Breitband FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Thema Breitband

Stand: 31.12.2023

Allgemein

Welche Vorteile verschafft mir der Anschluss mit Glasfaser?

Ein Glasfaseranschluss steigert den Wert Ihrer Immobilie. Das Glasfasernetz kann für alle Kommunikationsmedien genutzt werden. Fernsehen, Telefon und Internet werden auf verschiedenen Frequenzen übertragen und gewährleisten damit eine schnellere und störungsfreie Datenübertragung ohne Geschwindigkeitsverlust. Bisherige Anschlüsse (über Kupferkabel) können dadurch ersetzt oder gegebenenfalls parallel weiter betrieben werden. 

  • Aufwertung Ihrer Immobilie
  • Datenübertragung ohne Verluste
  • Übertragung in Echtzeit ohne Verzögerung
  • Stabiler und leistungsstarker Anschluss
  • Zukunftsichere Infrastruktur
  • Maximale Qualität 
  • Lichtgeschwindigkeit für Streaming Dienste
  • umweltfreundlicher – keine elektromagnetischen Strahlungen

Was bedeutet die Aufteilung des Landkreises in Cluster?

Für den Landkreis Mittelsachsen wurde entschieden, diesen in Projekte (Cluster) zu unterteilen. So konnte das Fördervolumen optimiert werden. Es gibt sechs Cluster im Landkreis. Welche Kommunen dazugehören, zeigt diese Karte.

Weitere Projekte sind derzeit in Vorbereitung.

Warum ist mein Wohnort keinem Cluster zugeordnet?

Der Glasfaserausbau in Ihrer Stadt/Gemeinde kann auch im Rahmen eines kommunalgesteuerten Breitbandprojektes erfolgen. Informationen zu den konkreten Ausbauvorhaben erhalten Sie daher nur bei Ihrer Stadt/Gemeinde.

Wer baut aus?

Der Landkreis ist nicht Bauherr, Betreiber oder Inhaber der neu zu schaffenden digitalen Infrastruktur. Er vergibt stattdessen sogenannte Netzerrichtungs- und Netzbetriebskonzessionen an Telekommunikationsunternehmen.  

Nach europaweiten Ausschreibungen haben in den einzelnen Projekten (Clustern) unterschiedliche Unternehmen den Zuschlag erhalten. Das Netz geht nach erfolgreicher Umsetzung der einzelnen Projekte in das Eigentum des jeweiligen Konzessionäre/Betreiber über. Der Landkreis führt lediglich über einen Zeitraum von zehn Jahren nach Inbetriebnahme die Zweckbindungsaufsicht durch. Solange dürfen keine Anschlüsse liquidiert oder qualitätsmindernden Rückbauten vorgenommen werden.

Aktuell sind in den Projekten die eins energie in sachsen GmbH & Co. KG, die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH und die envia TEL GmbH Konzessionsnehmer.

Werden die alten Kupferleitungen gekappt?

Ein Rückbau im Zuge des Glasfaserausbaues erfolgt nicht. Niemand wird zum Wechsel „gezwungen“. Es gibt Ankündigungen derzeitiger Grundversorger – in Ortslagen mit kompletter Glasfaserversorgung – die Abschaltung wegen der damit verbunden sinnvollen Energieeinsparung im Blick haben. Das geht aber nicht, ohne vorher Bestandkunden zu kontaktieren und hat mit den jetzigen Aktivitäten nichts zu tun.

Was sind „weiße und graue Flecken“?

Die Begriffe „weiße und graue Flecken“ sind in den Breitbandrichtlinien definiert.

Als „weiße Flecken“ werden Gebiete bezeichnet, in denen keine Geschwindigkeit von mindestens 30 Mbit/s im Download (Aufgreifschwelle) in der EU erreicht wird.

Als „graue Flecken“ werden Gebiete definiert, in denen eine Versorgung von weniger als 100 Mbit/s im Download (Aufgreifschwelle) vorhanden ist.

Liegen in den genannten „weißen und grauen Gebieten" auch keine eigenwirtschaftlichen Ausbaumeldungen eines Netzbetreibers für die nächsten drei Jahre vor, können diese Anschlüsse im Rahmen des Förderprojektes mit Glasfaser erschlossen werden. Diese Erschließung erfolgt regulär immer mit Glasfaser.

Was sind „schwarze Flecke“, welche nach den derzeit gültigen Richtlinien nicht förderfähig sind?

Als „Schwarze Flecken" werden Gebiete bezeichnet, wo am Grundstück zwei funktionsfähige Breitbandanschlüsse unterschiedlicher Betreiber mit mindestens 30 Mbit/s im Download vorhanden sind. Diese werden nach heutiger Rechtsauffassung niemals förderfähig, selbst wenn diese mit geringerer Übertragungsbandbreite als die derzeitig gültigen Fördergrenzen (für Privatanschlüsse bisher 100 Mbit/s, künftig 200 Mbit/s) zur Verfügung stehen. 

Was ändert sich durch die Programmerweiterung „Graue Flecken“?

Im Laufe des Jahres 2022 wurden die finanziellen Mittel zur Erschließung der sogenannten Grauen Flecken bereitgestellt. Dadurch kann der überwiegende Teil der bisher in den Projekten im Status der Teilförderung (s. g. Vortrieb) liegenden Eigentümer in die Vollförderung übergehen. Weitere Eigentümer erlangen zusätzlich die Förderfähigkeit (siehe graue Flecke).

Für die bisher in der Teilförderung liegenden Eigentümer, welche den Status der Vollförderung erhalten, werden die Kostenvorteile an die entsprechenden Eigentümer weitergeben (siehe dazu weiter unten).

Wo sehe ich, ob mein Haus einen Anschluss erhält?

Alle Gebäude beziehungsweise Adresspunkte innerhalb der in den Online-Karten dargestellten Ausbaugebiete sind Gegenstand der geplanten Erschließung. 

Bitte beachten Sie: Die Daten werden gegenwärtig noch regelmäßig angepasst und ergänzt und sind damit erst unmittelbar vor dem jeweiligen Projektstart/Baustart vollständig und verbindlich.

Was muss ich tun, um angeschlossen zu werden?

Grundvorrausetzung ist die Genehmigung zur Verlegung des Glasfaserkabels durch den Grundstückseigner, Hausbesitzer oder -verwalter (weiteres unter Gestattungsvertrag).

Unabhängig davon muss jeder Wohnungsinhaber oder Mieter, der nach dem Ausbau einem schnelleren Internetzugang über das Glasfaser nutzen möchte, einen entsprechenden Nutzungsvertrag mit einem Telekommunikationsunternehmen schließen. Die bisherigen Telefon-, DSL- und Kabelanschlüsse werden durch die geförderten Maßnahmen nicht rückgebaut, sondern können weiterhin parallel oder alternativ zum neuen Anschluss genutzt werden (siehe Verträge, Leistungen & Kosten).

Ein automatischer Umstieg oder eine Anpassung der Bandbreite erfolgt nicht ohne diese vertragliche Vereinbarung. Das heißt, solange Sie keinen Tarif- und/oder Anbieterwechsel vornehmen, bleibt alles wie gehabt.

Ab wann gibt es die schnelle Internetverbindung?

Spätestens mit Ende der Baumaßnahmen können Sie vom schnellen Internet profitieren. In einzelnen Projekten sind vorzeitige Inbetriebnahmen ab 2023 möglich.

Informationen über den Bauablauf sind zum gegebenen Zeitpunkt bei den einzelnen Projekten abrufbar. Detailliertere Informationen werden auf weiteren verlinkten Internetseiten der beteiligten Telekommunikationsunternehmen und der Gemeinden verfügbar sein.

Wer ist zuständiger Ansprechpartner für meine Fragen?

Haben Sie Fragen zur Gestattung, gegebenenfalls anfallenden Kosten, zur Verlegung oder zum Ausbauplan kontaktieren Sie bitte das ausbauende Unternehmen/Projektpartner.

Bestehen Anfragen zum Förderverfahren und zur Förderfähigkeit einzelner Anschlüsse, ist das Landratsamt Mittelsachsen Ihr Ansprechpartner. Bitte nutzen Sie hierfür die entsprechend der Cluster eingerichteten E-Mail-Postfächer.

Allgemeine Information zu Struktur und Vertragsbeziehungen von Breitbandprojekten

Die Verantwortlichkeiten sind in Wirtschaftlichkeitslücken und Betreibermodellen unterschiedlich verteilt.

Förderanträge stellen immer Kommune oder Landkreis. Also wären auch bezüglich der Förderfähigkeit vergessene Hausanschlüsse über die kommunale Trägerschaft zu klären.

Ist das Projekt dann in Gang gesetzt, gilt folgendes:

  1. Wirtschaftlichkeitslücke:
    1. Im Wirtschaftlichkeitslückenverfahren bekommt ein Unternehmen über eine Förderkonzession Ausgleichszahlungen zur Herstellung der Wirtschaftlichkeit.
    2. Das Unternehmen plant, baut und betreibt von Anfang an ein eigenes Netz und bekommt für einen definierten Zeitraum Investitions- und Betriebszuschüsse als Ausgleich. 
    3. Der Grundstückseigentümer erteilt die Gestattungsgenehmigung gegenüber dem Unternehmen.
    4. Technische Fragen der Verlegung und des Anschlusses klären Unternehmen und Eigentümer des Gebäudes selbstständig miteinander (ohne Kommune).
    5. Spätestens ab Inbetriebnahme des Netzes können Verbraucher (also Wohnungsinhaber bzw. Mieter) auch Produktverträge (für Internettarife) beim Netzbetreiber oder einem anderen Unternehmen welches auf diesem Netz Produkte anbietet eigenständig abschließen.
       
  2. Betreibermodell:
    1. Im Betreibermodell errichtet die Kommune ein eigenes Netz und erhält die Fördermittel dazu zur eigenen Verwendung.
    2. Die Kommune führt Planung und Bau (incl. Bauausschreibung) selbstständig durch und schreibt lediglich den technischen Netzbetrieb an ein dafür geeignetes Unternehmen aus.
    3. Der Grundstückseigentümer erteilt die Gestattungsgenehmigung gegenüber der Kommune.
    4. Technische Fragen der Verlegung und des Anschlusses klären Kommune und Eigentümer des Gebäudes miteinander. Die Kommune überträgt dieses gegebenenfalls an die beauftragte Baufirma oder einen Dienstleister. Diese sind nicht zu verwechseln mit dem künftigen Netzbetreiber.
    5. Spätestens ab Inbetriebnahme des Netzes können Verbraucher (also Wohnungsinhaber bzw. Mieter) auch Produktverträge (für Internettarife) beim Netzbetreiber oder einem anderen Unternehmen welches auf diesem Netz Produkte anbietet eigenständig abschließen.

Planung & Gestattung für Grundstückseigentümer/Verwalter

Was beinhaltet die Förderung am zu erschließenden Grundstück? (Was ist kostenfrei und was ist kostenpflichtig)?

Die Förderung umfasst die komplette Zuleitung zum Haus inkl. der Errichtung eines unentgeltlichen Hausübergabepunkt (HÜP) im Keller beziehungsweise Hauswirtschaftsraum (Netzebene 1 bis 3). 

Verlegung von Glasfaser vom HÜP in die Wohneinheiten (Netzebene 4) ist nicht in der Förderung enthalten. Diese werden aber vom ausbauenden Unternehmen zu einem vereinbarten Pauschalpreis (pro Wohneinheit) angeboten. Der Pauschalpreis wurde in der Konzessionsvereinbarung zwischen dem Landkreis und dem ausbauenden Unternehmen festgelegt.

An den Ausbautrassen anliegende Grundstücke, welche teilgefördert (Vortrieb) erschlossen werden können, müssen zusätzlich noch einen Eigenbeteiligungsbeitrag entrichten.

Warum habe ich keinen Brief zur Abgabe der Gestattung erhalten?

Es gibt verschiedene Gründe warum Sie noch keinen Brief erhalten haben. Zum einen erfolgt der Versand der Briefe zeitversetzt oder Ihr Grundstück ist nicht für das laufende Förderverfahren vorgesehen. Welche Gebäude beziehungsweise Adresspunkte für das Förderverfahren vorgesehen sind, ist in der Breitband-Karte ersichtlich.  

Mein Haus liegt nicht im Ausbaugebiet, obwohl das Internet langsam ist. Warum werde ich beim Breitbandprojekt nicht berücksichtigt?

Entweder wird derzeit Ihr Anschluss schon mit mehr als 100 MBit/s im Download versorgt oder ein weiterer Verhinderungsgrund könnte sein, dass ein Telekommunikationsunternehmen im Rahmen des Markterkundungsverfahrens eine Eigenausbaumeldung abgegeben hat und damit Ihr Wohngebiet eigenwirtschaftlich ohne Förderung ausbauen wird. 

Unbebaute Grundstücke, Gartenanlagen, Garagen, Ruinen etc. sind grundsätzlich nicht förderfähig.

Mein Nachbar bekommt einen Anschluss, ich nicht. Warum?

Geförderter Ausbau geschieht niemals flächendeckend, sondern anschlussgenau für Unterversorgte. Deshalb kann es beim Nachbarn schon wieder anders sein. Bautechnisch ist das in vielen Fällen nicht effektiv. Deshalb werden auch Anschlüsse, die unmittelbar an der Trasse liegen, gefördert. Das geht aber nur, wenn die Punkte zwischen zwei „weißen Flecken“ (weniger als 30 Mbit/s im Downstream) liegen.

Mein Grundstück ist nicht förderfähig, kann ich trotzdem einen Glasfaseranschluss bekommen?

In diesem Falle, können Sie sich mit dem ausbauenden Unternehmen in Verbindung setzen und Ihr Interesse an einem Glasfaseranschluss bekunden. Über die Möglichkeiten eines zusätzlichen Anschlusses sowie die anfallenden Kosten und die Verlegung informiert Sie dann das ausbauende Unternehmen.

Warum ist ein Gestattungsvertrag notwendig? Was ist Inhalt und Zweck?

Der Gestattungsvertrag beziehungsweise im vorliegenden Fall konkreter die Grundstückseigentümererklärung (GEE) ist ein Dokument im Zusammenhang mit der Gebäudeerschließung durch Telekommunikationsleitungen. Es ist eine Erklärung, mit der ein Grundstückseigentümer das Einverständnis für den Anschluss mit einer Telekommunikationsleitung, beispielsweise Koaxialkabel oder Glasfaserkabel erteilt.

Zu beachten ist, dass ein nachträglicher Anschluss (nach Abschluss der Baumaßnahmen im jeweiligen Ortsbereich) zu erhöhten Kosten für den Grundstückseigentümer führen können.

Wie geht es nach Abgabe der Gestattung weiter?

Das ausbauende TK-Unternehmen oder ein beauftragtes Subunternehmen wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um mit Ihnen ein Verlegekonzept für Ihren Glasfaseranschluss abzustimmen. Der Ausbau beginnt erst nach Unterzeichnung des mit Ihnen abgestimmten Konzeptes.

Erst nach Zustimmung zum Verlegekonzept wird die Beauftragung gegenüber dem ausbauenden Unternehmen verbindlich.

Bitte beachten Sie, dass zwischen der Abgabe der Gestattung und der Abstimmung zum Velegekonzept aufgrund der Planungsphasen ein grösserer Zeitraum liegen kann.

Kann ich eine Gestattung in Vollmacht abgeben?

Ja, Sie können bei Abgabe der Gestattung eine Vollmacht hinterlegen und somit die Gestattung für eine andere Person beziehungsweise für Eigentümergemeinschaften vornehmen.

Wie muss ich mich verhalten, wenn ein Eigentümerwechsel ansteht?

Der neue Eigentümer muss  bei Interesse an einem Glasfaseranschluss separat eine Gestattung beim ausbauenden Unternehmen abgeben. 

Wie läuft eine Bauphase ab?

  1. Errichtung des zentralen PoP (Point of Presence)
  2. Verlegung der Unterverteiler und Leerrohre in den Straßen
  3. Tiefbaumaßnahmen auf Ihrem Gelände und die Kabelzuführung ins Gebäude (HÜP)
  4. Einblasen der Glasfaser-Kabel in die Rohre und Anschluss
  5. Passive Aktivierung des Anschlusses

Der Tiefbau in der Straße und Ihr eigentlicher Hausanschluss werden nicht zeitgleich stattfinden, da unterschiedliche Bautrupps zum Einsatz kommen. So kann es passieren, dass auf Ihrem Grundstück erst viel später nach den Arbeiten in der Straße gebaut wird. 

Wie kommt der Anschluss ins Haus?

Die Verlegung eines Glasfaserkabels erfolgt im Normalfall unterirdisch in einem Leerrohr. Sofern Ihr Gebäude nicht schon über ein freies Leerrohr bis zum öffentlichen Verkehrsraum verfügt, muss dies neu verlegt werden. Hierbei kommen je nach Untergrundbeschaffenheit und Länge der zu überwindenden Strecke unterschiedliche Verlegemethoden wie beispielsweise „Einschießen per Erdrakete“, Spülbohrung oder gegebenenfalls auch Verlegung im Graben zum Einsatz. Die optimale Verlegemethode wird zwischen Ihnen und dem Dienstanbieter abgestimmt.

Wie erfolgt die Verlegung im Haus?

Die Verlegung im Gebäude erfolgt nicht im Rahmen des geförderten Ausbaus, sondern ist kostenpflichtig.

Dazu werden durch die ausbauenden Unternehmen nach Projektstart Beratung und Lösungsvarianten für die gegebenenfalls noch notwendigen Installation- und Servicearbeiten im Haus angeboten. Optional können Sie einen alternativen Dienstleister mit der Verlegung im Haus beauftragen.

Welche Kosten fallen an?

Der Breitbandausbau im Landkreis Mittelsachsen wird durch den Bund und den Freistaat Sachsen gefördert. Die Förderung umfasst die komplette Zuleitung zum Haus inklusive der Errichtung eines Glasfaserübergabepunktes im Keller beziehungsweise Hauswirtschaftsraum. Bis zu diesem Punkt entstehen für den Eigentümer für die Installation des Glasfasernetzes bis und im Haus keine Kosten. 

Wie melde ich einen Schaden der Bauausführung?

Eine Schadensregulierung  kann ausschließlich nur zwischen Verursacher und Geschädigten erfolgen. Sollte an Ihrem Eigentum bei der Herstellung des Glasfaseranschlusses ein Schaden entstanden sein, geben Sie diesen Sachverhalt bitte an das ausbauende Unternehmen zu Protokoll. Für entstandene Schäden im öffentlichen Bereich wenden Sie sich bitte zur Regulierung an Ihre Stadt/Gemeinde.

Verlegemethoden

Offene Bauweise/Schachtung

Nach wie vor ist die offene Bauweise das beliebteste Tiefbauverfahren, da sich mit einer Grabung gleichzeitig mehrere Medien oder Kabelverbände verlegen lassen.

Die offene Grabenbauweise, umgangssprachlich auch als konventioneller Tiefbau bezeichnet, ist ein gängiges Verfahren zur Erdverlegung von Versorgungsleitungen und vielfältig einsetzbar. Je nach zu verlegender Infrastruktur, Bodenart und bereits vorhandenen Infrastrukturen erfolgt die Erstellung des Grabens in unterschiedlicher Art und Weise. Dabei wird die Erdoberfläche zum Beispiel mit einem Bagger oder einer Handschachtung geöffnet. 

Quelle: Gigabitbüro des Bundes

Vorteile:
kostengünstig, geeignet für Kurvenverlegung, Einmündungsbereiche oder unklare Untergründe

Nachteile:
zeit- und arbeitsintensiv

Quelle: Gigabitbüro des Bundes

Bodenverdrängungsverfahren/Erdrakete

Bis zu einer Länge von 40 Meter können Erdraketen zur Verlegung von Leerrohren verwendet werden. Dafür ist Platz für einen Start- und Zielschacht erforderlich. Das Prinzip einer Erdrakete ist mit dem eines Drucklufthammers vergleichbar. Dabei wird in einem Rohrgehäuse ein Schlagkolben mit Hilfe von Druckluft vorangetrieben und das Erdreich verdrängt. Das am Ende der Erdrakete befestigte Leerrohr oder Kabel wird gleichzeitig mit gezogen. Bei diesem Verfahren können Durchmesser von 45 bis 180 Millimetern erreicht werden. 

Quelle: Gigabitbüro des Bundes

Vorteile:
Verlegung in nur einem Arbeitsgang, wenig Verkehrsbehinderung, minimale Oberflächenschäden, Hausanschlüsse ohne Aufgraben

Nachteile:
nur im festen Boden einsetzbar, nur kurze Verlegestrecken

Quelle: Gigabitbüro des Bundes

Horizontalbohrspülverfahren

Horizontalspülbohrungen werden vor allem bei grabenlosen Unterquerungen von Bauwerken, Straßen und Flüssen verwendet. Beim Horizontal-Spülbohrverfahren wird, zwischen zwei Baugruben (Start- und Zielgrube) eine steuerbare Pilotbohrung ausgeführt. Die Pilotbohrung ermöglicht durch Rotation sowie Verflüssigung einen Vortrieb bei unterschiedlichsten Bodenbeschaffenheiten. Mittels einer Bentonit-Bohrspülung wird das Erdreich gelockert und das Bohrgut aus dem Kanal gefördert (gespült). Der Bohrkopf der Pilotbohrung kann von der Oberfläche aus geortet werden. Zur Aufweitbohrung wird der Bohrkopf durch einen Aufweitkopf ersetzt. An das Bohrgestänge wird ebenfalls ein Kabelschutzrohr befestigt, das durch den Bohrkanal beim Zurückziehen eingebracht wird. Der Bohrfortschritt entsteht durch das Verbinden mehrerer Bohrstangen. 

Das Verfahren eignet sich sowohl für die Querung von Hindernissen als auch für die Längsverlegung von TK-Leitungen. Weitere Anwendungsfelder sind der Einsatz bei besonders schützenswerten Oberflächen (Denkmalschutz, Naturschutzgebiete). 

Quelle: Gigabitbüro des Bundes

Vorteile:
geeignet für Sand und felsige Böden, Verlegung in einem Arbeitsgang, wenig Verkehrsbehinderung, minimale Oberflächenschäden

Nachteile:
nur abschnittweise Verlegung möglich

Quelle: Gigabitbüro des Bundes

Kabelpflugverfahren

Das Pflugverfahren wird insbesondere in ländlichen Bereichen eingesetzt und kann sowohl im freien Gelände als auch neben befestigten Straßen oder in unbefestigten Wegen angewandt werden. Beim Pflugverfahren wird mithilfe eines Pflugschwerts ein schmaler Schlitz bis auf Verlegetiefe in den Untergrund gezogen. In diesem Schlitz wird ein Leerrohrverband eingezogen. Anschließend wird der durch das Pflugschwert aufgeworfene Boden mittels Walze eingeebnet und der Schlitz verschlossen. Da bei diesem Verfahren kein Aushub erzeugt wird, ist der Aufwand der Oberflächenwiederherstellung sehr gering. 

Quelle: Gigabitbüro des Bundes

Vorteile:
hohe Tagesleistung bei Überlandstrecken, geeignet für Sand, Kies, Lehm und steinige Böden, Überwindung von unebenen Gelände, geringe Verkehrsbehinderung

Nachteile:
nur für Überlandstrecke geeignet, nicht für versiegelte Oberflächen geeignet, keine Straßenquerung möglich

Quelle: Gigabitbüro des Bundes

Fräsverfahren

Bei den Fräsverfahren wird ein Schlitz in befestigte oder unbefestigte Oberflächen gefräst. Der entstandene Aushub wird von der Maschine zum Beispiel durch Absaugen aus dem Schlitz entfernt. In den gereinigten Schlitz werden erdverlegbare Leerrohre beziehungsweise Leerrohverbände verlegt. Je nach verwendeter Maschinerie kann in einem Arbeitsgang gefräst und mittels eines Einbaukastens die Leerrohre eingelegt werden. Im Anschluss wird der gefräste Schlitz mit einem geeigneten Verfüllbaustoff bzw. mit geeignetem Aushub verschlossen und die bestehende Oberfläche wiederhergestellt. Diese Methode ist besonders für Längsstrassen und Gehwege geeignet. 

Quelle: Gigabitbüro des Bundes

Vorteile: schnelle Verlegemethode

Quelle: Gigabitbüro des Bundes
Quelle: Gigabitbüro des Bundes

Trenching

Als Trenching wird eine Frästechnik beschrieben, die durch minimalinvasive Verfahren schmale Gräben oder Schlitze in die Oberfläche schneidet.

Der Schlitz kann sowohl in eine Straßendecke oder in nicht befestigte Flächen gefräst oder gesägt werden. Nach Verlegung der Rohrleitungen wird der Schlitz mit einer Füllmasse verschlossen.  Die Grabenbreiten liegen zwischen zwei Zentimeter und 20 Zentimetern und die Grabentiefe bei mindestens 30 Zentimetern. 

Quelle: BMDV

Trenching verspricht kurze Bauzeiten und deutlich niedrigere Baukosten gegenüber der Verlegung in der offenen Grabenbauweise. 

Vorteile:
kaum Verkehrsbehinderung, hohe Streckenleistung, minimale Oberflächenschäden, flexible Streckenführung, weniger Baustress

Nachteile:
nur im Straßenverkehr einsetzbar, Gefahr der Beschädigung vorhandener Kabel-Infrastruktur

Alternative Verlegemethoden

Zeit, Kosten und Platzbedarfe sind entscheidende Faktoren bei der Errichtung kommunaler Glasfasernetze. Moderne Legemethoden werden als zeitsparende und kostengünstige Alternativen zum herkömmlichen Tiefbau im Glasfaserausbau angesehen. Diese Methoden ermöglichen es, die Infrastruktur schnell und effizient zu erweitern. Dadurch können die Kosten gesenkt und die Ausbauzeiten verkürzt werden.

Die im August 2023 veröffentlichte DIN 18220 normiert Trench-, Fräs- und Pflugverfahren. Inhalte der DIN 18820 sind u.a.:

  • Allgemeine Grundsätze, Normierung für Trench-, Fräs- und Pflugverfahren
  • Grundsätze für Planung, Bestandsermittlung, Wahl der Einsatzbereiche und Dokumentation
  • Aufbruch, Herstellung von Leitungsgräben und -schlitzen
  • Die beschriebenen Verfahren sind für die Glasfasertechnik mit Mikroröhrchen optimiert.

                                                                                                                                                                                    Quelle: Digitalagentur Sachsen

Verträge, Leistungen & Kosten für Verbraucher

Muss ich einen Vertrag bei einem Telefon- beziehungsweise Internetanbieter buchen?

Im Rahmen der Projekte wird nur die Infrastruktur errichtet. Der Abschluss eines Leistungsvertrages beziehungsweise eine Produktbuchung ist damit nicht notwendigerweise verbunden.

Sie können weiterhin den bestehenden Anschluss, das heißt in den meisten Fällen das bestehende Kupferkabel und das bereits gebuchte Produkt ihres Telefon- beziehungsweise Internetanbieters nutzen.

Möglicherweise ist aber der Umstieg bereits zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des neuen Glasfasernetzes vorteilhaft. Wenn Sie den technologisch höherwertigen Anschluss nutzen wollen, benötigen Sie einen neuen Vertrag beziehungsweise ein neues Produkt.

Bin ich an einen bestimmten Anbieter gebunden?

Die ausbauenden Unternehmen müssen aufgrund der Förderung einen offenen (diskriminierungsfreien) Zugang allen anderen Marktteilnehmern gewähren. Jedes Telekommunikationsunternehmen hat den Anspruch auf Zugang zum neu geschaffenen Netz. Die Unternehmen schließen für den Zugang entsprechende Verträge untereinander ab. Dieses Leistungsmerkmal wird als „Open Access“ bezeichnet.

Damit ist im Regelfall eine Wahl zwischen mehreren Telekommunikationsanbietern auch weiterhin möglich. Allerdings besteht nur für den Netzbetreiber/Konzessionär eine tatsächliche Versorgungspflicht.

Um einer Monopolstellung des ausbauenden Unternehmens oder einer Überteuerung der neuen Anschlüsse entgegenzuwirken, wurden durch den Landkreis im Rahmen der Vergabeverhandlungen mit den ausbauenden Unternehmen Vertragsmodelle mit ortsüblichen Endverbrauchertarifen verhandelt, welche allen Netzteilnehmern bei Interesse angeboten werden müssen.

Für alle anderen Telekommunikationsanbieter besteht keine Verpflichtung zur Nutzung des Open Access und damit auch keine Verpflichtung Leistungen über die neue Infrastruktur (Glasfasernetz) anzubieten. Falls diese das tun, können die angebotenen Tarifmodelle von den bisherigen gegebenenfalls erheblich abweichen, beziehungsweise sind entweder unabhängig von den bisherigen Altverträgen oder spezielle Umstiegstarifmodelle.

Nach bisherigen Erfahrungen werden mehrere Unternehmen im Wettbewerb Angebote unterbreiten. Der Landkreis kann und darf hier keine Empfehlung geben und wird auch keine Verbraucherberatung durchführen.   

Kann ich meine bisherigen Geräte und Verkabelungen weiter nutzen?

Vorhandene Telefone, Faxe, Telefonanlagen und gegebenenfalls auch Router funktionieren bei entsprechender Konfiguration der Glasfaserübergabe im Regelfall weiter.

Lediglich die Umsetzung von Glasfaser auf Kupfer muss durch eine der bisherigen Technik vorgeschalteten Router/Umsetzer oder durch Austausch des bisherigen DSL-Routers erfolgen. Dazu werden nach Projektstart durch die ausbauenden Unternehmen Beratung und Lösungsvarianten angeboten.

Kann ich mich an Glasfaser anschließen lassen, aber meinen alten Vertrag behalten?

Nein. Ein Produktwechsel von Kuper auf Glas und damit gegebenenfalls verbunden ein anderer Preis und ein neues Netzanschlussgerät muss man auch durchführen, selbst wenn der Bestandanbieter ausbaut.

Ist es nicht der gleiche Anbieter geht es nur über Anbieterwechsel oder Open Access. Das Produkt und die Technik müssen trotzdem getauscht werden.

Der Ausbau ist beendet. Was kostet der Anschluss monatlich?

Das hängt vom Anbieter ab. 

Jedes Telekommunikationsunternehmen hat den Anspruch auf Zugang zum neu geschaffenen Netz. Grundsätzlich kann dieses von allen Telekommunikationsunternehmen genutzt werden. Voraussetzung ist, dass der Anbieter einen Vertrag mit dem ausbauenden Unternehmen abschließt. Ob dies der Fall ist, erfragen Sie bitte bei Ihrem gewünschten Anbieter.

Gibt es einen günstigen Basistarif?

Sie können in das Netz der Zukunft mit einem Basis-Tarif einsteigen, um von einer schnelleren Breitbandgeschwindigkeit zu profitieren. Dazu haben sich die Konzessionäre mit dem Landkreis verständigt, Basistarife mit ortsüblichen Kosten anzubieten. Dieser Tarif kann später individuell nach Ihren Bedürfnissen angepasst werden.

Wer ist für den Verbraucherschutz zuständig?

Verbraucherschutz beim Breitbandausbau ist ein wichtiges Thema. Es gibt verschiedene Anlaufstellen, die sich für die Interessen der Verbraucher einsetzen.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) setzt sich für eine flächendeckende Grundversorgung, einen nachhaltigen Wettbewerb und ein faires Preisniveau und Leistungsangebot ein. 

Ebenso informieren die Verbraucherzentralen der einzelnen Bundesländer und beraten Verbraucher über die Vorteile und Kosten eines Glasfaseranschlusses.

Eine andere Möglichkeit ist, sich direkt an die Bundesnetzagentur zu wenden, die als Aufsichtsbehörde für Telekommunikation zuständig ist. Sie ist unter anderem für die Schlichtung von Streitigkeiten und die Durchsetzung von Verbraucherrechten zuständig. Sie können die Bundesnetzagentur über das Online-Formular, per E-Mail oder Telefon kontaktieren. 

Begriffserklärungen

Markterkundung

Das Markterkundungsverfahren (MEV) dient zur Sicherstellung des Vorrangs eines privatwirtschaftlichen Ausbaus im angestrebten Fördergebiet. Durch die Abfrage der konkreten Versorgungslage, der vorhandenen Netzinfrastrukturen und der Ausbauabsichten des Marktes wird das förderfähige Gebiet adressgenau erfasst.

Das nicht Erreichen der entsprechenden Aufgreifschwelle fließt neben weiteren Aspekten in die Planung des geförderten Breitbandausbaus ein und  bildet für den Landkreis die Grundlage der Ausbauprojekte (Cluster).

Mbit/s – Gbits/s

Mbit/s (Megabit pro Sekunde) und Gbit/s (Gigabit pro Sekunde) sind die Mengeneinheiten der Datenübertragungsrate. Diese Einheit gibt an, wie viele Daten pro Sekunde verarbeitet werden können. Damit lässt sich die Geschwindigkeit einer Internetverbindung beziffern.

Open Access

Die ausbauenden Unternehmen müssen aufgrund der Förderung einen offenen (diskriminierungsfreien) Zugang allen anderen Marktteilnehmern gewähren. Jedes Telekommunikationsunternehmen hat den Anspruch auf Zugang zum neu geschaffenen Netz. Dazu müssen diese Unternehmen entsprechende Verträge untereinander abschließen. Dieses Leistungsmerkmal wird als „Open Access“ bezeichnet.

Backbone

Als Backbone wird ein Bereich eines Telekommunikationsnetzes genannt, der besonders hohe Bandbreiten aufweist. Die Aufgabe eines Backbone ist es die Verbindung zwischen mehreren, unabhängigen Netzen herzustellen.

NGA

Mit dem Begriff NGA (Next Generation Access) werden Zugangsnetze bezeichnet, welche die kupferbasierenden oder koaxialen Infrastrukturen teilweise oder ganz durch Glasfaserleitungen ersetzen. 

POP

Der POP (Point of Presence) ist das Herzstück einer Glasfaserverkabelung.

Er bildet als regionale Technikzentrale die Schnittstelle zwischen dem Weitverkehrs-Backbone und dem neu zu erstellenden Access-Netz hin zum Kundenanschluss. In einem FTTB- oder FTTH-Netz ist der POP die letzte elektrifizierte Stelle (aktiver Knoten) im Netz. Ab hier werden die Fasern mit den Lichtsignalen belegt, die dann bis zum Hausanschluss durchlaufen.

FTTH – FTTB – FTTC

Fiber ist Englisch und heißt übersetzt Faser.

FTTH steht für Fiber to the Home und bedeuted Glasfaser bis in die Wohnung. 

FTTB bedeutet „Fibre to the Building“ – heisst wörtlich Glasfaser bis zum Gebäude. Das Glasfaserkabel endet mit seinem optischen Signal im Keller/Technikraum eines Gebäudes. Von hier aus muss das Datensignal noch weiter bis in die Wohnungen verteilt werden. 

FTTC bedeuted „Fiber to the Curb", bei der das Glasfaserkabel bis an den Verteilerkasten am Gehwegbereich verlegt ist. 

Homes passed – Homes prepared – Homes connected

Homes passed: Die Glasfaser-Infrastruktur für FTTH ist auf öffentlichem Grund durchgängig bis vor dem privaten Grundstück fertiggestellt.

Homes prepared: Die Glasfaser-Infrastruktur ist fertiggestellt, das Glasfaser-Verzweigungsnetz ist bis ins Haus gebaut (inklusive Hausanschluss).

Homes connected: Die Glasfaser-Infrastruktur ist bis zur Glasfaser-Dose in der Wohnung durchgängig fertiggestellt und angeschlossen.

Integrales Projekt

Ein integrales Projekt erfolgt in Ergänzung zum Förderprojekt, um den flächendeckenden Ausbau voranzubringen. Neben der Förderung baut das Unternehmen in den gleichen Baumaßnahmen eigenwirtschaftlich weitere Grundstücke aus.

Eigenwirtschaftliches Projekt

Der Glasfaserausbau erfolgt ausschließlich mit eigenen Investitionsmitteln des ausbauenden Unternehmens statt.  

Fragen zum eigenwirtschaftlichen Ausbau

Unter welcher Voraussetzung erfolgt der eigenwirtschaftliche Ausbau?

Um das Ziel des eigenwirtschaftlichen Ausbaus zu realisieren, erhalten die Bürger in  den Kommunen die Möglichkeit, ihren kostenlosen Glasfaseranschluss zu beauftragen. Im Regelfall müssen sich 30 bis 35 Prozent der Haushalte für einen Anschluss im Ausbaugebiet entscheiden, damit der tatsächliche Ausbau des gesamten geplanten Gebietes erfolgen kann.

Welche Chancen ergeben sich für Haushalte?

Die im Bereich des eigenwirtschaftlichen Ausbaus liegenden Gebäude müssen sich in der Regel nicht an den Ausbaukosten oder der Erschließung beteiligen, wenn mindestens ein Haushalt/Kunde pro Wohngebäude für mindestens zwei Jahre ein beliebiges Produkt (Internetanschlussvertrag über Glasfaser) bei dem ausbauenden Unternehmen bucht.  

Die Chance vom schnellen Internet früher zu profitieren wird erhöht, weil der eigenwirtschaftlich finanzierte Glasfaserausbau nicht auf die vorherige Freigabe von limitierten Fördermitteln angewiesen ist.

Was passiert mit Anschlüssen, die später in einem möglich neuen Graue-Flecke-Projekt hätten ausgebaut werden können?

Ein geförderter Ausbau wäre nur verzögert nach mehrjährigen Ausschreibungs- und Förderantragsverfahren möglich.

Bürger die den Eigenausbau mit vernünftigen Rahmenbedingungen ablehnen, können sich später nicht auf Unterversorgung berufen und Förderung anstreben, denn diese soll es künftig nur noch geben, wenn kein eigenwirtschaftliches Interesse eines Unternehmens vorliegt.

Zu bedenken ist auch, dass schwarze Flecke (Versorgungslage liegt über der Aufgreifschwelle) nach heutiger Rechtsauffassung niemals förderfähig werden. 

Wie erfahren die Bürger von den Maßnahmen?

Es sind mehrere Informationsveranstaltungen und Bürgerbriefe mit den ausbauenden Unternehmen geplant. Veröffentlichungen des Unternehmens erfolgen in den Amtsblättern, dem Mittelsachsenkurier sowie digital unter Breitband. Der Landkreis wird im Rahmen der Breitbandkoordination Informationen unabhängig vom ausbauenden Unternehmen bereitstellen. 

Woran erkenne ich einen Vertriebsmitarbeiter an der Haustür?

In den geplanten Ausbaugebieten werden Eigentümer unter anderem durch Außendienstmitarbeiter beraten. Alle Kundenberater können sich mit einem Dienstausweis legitimieren. Lassen Sie sich den Ausweis immer zunächst zeigen, bevor Sie ins Gespräch gehen. Gegebenenfalls versichern Sie sich über die Kundenhotline des ausbauenden Unternehmen.

Landratsamt Mittelsachsen
Referat Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
Breitbandkoordinator
Mattias Borm
Hotline Breitbandförderung
Tel. 03731 799-1406
breitband[at]landkreis-mittelsachsen.de