Externer Inhalt von ##teaserTitle##
##teaserText##
06.05.2019
Auch im nächsten Jahr werden wieder Fördermittel des Freistaats aus dem Landesprogramm von der unteren Denkmalschutzbehörde ausgereicht. Die Anträge sind bis zum 30. September 2019 zu stellen.
Aus eigenen Haushaltsmitteln stellt der Landkreis Mittelsachsen in diesem Jahr insgesamt 30.000 Euro (Vorjahr 20.000 Euro) für dringend notwendige Arbeiten an Denkmalen zur Verfügung. Diese Mittel können Eigentümern in folgenden Fällen gewährt werden: bei der Beseitigung konkreter Gefahren für die Denkmale, zur Vornahme von Notsicherungen, zur Erlangung von Erkenntnissen, welche vom jeweiligen Eigentümer nicht selbst beigebracht werden können, oder auch zur Dokumentation eines Denkmals.