauaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 11.10.2021 unter dem Bauaktenzeichen 21BAU0934 einen Vorbescheid nach § 75 SächsBO mit folgendem verfügenden Inhalt erteilt:

Der Neubau eines Nahversorgungszentrums ist nach Maßgabe der eingereichten und durch Grünstempelvermerk als zugehörig gekennzeichneten Bauvorlagen hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung (unter Ausklammerung der immissionsschutzrechtlichen Zulässigkeit), hinsichtlich dem Maß der baulichen Nutzung, den überbaubaren Grundstücksflächen und hinsichtlich der Bauweise sowie der bebauungsrechtlichen Erschließung am Standort bauplanungsrechtlich zulässig. Im grün gestempelten Lageplan ist eine zudem Stellplatzanlage ausgewiesen.

Das Bauvorhaben umfasst die Errichtung eines Lebensmittel-Vollsortimenters (1.560 m² Verkaufsfläche) mit integriertem Backshop (90 m² Verkaufsfläche); eines Lebensmittel-Discounters (1.050 m²) Verkaufsfläche und eines Drogeriefachmarktes (585 m² Verkaufsfläche).

Das Bauvorhaben entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im Bauvoranfrageverfahren entsprechend seiner Fragestellung zu prüfen gewesen sind. Nachbarrechtlich geschützte Belange werden nicht beeinträchtigt. Die Lärmverträglichkeit wurde antragsgemäß ausgeklammert. Diese wird erst im nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren geprüft.

Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung gilt die Zustellung der Baugenehmigung gegenüber den betroffenen Eigentümern von Nachbargrundstücken als bewirkt. Von da an beginnt die Rechtsbehelfsfrist zu laufen.

Für die hiermit bekanntgemachte Baugenehmigung gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen den Baugenehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg einzulegen. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig. Die Zugangseröffnung für die elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de. Der Widerspruch kann auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz erhoben werden. Die DE-Mail-Adresse lautet post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de. 

Hinweis:

Weitere Einzelheiten zur elektronischen Kommunikation sind auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen unter www.landkreis-mittelsachsen.de/e-kommunikation.html zu finden.

Weitere Hinweise:

Der Baugenehmigungsbescheid und die dazugehörigen Bauvorlagen können im Landratsamt des Landkreises Mittelsachsen, Referat Bauantragsbearbeitung, Dienstgebäude Döbeln (Haus 1), Straße des Friedens 20, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist mit Terminvergabe zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes im Raum Nr. 213 (Geschäftsstelle) oder 214 möglich. Die Terminabstimmung soll unter Tel. Nr. 03731/799 1951 (Sekretariat Geschäftsstelle) bzw. 03731/799 1914 erfolgen.

Betroffene Eigentümer von Nachbargrundstücken können mit Nachweis ihrer Eigentümerschaft eine schriftliche Ausfertigung des Bescheids innerhalb der Rechtsbehelfsfrist abfordern.

Landratsamt Mittelsachsen, Außenstelle Döbeln, den 12.10.2021

gez. Erik Wagner
Referatsleiter