Mehr Anschlüsse für schnelles Internet

06.05.2020

Nun können auch Grundstücke beim Glasfaserausbau mit berücksichtigt werden, die in der Vergangenheit nicht Bestandteil der Förderkulisse waren, aber an der Ausbaustrecke liegen.

Konkret können durch den sogenannten Vortriebsausbau jetzt alle Gebäudeanschlüsse, welche sich grundstücksanliegend entlang der Glasfasertrassen zu den weißen Flecken und um diese herum befinden, mit Abzweigen (Stichleitungen) bis auf das Grundstück - konkret bis zur Hauswand - mit verlegt werden, erklärt der Breitbandkoordinator im Landratsamt Mattias Borm. Dabei geht es um Anschlüsse, die bereits mit einer Downloadrate von mindestens 30Mbit/s als versorgt gelten. Sollte diese von der EU festgesetzte Grenze sich in Zukunft ändern, wäre ein weiterer geförderter Ausbau erst zu diesem Zeitpunkt in einem zusätzlichen Projekt möglich. Mit dem Vortriebsausbau soll die Erschließung von so viel wie möglichen Grundstücke in einem Bauprojekt erreicht werden, erklärt Mattias Borm. Gleichzeitig werden die Telekommunikationsunternehmen, die den Ausbau durchführen, möglichst rechtsverbindlich verpflichtet, bei den Vortriebsanschlüssen die wenigen Restarbeiten für einen Hausanschluss eigenwirtschaftlich zu tätigen. Der letzte Meter von der Hauswand bis zum Gebäudeverteiler darf nicht über Fördermittel abgerechnet werden.

„Da nun auch für den Vortriebsbereich die wesentlichen Teile der investiven Kosten innerhalb der Förderung liegen, sollten die Chancen für eine umfassende Übereinkunft zur erweiterten Anschlussanbindung mit dem ausbauenden Telekommunikationsunternehmen recht hoch sein“, sagt Mattias Borm.

Die Strategie des Landkreises ist es, die sich damit eröffnenden Möglichkeiten optimal auszuschöpfen auch wenn sich dadurch die Vergabeverfahren um einige Wochen verzögern.

Wie viele zusätzliche Anschlüsse der Vortriebsausbau bringt, lässt sich aktuell noch nicht sagen. „Das wissen wir erst, erst wenn die Firmen ihre Netz- und Schachtpläne bei uns einreichen“, so Borm.

Ein Anschlusszwang für die Hausbesitzer besteht nicht, wie Mattias Borm betont. Jeder sollte aber die Möglichkeit nutzen, empfiehlt er. Bei den geförderten Anschlüssen entstehen dem Hausbesitzer dadurch keine Kosten.

Nachdem die neuen Bedingungen in die Vergabeunterlagen eingearbeitet worden sind, soll die Ausschreibung beginnend ab Mitte Mai veröffentlicht werden. „Unabhängig davon ist ein Baubeginn vor 2021 nicht realistisch“, sagt Mattias Borm. Allein das  EU-Vergabeverfahren dauert etwa ein dreiviertel Jahr. „Wir wollen gern so schnell wie möglich sein, aber das hängt natürlich auch von den Kapazitäten der beteiligten Unternehmen ab.“

Von September bis Dezember 2018 erfolgte die Evaluierungsphase für den flächendeckenden Breitbandausbau. Der Schwerpunkt 2019 war die Fördermittelakquise. In diesem Jahr geht es um die Umsetzungsphase.

Im Internetauftritt des Landkreises unter www.landkreis-mittelsachsen.de (Stichwort Breitband) kann derzeit kartenbasiert verfolgt werden, welche Gebiete und Ortsteile in das Landkreisprojekt integriert sind. „Unser Ziel ist, dass die Bürgerinnen und Bürger sehen, wer – und zum Zeitpunkt fortgeschrittener Planungen wann – an das Breitbandnetz über unser Projekt angeschlossen sein wird“, so Mattias Borm. Die durch den Vortrieb zusätzlich zu erschließenden Grundstücke können derzeit jedoch verfahrenstechnisch noch nicht in den Ausbaukarten dargestellt werden.

Das landkreisweite Breitbandausbauprojekt richtet sich an die landkreiszugehörigen Kommunen, die keine beziehungsweise keine wirtschaftlich sinnvolle Möglichkeit haben, ein erfolgreiches Einzelprojekt durchzuführen.