Breitband


„Nur zusammen gestalten wir die Zukunft der Konnektivität – Breitband ist jetzt Gigabit."

Anfragen an das Landratsamt Mittelsachsen

Anfragen zum Förderverfahren und zur Förderfähigkeit einzelner Anschlüsse richten Sie bitte per E-Mail an den Landkreis. Diese werden in unserem Ticketsystem den jeweiligen Projekten zugeordnet.

NGA Förderung Übersicht Cluster A bis F

Cluster‑Name beteiligte Kommunen E-Mail
Burgstädt, Claußnitz, Hartmannsdorf, Königshain-Wiederau, Lunzenau, Mühlau, Taura cluster-a@breitband-mittelsachsen.de
B Döbeln (inkl. Mochau), Kriebstein, Leisnig, Roßwein, Waldheim, Zschaitz-Ottewig cluster-b@breitband-mittelsachsen.de
C Altmittweida, Lichtenau, Rossau cluster-c@breitband-mittelsachsen.de
D Erlau, Königsfeld, Mittweida, Rochlitz (Teilflächen), Seelitz (Teilflächen) cluster-d@breitband-mittelsachsen.de
E Großschirma, Oberschöna, Reinsberg cluster-e@breitband-mittelsachsen.de
F Bobritzsch-Hilbersdorf, Flöha, Frankenberg, Mulda, Weißenborn cluster-f@breitband-mittelsachsen.de
L Dorfchemnitz, Frauenstein, Großhartmannsdorf, Neuhausen, Rechenberg-Bienenmühle, Sayda cluster-l@breitband-mittelsachsen.de

 

Gigabit 2.0 Förderung Übersicht Cluster G bis M

Cluster‑Name beteiligte Kommunen E-Mail
G Erlau, Geringswalde, Großweitzschen, Hartha, Ostrau cluster-g@breitband-mittelsachsen.de
H Claußnitz, Königsfeld, Königshain-Wiederau, Lichtenau, Lunzenau, Mühlau, Penig, Rochlitz, Seelitz, Taura, Wechselburg, Zettlitz cluster-h@breitband-mittelsachsen.de
I Bobritzsch-Hilbersdorf, Großschirma, Halsbrücke, Lichtenberg, Mulda, Oberschöna, Reinsberg, Weißenborn cluster-i@breitband-mittelsachsen.de
J Dorfchemnitz, Frauenstein, Großhartmannsdorf, Neuhausen, Rechenberg-Bienenmühle, Sayda cluster-j@breitband-mittelsachsen.de
K Altmittweida, Hainichen, Kriebstein, Oederan, Rossau, Striegistal cluster-k@breitband-mittelsachsen.de
M Augustusburg, Brand-Erbisdorf, Frankenberg, Leubsdorf, Niederwiesa, Mittweida cluster-m@breitband-mittelsachsen.de

Bitte haben Sie Verständnis, dass derzeit keine durchgehende telefonische Kapazität und Erreichbarkeit für Einzelanfragen gewährleistet werden kann.

Die Breitbandkoordinierung des Landkreises führt keine Produktberatung und auch keine Beratung zur Installation des Glasfaseranschlusses auf dem Grundstück durch. 
Bitte kontaktieren Sie das jeweils ausbauende Unternehmen.

Archiv

Alte Pressemitteilungen

16.04.2024 | Glasfasernetz für Schulen und Krankenhaus in Betrieb
11.04.2024 | Unterzeichnung Erklärung Stadt Flöha, Landkreis Mittelsachsen und der Telekom
02.04.2024 | Neue Gigabit-Projekte für den Landkreis
07.03.2024 | Unterzeichnung Erklärung Stadt Döbeln, Landkreis Mittelsachsen und der Telekom
16.02.2024 | Neue Glasfaser-Projekte im Landkreis Mittelsachsen
29.01.2024 | Branchendialog mit Telekommunikationsunternehmen gestartet
17.01.2024 | Förderung des Glasfaserausbau geht weiter
10.01.2024 | Klarstellung zum Scheitern der Nachfragebündelung
14.12.2023 | Landkreis realisiert weitere Breitbandprojekte im Umfang von 215 Millionen Euro
17.10.2023 | Erweiterungen und Aktualisierungen der Themenkarten
13.07.2023 | Erster Spatenstich für Cluster A
06.07.2023 | Fragen und Antworten zum Thema Breitbandausbau
02.05.2023 | Neue und erweiterte Themenkarten 
27.04.2023 | Integrales Projekt im Cluster A gestartet
31.01.2023 | Informationsaustausch Brand-Erbisdorf, Leubsdorf und Lichtenberg
22.12.2022 | Schnelles Netz für Brand-Erbisdorf, Leubsdorf und Lichtenberg
15.12.2022 | Auftaktveranstaltung Integrales Ausbauprojekt
12.12.2022 | Schnelles Internet für Schulen und Krankenhaus
15.11.2022 | Erste PoP-Station steht
08.11.2022 | Baustart für Schulen und Krankenhaus in Freiberg und Niederwiesa
21.10.2022 | Förderstopp hat keine Auswirkungen auf laufende Projekte
17.08.2022 | Bauphase im Cluster F ist eröffnet
08.06.2022 | Verträge für Cluster A unterzeichnet
13.05.2022 | Offizieller Baustart
13.04.2022 | Verträge unterzeichnet, Graue-Flecken verschwinden
30.03.2022 | Gigabit-Anschlüsse für Schulen und Krankenhaus
03.03.2022 | Die ersten Bagger rollen an 
24.01.2022 | Informationen zu den Clustern B bis F
06.01.2022 | Termin zur Erteilung der Gestattungen verlängert
15.12.2021 | Eigentümer werden angeschrieben
13.10.2021 | Breitbandkonferenz: Baubeginn im Dezember 2021
18.06.2021 | Finaler Antrag Cluster D
28.04.2021 | Projektstart im 2. Halbjahr
21.04.2021 | Markterkundung gestartet
25.03.2021 | Erstes Vergabeverfahren abgeschlossen
11.12.2020 | Landkreis beginnt mit der Ausreichung von Zuwendungen 
05.10.2020 | Arbeitstand der aktuellen Breitbandprojekte
30.09.2020 | Richtlinie zur Breitbandförderung wird erweitert
13.08.2020 | Breitband: Markterkundung geplant
08.07.2020 | Breitband: Ergänzungsprojekt Schulen und Krankenhäuser in Freiberg und Niederwiesa
07.07.2020 | Vergabeverfahren für das letzte große Breitband-Clusterprojekt beginnt
06.07.2020 | Breitband: Vergabeverfahren für das Cluster F beginnt
29.06.2020 | Breitband: Vergabeverfahren für das Cluster E beginnt
18.06.2020 | Breitband: Vergabeverfahren für das Cluster C beginnt
09.06.2020 | Breitband: Vergabeverfahren starten
06.05.2020 | Mehr Anschlüsse für schnelles Internet
09.01.2020 | Beratungsleistungen für die Weiterführung aller Clusterprojekte beauftragt
30.12.2019 | Landesdirektion bestätigt weitere 30 Millionen Euro für den Breitbandausbau

Das Team der Breitbandkoordination ist zuständig für:

  • Ermittlung der Versorgungslage und des noch notwendigen Breitbandbedarfs im gesamten Landkreis Mittelsachsen auf der Basis von amtlichen Markterkundungsverfahren (MEV)
  • Koordination und Durchführung aller förderrechtlichen Maßnahmen in den einzelnen Projekten als auch zur Umsetzung der landkreisweiten Breitbandstrategie
  • Projektbegleitung der einzelnen Kooperationspartner sowohl auf kommunaler als auch auf geschäftlich/vertraglicher Ebene mit Telekommunikationsunternehmen (TKU)
  • Parallel zu den geförderten Projekten erfolgt auch die Koordination der eigenwirtschaftlichen Ausbauaktivitäten von TKU zur Erreichung der flächendeckenden Versorgung mit Gigabitanschlüssen
  • Öffentlichkeitsarbeit zu allen Aktivitäten des Breitbandausbaus in den Ausbaugebieten und Darstellung sowohl des geförderten als auch den ungeförderten Infrastrukturausbaus im Geo-Portal des Landkreises

Rolle der Breitbandkoordinierung

Für die Errichtung und den Betrieb gigabitfähiger Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Glasfaser) werden den Netzbetreibern Zuwendungsmittel zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücken in den jeweiligen Projekten bereitgestellt. Diese beauftragen ihrerseits eigenverantwortlich Unternehmen mit dem Netzausbau bzw. der Errichtung der Infrastruktur.

  1. Bauherrenrolle und Konzessionsvergabe

Bezüglich der Bauarbeiten im geförderten Breitbandausbau ist darauf hinzuweisen, dass der Landkreis keine vertraglichen Beziehungen zu den Bauunternehmen hat. Die Bauunternehmen sind allein im Auftrag des bezuschlagten Telekommunikationsunternehmens tätig.

Dies bedingt sich durch das Breitbandförderungsmodell. Der Landkreis Mittelsachsen nimmt für den Breitbandausbau Fördermittel des Bundes und des Freistaates Sachsen in Anspruch. Das genutzte Fördermodell (sog. Wirtschaftlichkeitslücke = Differenz zwischen Errichtungs- und Betriebskosten für den Breitbandausbau zu den Einnahmen aus der Breitbandversorgung mittels der geförderten Infrastruktur) ist so ausgestaltet, dass der Landkreis Mittelsachsen als Erstzuwendungsempfänger agiert und die Fördermittel an das bezuschlagte Telekommunikationsunternehmen als Letztzuwendungsempfänger weiterleitet. Der Landkreis Mittelsachsen schreibt daher gerade keine eigenen Bauleistungen für die Errichtung der Breitbandinfrastruktur und die Versorgung der Bürger mit Breitbanddienstleistungen (z. B. Internet, Telefon, Fernsehen, Hörfunk) aus, sondern in rechtlicher Hinsicht eine Dienstleistungskonzession.

Das heißt, das bezuschlagte Telekommunikationsunternehmen erhält die „Erlaubnis“ (Konzession), den Breitbandausbau (im jeweiligen Cluster) und die Versorgung der Bürger selbstständig, in eigener Verantwortung, auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten durchzuführen sowie eine „Zuzahlung“ (Förderung) durch den Landkreis; der Landkreis leitet die Fördermittel des Bundes und des Freistaates (zzgl. eines Eigenanteils des Landkreises) an das bezuschlagte Telekommunikationsunternehmen weiter.

Mit den eigentlichen Bauarbeiten/Bauthemen hat der Landkreis durch das Vergabeverfahren und den Zuwendungs-/Konzessionsvertrag im Grundsatz keine Berührungspunkte. Insbesondere steht er durch den Zuwendungs-/Konzessionsvertrag nicht in einem Rechtsverhältnis zum bauausführenden Unternehmen. Allein das Telekommunikationsunternehmen hat ein Vertragsverhältnis mit dem bauausführenden Unternehmen, so dass eine direkte oder indirekte Durchgriffsmöglichkeit des Landkreises auf das bauausführende Unternehmen nicht besteht. Dies wäre auch kaum möglich, da es mit einem Eingriff in eine Leistungsbeziehung Dritter verbunden wäre, die Telekommunikations-unternehmen in den Projekten auch teilweise gleichzeitig eigenwirtschaftlich ausbauen und zudem in dem verpflichtend zu verwendenden Mustervertrag des Bundesfördermittelgebers auch nicht vorgesehen ist.

  1. Fördermittelverwendung

Die Mittelverwendungsabrechnung mit dem Telekommunikationsunternehmen kann auch nicht zur Steuerung von Baumängelthemen herangezogen werden. Zum einen erfolgt die Abrechnung des Telekommunikationsunternehmens zeitversetzt, in der Regel ca. 6 Monate nachlaufend, so dass die Baumängelthemen in aller Regel bereits mit der Fördermittelabrechnung erlegt sind und der Landkreis durch die Abrechnung keine Kenntnis erlangt.

Die Abrechnung erfolgt auch nach den tatsächlich entstandenen Kosten ohne die Kosten für zusätzliche Mängelgewährleistung, da dies Kosten sind, die das bauausführende Unternehmen nach den – zumindest – gesetzlichen Grundlagen zu tragen hat. Eine Fördermittelkürzung oder Zurückhaltung der Fördermittel aufgrund von Baumängeln wäre daher nicht zulässig, da es insoweit an einer Vertragsverletzung des TKU´s fehlt.

  1. Baulastträger und Genehmigungsbehörden

Die Baulastträger (hier die Kommunen im Landkreis) haben hier selbst die entsprechenden Datenerhebungs- wie auch Steuerungsmöglichkeiten bzgl. der Bauarbeiten.

Für die durchzuführenden Baumaßnahmen ist eine öffentlich-rechtliche Erlaubnis erforderlich, die sog. Aufgrabegenehmigung (in der Regel als Bescheid), also die Erlaubnisse, die entsprechenden öffentlichen Verkehrswege (Straßen, Wege, Plätze etc.) für die Errichtung der Breitbandinfrastruktur zu benutzen, insbesondere diese aufzugraben, die Telekommunikationsleitungen zu verlegen und die öffentlichen Verkehrswege wieder zu schließen.

Daneben sind mitunter entsprechende naturschutzrechtliche Erlaubnisse, wasserrechtliche Erlaubnisse etc. notwendig. Die Aufgrabegenehmigungen sind stets bei den zuständigen Wegebaulastträgern zu beantragen, also bei den betroffenen Kommunen, beim Landkreis oder beim LaSuV und durch diese zu bescheiden.

Die Beantragung erfolgt entweder durch die ausführenden Bauunternehmen im eigenen Namen oder im Namen des Telekommunikationsunternehmens oder - eher selten - durch das Telekommunikations-unternehmen selbst.

Der Wegebaulastträger kann die Rechtsverhältnisse hinsichtlich der Nutzung/Aufgrabung der öffentlichen Verkehrswege in den Aufgrabegenehmigungen/Bescheiden regeln, insbesondere hinsichtlich technischer Vorgaben für die Bauarbeiten (z.B. Verlegetiefe, Rückschnitte, Verfüllmaterial), Gewährleistung, Haftung, Sicherheiten etc.

Diesbezüglich hat der Wegebaulastträger jedoch in den gesetzlichen Grenzen des § 127 Abs. 8 TKG zu agieren. Nur soweit der Landkreis zuständiger Wegebaulastträger ist, kann er entsprechend Datenerhebungs- wie auch Steuerungsmöglichkeiten durch jeweils zuständige Amtsbereiche wahrnehmen, jedoch nicht durch die Breitbandkoordinierungsstelle.

Landratsamt Mittelsachsen
Stabsstelle Breitbandausbau
Breitbandkoordinator
Mattias Borm
Hotline Breitbandförderung
Tel. 03731 799-1406
breitband[at]landkreis-mittelsachsen.de

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