Erteilung eines Bauvorbescheides für das Vorhaben Neubau Einfamilienhaus mit Nebengelass – Vorbescheid – auf dem Flurstück 469 der Gemarkung Eulendorf, Am Eulenbach

12.04.2023

Gemäß § 70 Abs. 3 Sächsische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 01.Juni 2022 (SächsGVBl. S. 366) geändert worden ist, wird bekannt gemacht:

Das Referat Bauantragsbearbeitung des Landkreises Mittelsachsen hat als untere Bauaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 11.04.2023 einen Bauvorbescheid nach § 75 SächsBO mit dem Aktenzeichen 22BAU2063 und folgendem verfügendem Teil erteilt:

Der Neubau Einfamilienhaus mit Nebengelass – Vorbescheid – auf dem Flurstück Nr. 469 der Gemarkung Eulendorf, ist nach Maßgabe der eingereichten und durch Grünstempelvermerk als zugehörig gekennzeichneten Bauvorlagen bauplanungsrechtlich unter antragsgemäßer Ausklammerung der Prüfung der gesicherten Erschließung zulässig.

Das Bauvorhaben entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im Bauvoranfrageverfahren entsprechend seiner Fragestellung zu prüfen gewesen sind. Nachbarrechtlich geschützte Belange werden nicht beeinträchtigt.

Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung gilt die Zustellung der Baugenehmigung gegenüber den betroffenen Eigentümern von Nachbargrundstücken als bewirkt. Von da an beginnt die Rechtsbehelfsfrist zu laufen.

Für die hiermit bekanntgemachte Baugenehmigung gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen den Baugenehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg einzulegen. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig. Die Zugangseröffnung für die elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de. Der Widerspruch kann auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz erhoben werden. Die DE-Mail-Adresse lautet post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de. 

Hinweis:

Weitere Einzelheiten zur elektronischen Kommunikation sind auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen unter www.landkreis-mittelsachsen.de/e-kommunikation.html zu finden.

Weitere Hinweise:

Der Baugenehmigungsbescheid und die dazugehörigen Bauvorlagen können im Landratsamt des Landkreises Mittelsachsen, Referat Bauantragsbearbeitung, Dienstgebäude Döbeln (Haus 1), Straße des Friedens 20, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes im Raum Nr. 213 (Geschäftsstelle) oder 201a möglich (vorherige Terminabstimmung unter den unten angegebenen Rufnummern ist erforderlich).

Sprechzeiten: Mo nach Vereinbarung, Di nach Vereinbarung 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr, Mi nach Vereinbarung, Do nach Vereinbarung 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr, Fr nach Vereinbarung 09:00 – 12:00 Uhr

Betroffene Eigentümer von Nachbargrundstücken können mit Nachweis ihrer Eigentümerschaft eine schriftliche Ausfertigung des Bescheids innerhalb der Rechtsbehelfsfrist abfordern. Sofern eine Einsichtnahme in die Antragsunterlagen beabsichtigt wird, ist eine Terminabstimmung unter Tel. Nr. 03731/799 1951 (Sekretariat Geschäftsstelle) bzw. 03731/799 1916 erforderlich.

Landratsamt Mittelsachsen, Außenstelle Döbeln, den 11.04.2023

gez. Erik Wagner

Referatsleiter Bauantragsbearbeitung
Verkehr und Bauen

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