In einem Bienenstand in der Stadt Mittweida wurde am 2. Juli 2019 die Amerikanische Faulbrut (Erreger: Paenibacillus larvae larvae) amtlich festgestellt.
Gemäß § 10 Abs. 1 Bienenseuchenverordnung ist um den betroffenen Bienenstand ein Sperrbezirk zu bilden. In diesen Sperrbezirk fallen folgende Stadt-/Gemeinde-/Ortsteile:
- die Stadt Mittweida und die Ortsteile Frankenau, Lauenhain und Rößgen
- die Gemeinde Altmittweida
- der Ortsteil Erlau der Gemeinde Erlau
Für den Sperrbezirk gilt Folgendes:
- Jeder Halter von Bienen hat seinen Bestand unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) Mittelsachsen anzuzeigen. Die Anzeige kann entfallen, wenn der Halter von Bienen seinen Bestand dem LÜVA Mittelsachsen bereits mitgeteilt hat.
- Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind von einem durch das LÜVA beauftragten Bienensachverständigen auf Amerikanische Faulbrut untersuchen zu lassen.
- Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
- Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden.
- Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.
- Wachs darf nur verbrannt oder als Seuchenwachs an einen zugelassenen Verarbeitungsbetrieb abgegeben werden.
- Honig darf nicht an Bienen verfüttert werden und darf nur zum Zweck der Lebensmittelgewinnung aus den Bienenständen abgegeben werden.
- Ausnahmen von den genannten Regeln sind nur nach Genehmigung des Lebensmittelüber-wachungs- und Veterinäramtes Mittelsachsen möglich.
- Die Amerikanische Faulbrut im Sperrbezirk gilt als erloschen, wenn diese im betroffenen Bestand erfolgreich bekämpft ist und wenn alle im Sperrbezirk befindlichen Bienenvölker und Bienenstände zweimal im Abstand von mindestens 8 Wochen amtstierärztlich untersucht wurden oder bei einer klinischen Untersuchung mit Untersuchung von Futterkranzproben aller Bienenvölker im Sperrbezirk keine Sporen von Paenibacillus larvae larvae nachgewiesen wurden.
Karte zum Sperrbezirk Mittweida