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10.12.2021
Auch in diesem Winter steigt die Gefahr der Einschleppung des hochpathogenen HPAI-Virus in unsere Hausgeflügelbestände stark an. Seit 1. Oktober wurden in Deutschland über 300 verendete Wildvögel mit HPAI- Nachweis gefunden und 29 Ausbrüche der Geflügelpest in Geflügelhaltungen festgestellt, unter anderem ein Fall diese Woche in einem Geflügelbestand in Thüringen unmittelbar an der Grenze zu Sachsen. Leider zeigt dieser Fall wieder, dass auch eine Einschleppung über den Zukauf von Tieren über einen Geflügelhändler möglich ist.
Im Landkreis Mittelsachsen sind in dieser Saison noch keine Verdachtsfälle aus Hausgeflügelbeständen oder vermehrt tote Wildvogelfunde bekannt. Meldungen zu verstorbenen Tieren gehen die Beschäftigten des LÜVA nach. Eingesendet werden sollen vorrangig tot aufgefundene Wasser- und Greifvögel. Die Jäger werden gebeten bei gesund geschossenen Wasservögeln Tupferproben zur AI-Untersuchung durch das LÜVA durchführen zu lassen.
Die beiden Ausbruchsfälle im Landkreis Anfang diesen Jahres zeigen wie schnell eine Einschleppung auch in Kleinstbestände möglich ist und zum Verlust des gesamten Tierbestandes führt. Durch den Kontakt mit Stockenten wurde das Virus in die Bestände eingetragen, die Hühner verendeten innerhalb weniger Stunden, die Enten mussten getötet werden.
Bei den jüngsten Fällen in Deutschland ist es jedoch so, dass auch das Wassergeflügel schwer erkrankt und es erhebliche Verluste auch bei diesen Tieren innerhalb kürzester Zeit gibt.
Daher lautet der dringende Appell des LÜVA an alle Geflügelhalter alle Maßnahmen zur Seuchenprophylaxe einzuhalten und nochmals für ihre Bestände zu prüfen:
Treten in Hausgeflügelbeständen innerhalb von 24 Stunden Verluste von mindestens drei Tieren bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren oder mehr als zwei von Hundert der Tiere des Bestandes bei einer Bestandsgröße von mehr als 100 Tieren auf oder kommt es zu einer erheblichen Veränderung der Legeleistung oder der Gewichtszunahme, so hat der Tierhalter unverzüglich durch einen Tierarzt das Vorliegen einer Infektion mit dem aviären Influenzavirus durch geeignete Untersuchungen ausschließen zu lassen. Abschließend weist das LÜVA daraufhin, dass alle Geflügelbestände dem LÜVA zu melden sind. Gemäß dem Sächsischen Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz sind Halter von Geflügel außerdem verpflichtet sich bei der Sächsischen Tierseuchenkasse anzumelden.