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Der Behindertenbeirat ist ein beratendes Gremium, das zirka viermal im Jahr zusammen kommt. Mit seiner Arbeit unterstützt er die Landkreisverwaltung und setzt wichtige Akzente zur Verbesserung der Barrierefreiheit und zur Sensibilisierung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Bevölkerung.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 7. August 2019 einen Behindertenbeirat gewählt. Grundlage dafür ist die Hauptsatzung des Landkreises Mittelsachsen. Der Behindertenbeirat tagt in der Regel vier Mal im Jahr. Er berät und unterstützt den Kreistag, den Behindertenbeauftragten und die Landkreisverwaltung, um auf eine Verbesserung der Lebensumstände der Menschen mit Behinderungen im Landkreis Mittelsachsen hinzuwirken.
Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen
„Lieblingsplätze für alle“
In Sachsen leben etwa 700 000 Menschen mit Behinderung und davon haben zirka 200 000 eine Beeinträchtigung im Bewegungsapparat. Zudem sind etwa 40 000 Menschen sehbehindert oder blind und weitere 30 000 Menschen sind hörbehindert.
Unser Ziel ist es, das alle Menschen in unserer Gesellschaft am öffentlichen Leben teilnehmen können. Die Voraussetzung ist Barrierefreiheit.
Diesen Weg finanziell zu erleichtern, hat das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz ein Förderprogramm ins Leben gerufen und stellt für den Freistaat Sachsen mehrere Millionen Euro bereit. Der Landkreis Mittelsachsen erhält rund 300.000 Euro.
Die Fördermittel sollen kleine Investitionen, für bis zu 25.000 Euro pro Antrag, zum Abbau bestehender Barrieren dienen. Antragsberechtigt sind Eigentümer von öffentlich zugänglichen Einrichtungen/Geschäften aber auch Betreiber (Mieter/Pächter) mit einer schriftlichen Zustimmung des Eigentümers für die Baumaßnahme. Ausgeschlossen sind kommunale Gebäude, außer es handelt sich um ein freiwilliges Angebot.
Die Eckpunkte sind im Groben: Der Höchstbetrag liegt bei 25.000 Euro pro Objekt und ist zu 100 Prozent förderfähig. Die Maßnahme ist im Kalenderjahr umzusetzen. Die Zweckbindungsfrist beträgt bis zu fünf Jahre.
Die Vorgehensweise:
a. laufende variable Kosten (Energieverbrauch, Störungen)
b. fixe Kosten (jährliche TÜV-Prüfung)
c. Bedienung nur durch Experten etc.
(Behindertenbeirat Landkreis Mittelsachsen)
Der Behindertenbeirat des Landkreises Mittelsachsen erarbeitet Stellungnahmen, die Bestandteile von Fördermittelanträgen sein können. Beispiele für kommunale Bauvorhaben sind der Ausbau von Straßen, der Neubau von Haltestellen oder Sanierungen von Verwaltungsgebäuden.
Bitte senden Sie entsprechende Planungsunterlagen vorzugsweise per E-Mail an: behindertenbeirat@landkreis-mittelsachsen.de.
Folgende Anforderungen sollen als Orientierung helfen:
(Behindertenbeirat, Landkreis Mittelsachsen)
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Telefon: 03731 799-3314, -3398 und -3291
Telefax: 03731 799-3322
kreistag[at]landkreis-mittelsachsen.de