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17.10.2023
In Vorbereitung der Antragstellung für unterversorgte Gebiete nach der Gigabitrichtlinie 2.0 des Bundes konnte im September 2023 die Auswertung des von Mai bis Juli diesen Jahres durchgeführten Markterkundungsverfahren (MEV) abgeschlossen werden. Alle im abgefragten Gebiet vorhandenen Telekommunikationsunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, neben möglichen Ausbauplanungen für die nächsten drei Jahre, sämtliche Bestandsanschlüsse mit den real verfügbaren technischen Up- und Downloadgeschwindigkeiten und den somit vertraglich gesicherten Bandbreiten zu melden.
Welche Bandbreite ist am Anschluss wirklich verfügbar und welcher Tarif somit tatsächlich gerechtfertigt?
Transparenter als in Vorjahren haben einige Netzbetreiber ihre Bestandsanschlüsse neu bewertet, das heißt teilweise auch mit geringerer vertraglich gesicherter Bandbreite als in vorherigen Markterkundungen gemeldet oder einzelne Anschlüsse nicht mehr gemeldet. Das kann auch zu Neubewertungen bezüglich der Förderfähigkeit von Bestandanschlüssen führen.
Da der Baustart der Förderprojekte zu den bisher anerkannten weißen Flecken weitestgehend erfolgte, wird der Landkreis diese „neuen“ weißen Flecke im Rahmen der Neubeantragung von Projekten nach der Gigabitrichtlinie 2.0 mit in die Förderung aufnehmen.
Sollte die Beantragung neuer Projekte für das betreffende Gebiet scheitern, wäre eine Aufnahme in die bisherigen laufenden Maßnahmen in Einzelfällen möglich. Umfangreichere Erweiterungen zu den Altprojekten wären jedoch sowohl förder- als auch vergaberechtlich enge Grenzen gesetzt und nochmalig zu bisherigen Erweiterungsmaßnahmen daher nicht umsetzbar.
Förderrichtlinie Gigabit 2.0: Landkreis bereitet die Beantragung neuer Projekte vor
Die Förderfähigkeit wird zwar erweitert, aber Anträge haben nur bei hohem Unterversorgungsgrad die Chance auf Bewilligung. Dies beurteilt der Projektträger des Bundes voraussichtlich bis Ende des Jahres. Projekte mit hoher Förderwürdigkeit (fast lane) können auch kurzfristiger bewilligt werden. Die Veröffentlichung der bewilligten neuen Projekte mit konkreten Kennzahlen erfolgt durch den Landkreis zum gegebenen Zeitpunkt.
Die Kommunen des Landkreises reichen keine eigenständigen Anträge ein. Durch eine umfassende Aufgabeübertragung erledigt das jetzt immer der Landkreis.
Karten zur Versorgungslage und Ausbauplänen
Unter „Breitbandversorgung MSA“ haben alle Anschlussinhaber des Landkreises die Möglichkeit, in einer Karte die Versorgungslage mit Breitbandanschlüssen adressgenau einzusehen.
Die Auswertungen erfolgen auf der Grundlage der aktuellen Ergebnisse der Markterkundung 2023 und wurden im Geoportal des Landkreises im Themenbereich Infrastruktur ergänzt und neu veröffentlicht.
Unter „Breitbandausbau MSA“ können Anschlussinhaber im Landkreis einsehen und prüfen, ob an ihrem Standort ein Ausbau im Rahmen eines Projektes geplant ist:
Ziel ist, den über Projekte vertraglich gesteuerten Breitbandausbau vollständig darzustellen. Betroffene Private und Unternehmen können auf diese Weise Grundinformationen dazu erlangen. Der Landkreis und die Kommunen können diese Projekte informatorisch zusammen mit den ausbauenden Unternehmen begleiten.
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