Behindertenbeirat

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 7. August 2019 einen Behindertenbeirat gewählt. Grundlage dafür ist die Hauptsatzung des Landkreises Mittelsachsen. Der Behindertenbeirat tagt in der Regel vier Mal im Jahr. Er berät und unterstützt den Kreistag, den Behindertenbeauftragten und die Landkreisverwaltung, um auf eine Verbesserung der Lebensumstände der Menschen mit Behinderungen im Landkreis Mittelsachsen hinzuwirken.

Geschäftsordnung

Aktivitäten

Investitionsprogramm „Lieblingsplätze für alle"

Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen
„Lieblingsplätze für alle“

In Sachsen leben etwa 700 000 Menschen mit Behinderung und davon haben zirka 200 000 eine Beeinträchtigung im Bewegungsapparat. Zudem sind etwa 40 000 Menschen sehbehindert oder blind und weitere 30 000 Menschen sind hörbehindert.

Unser Ziel ist es, das alle Menschen in unserer Gesellschaft am öffentlichen Leben teilnehmen können. Die Voraussetzung ist Barrierefreiheit.

Diesen Weg finanziell zu erleichtern, hat das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz ein Förderprogramm ins Leben gerufen und stellt für den Freistaat Sachsen mehrere Millionen Euro bereit. Der Landkreis Mittelsachsen erhält rund 300.000 Euro.

Die Fördermittel sollen kleine Investitionen, für bis zu 25.000 Euro pro Antrag, zum Abbau bestehender Barrieren dienen. Antragsberechtigt sind Eigentümer von öffentlich zugänglichen Einrichtungen/Geschäften aber auch Betreiber (Mieter/Pächter) mit einer schriftlichen Zustimmung des Eigentümers für die Baumaßnahme. Ausgeschlossen sind kommunale Gebäude, außer es handelt sich um ein freiwilliges Angebot.

Die Eckpunkte sind im Groben: Der Höchstbetrag liegt bei 25.000 Euro pro Objekt und ist zu 100 Prozent förderfähig. Die Maßnahme ist im Kalenderjahr umzusetzen. Die Zweckbindungsfrist beträgt bis zu fünf Jahre.

Die Vorgehensweise:

  1. Machen Sie sich Gedanken, ob Ihre Einrichtung/Geschäft Barrierefrei ist. Zum Beispiel der Zugang (Rampen, Aufzug, etc.), Sanitäre Einrichtungen, Stufen im Gebäude.
  2. Benötigt Ihre Einrichtung/Geschäft eine technische Lösung oder eine nichttechnische Lösung?
  3. Angebot erstellen lassen zum Beispiel von einem Bauingenieurbüro. Eine technische Lösung kann folgende Nachteile haben:

    a. laufende variable Kosten (Energieverbrauch, Störungen)
    b. fixe Kosten (jährliche TÜV-Prüfung)
    c. Bedienung nur durch Experten etc.

  4. Foto vom Ist-Zustand machen
  5. Soll-Zustand in einem bemaßten Grundriss einzeichnen oder visuell im Foto darstellen
  6. Antragsformular ausdrucken, ausfüllen und an den jeweiligen Ansprechpartner senden ►Link zum Antragsverfahren.
  7. Der Behindertenbeirat prüft alle eingegangenen Anträge, wählt aus und übergibt die Maßnahmenliste der nächsten Instanz.
  8. Der Antragsteller erhält eine positive oder negative Nachricht. Bei einem Zuwendungsbescheid muss der Begünstigte die Maßnahme in der Regel im Jahr der Bewilligung umsetzen.
  9. Ein Foto nach der Umsetzung machen und Rechnung an den jeweiligen Ansprechpartner.

(Behindertenbeirat Landkreis Mittelsachsen)

Stellungnahmen für kommunale Bauvorhaben

Einstiegsfeld in Weißbeton an der Bußhaltestelle Wernerplatz in Freiberg. Foto: Behindertenbeirat

Der Behindertenbeirat des Landkreises Mittelsachsen erarbeitet Stellungnahmen, die Bestandteile von Fördermittelanträgen sein können. Beispiele für kommunale Bauvorhaben sind der Ausbau von Straßen, der Neubau von Haltestellen oder Sanierungen von Verwaltungsgebäuden.

Bitte senden Sie entsprechende Planungsunterlagen vorzugsweise per E-Mail an: behindertenbeirat@landkreis-mittelsachsen.de.

Folgende Anforderungen sollen als Orientierung helfen:

  • Im Erläuterungsbericht zum Projekt soll ein Kapitel zur Barrierefreiheit beziehungsweise zur barrierefreien Verkehrsraumgestaltung unter Bezugnahme auf die DIN 32984 Bodenindikatoren im öffentlichen Raum und die DIN 18024-1 Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze enthalten sein.
  • Gehwegbegrenzungen sind so zu gestalten, dass sie mit dem Blindenstock leicht und sicher wahrgenommen werden können (zum Beispiel mit Rasenkantensteinen von mindestens drei Zentimetern Höhe oder mit Bordsteinen von mindestens drei Zentimetern Höhe, die eine deutliche Kante aufweisen).
  • Überfahrten, Übergänge und Querungen sollten abgesenkt ausgebildet werden, so dass eine barrierefreie Nutzung für Fahrräder, Kinderwagen und Rollstühle möglich ist. Die Drei-Zentimeter-Bordstein-Absenkung sollte mit gerundeter Kante ausgeführt werden, damit sie für Rollstühle überfahrbar und für Blinde wahrnehmbar ist.
  • Die Bushaltestellen sollen für sehbehinderte Menschen visuell kontrastreich nach DIN 32975 gekennzeichnet und für blinde Menschen taktil mit Bodenindikatoren nach DIN 32984 ausgestattet werden, siehe Foto (Einstiegsfeld Bushaltestelle, Bord in Weißbeton als Kontrast zur Asphalt-Gehwegfläche). Unter dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit wird empfohlen, Haltestellen mit Witterungsschutz auszustatten.
  • Bei Fahrgastunterständen mit Glaswänden gilt eine eindeutige Markierung über die gesamte Glasbreite, zum Beispiel durch zwei mindestens acht Zentimeter hohe Sicherheitsmarkierungen.
  • Fahrgastinformationen müssen barrierefrei auffindbar, zugänglich und leicht nutzbar sein. Die visuelle Nutzbarkeit ist nach DIN 32975 sicherzustellen (Höhe der Information und Gestaltung der Information).

 (Behindertenbeirat, Landkreis Mittelsachsen)

Kontakt

Geschäftsstelle Kreistag

Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-3314, -3398
Telefax: 03731 799-3322
kreistag[at]landkreis-mittelsachsen.de