Förderung zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen

06.05.2019

Der Landkreis Mittelsachsen verfügt über zirka 12 000 erfasste Kulturdenkmale. Die untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises reicht auch in diesem Jahr wieder die Mittel des Freistaates Sachsen für das Landesprogramm der Einzeldenkmalförderung zur Erhaltung und Pflege von sächsischen Kulturdenkmalen aus. Der Freistaat stellt dabei insgesamt 706.373,58 Euro zur Erhaltung und Pflege der Kulturdenkmale zur Verfügung. Dies ist eine wesentliche Erhöhung gegenüber dem Vorjahr, als insgesamt 411.463,04 Euro an Fördermitteln bewilligt werden konnten. Im Jahr 2018 konnten insgesamt 41 Antragstellern Fördermittel gewährt werden, in diesem Jahr haben 70 Eigentümer von Denkmalen Anträge gestellt.

Auch im nächsten Jahr werden wieder Fördermittel des Freistaats aus dem Landesprogramm von der unteren Denkmalschutzbehörde ausgereicht. Die Anträge sind bis zum 30. September 2019 zu stellen.

Aus eigenen Haushaltsmitteln stellt der Landkreis Mittelsachsen in diesem Jahr insgesamt 30.000 Euro (Vorjahr 20.000 Euro) für dringend notwendige Arbeiten an Denkmalen zur Verfügung. Diese Mittel können Eigentümern in folgenden Fällen gewährt werden: bei der Beseitigung konkreter Gefahren für die Denkmale, zur Vornahme von Notsicherungen, zur Erlangung von Erkenntnissen, welche vom jeweiligen Eigentümer nicht selbst beigebracht werden können, oder auch zur Dokumentation eines Denkmals.