Richtlinie zur Breitbandförderung wird erweitert

30.09.2020

Neben den sogenannten „weißen Flecken“ sollen nun auch die „grauen Flecken“ in der Breitbandversorgung verschwinden. Das teilte der Bundesverkehrsminister in einem Rundschreiben an die Kommunen mit. Voraussichtlich ab 2021 sind dann auch Anschlüsse mit mehr als 30 Mbit/s förderfähig. „Sogenannte ‚sozio-ökonomische Schwerpunkte‘, wie Behörden, Arztpraxen, Kindergärten, Heime und auch alle Unternehmen (auch außerhalb von Gewerbegebieten) werden ohne weitere Bedingungen förderfähig und die ‚Aufgriffsgrenze‘ für private Anschlüsse steigt von 30 auf 100 Mbit. Ab 2023 fällt auch diese Grenze komplett weg“, erklärt Breitbandkoordinator Mattias Borm.

isher durfte nur der Ausbau in den „weißen Flecken“ gefördert werden. Das sind Gebiete, die eine Breitbandversorgung von unter 30 Mbit/s aufweisen und in denen für die kommenden drei Jahre kein Telekommunikationsunternehmen ein Ausbauangebot vorgelegt hat. Diese Aufgriffsgrenze wird nun angehoben. Die Vorgaben für die eigenwirtschaftlichen Ausbauzusagen der Telekommunikationsunternehmen sollen verschärft werden. Es muss künftig sichergestellt werden, dass diese auch im vorgegebenen Zeitraum umgesetzt werden. In den letzten Jahren ist es in mehreren Gebieten des Landkreises geschehen, das der geförderte Ausbau durch Eigenausbauzusagen blockiert, der Eigenausbau aber letztendlich nicht realisiert wurde. Der Landkreis hatte bisher rechtlich so gut wie keinen Handlungsspielraum für die betroffenen Anschlüsse von Unternehmen und Bürgern, das muss sich ändern, erklärte Mattias Borm.

Aktuell läuft die Markterkundung im Landkreis. Dabei sollen alle Anschlusspunkte erfasst und bisherige Daten auf einen einheitlichen Stichtag aktualisiert werden. Alle Kommunen im Landkreis beteiligen sich daran. Auf Grundlage dieser Markterkundung können die Städte und Gemeinden dann entscheiden, ob die noch fehlenden Anschlüsse ebenfalls über das Breitband-Projekt des Landkreises abgearbeitet werden sollen oder ob sie das eigenständig übernehmen.

Welche Kategorien und Definitionen letztendlich im Oberbegriff „sozioökonomische Schwerpunkte“ zusammengefasst förderfähig werden, ist gegenwärtig noch nicht endgültig bestimmt.

Vorsorglich wird der Landkreis daher alle Anschlussinhaber die in mindestens einer der möglichen Kategorien

  • Öffentliche Einrichtung und Behörden,
  • Unternehmen
  • Gesundheitseinrichtungen
  • Sozialeinrichtungen
  • Bildungseinrichtungen
  • sogenannte Blaulichtorganisationen (Sicherheit, Brandschutz und mehr)
  • Verkehrsschwerpunkte

einzuordnen sind, in der Markterkundung gesondert auswerten.

Der Breitbandkoordinator dazu: „Damit wollen wir für die kommenden Veränderungen im Breitbandförderszenario von Anfang an gut vorbereitet und möglichst vom ersten Tag an handlungsfähig sein. Die Anzahl der zusätzlich förderfähigen Anschlüsse ist jedoch gegenwärtig noch nicht bestimmbar.“ Zurzeit werden zirka 10 000 Unternehmensstandorte und eine noch nicht näher bestimmbare Anzahl aus den anderen obengenannten Kategorien in die Recherche einbezogen. Die Ergebnisse werden im Dezember diesen Jahres vorliegen.

Sicher ist schon jetzt: Mit den erweiterten Fördermöglichkeiten erhält der flächendeckende Breitbandausbau im Landkreis Mittelsachsen mehr Tempo und Nachhaltigkeit.