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17.07.2019
Der Landkreis Mittelsachsen erhält in diesem Jahr zusätzlich eine pauschale Zuweisung in Höhe von 76.700 Euro, um kleine Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren zu fördern und somit die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Dabei ist unter anderem zu beachten, dass die zuwendungsfähigen Ausgaben für die Einzelmaßnahme 25.000 Euro nicht überschreiten sollen. Ausdrücklich hingewiesen wird auf den Bewilligungszeitraum, der am 31. Dezember 2019 endet.
Für Rückfragen zur Umsetzung des Investitionsprogrammes und zur Antragstellung, die spätestens bis zum 31. Juli 2019 im Landratsamt Mittelsachsen, Geschäftskreis Ordnung, Soziales und Gesundheit vorliegen muss, steht interessierten Einwohnerinnen und Einwohnern Uwe Donner unter Telefon: 03731 799-3382 oder per E-Mail uwe.donner@landkreis-mittelsachsen.de gern zur Verfügung.