Geflügelpestvirus


Informationen zum Geflügelpestvirus (Aviäre Influenza)

Schwäne auf einem Teich

Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Mittelsachsen weist alle Geflügelhalter auf die hohe Gefahr der Einschleppung der Klassischen Geflügelpest über Wildvögel in Hausgeflügelbeständen hin. 

Im Landkreis Mittelsachsen sind in dieser Saison noch keine Verdachtsfälle aus Hausgeflügelbeständen oder vermehrt tote Wildvogelfunde bekannt. Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen jedoch, wie schnell eine Einschleppung auch in Kleinstbestände möglich ist und zum Verlust des gesamten Tierbestandes führt. 

Daher lautet der dringende Appell an alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter die Maßnahmen zur Seuchenprophylaxe einzuhalten und für die Bestände zu prüfen.



Fragen & Antworten

Wie müssen die Tiere untergebracht werden?

Für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse und Laufvögel sollte eine artgerechte Aufstallung in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung jederzeit möglich sein. Als Schutzvorrichtung wird eine Voliere verstanden, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung besteht und die mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung versehen ist, wobei Netze oder Gitter, die zur Abdeckung nach oben genutzt werden, nur anerkannt werden, wenn ihre Maschenweite maximal 25 Millimeter beträgt.

Wohin melde ich tote Tiere?

Die Einsendung der verendeten Vögel erfolgt durch das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) an die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA). Die Tiere sind dem LÜVA unter 03731 799-6234 und außerhalb der Dienstzeiten über 03731 799-6999 zu melden.

Kann man noch Eier und Geflügel essen?

Vorangestellt: Eine Übertragung des Virus auf den Menschen erfolgte in der Vergangenheit sehr selten und auch nach dem jetzigen Kenntnisstand nur in Verbindung mit lebendenden und infizierten Tieren. Nichts bekannt ist von einer Ansteckung durch rohe Lebensmittel, wie Eier oder Fleisch. Dennoch empfiehlt das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, dass einige Hygieneregeln beachtet werden. So sind rohe Geflügelprodukte von anderen Lebensmitteln getrennt zu lagern und getrennt zuzubereiten. Messer oder Schneidebretter müssen nach der Nutzung mit warmem Wasser und Spülmittel gereinigt, Verpackungsmaterialen entsorgt und die Hände gewaschen werden. Wichtig ist darüber hinaus, das Fleisch für mindestens für zwei Minuten bei einer Temperatur von 70 Grad durchzugaren und Eier zu kochen beziehungsweise gut durchzuerhitzen bis das Eigelb hart ist.

Die Abgabe von Eiern aus Beständen im Sperrbezirk beziehungsweise Beobachtungsgebiet ist nur nach Antrag mit schriftlicher Ausnahmegenehmigung des LÜVA erlaubt.

Kann man Vögel füttern?

Grundsätzlich ja, denn Singvögel sind bisher von der Erkrankung nicht betroffen und somit gibt es keine Einschränkungen. Wichtig ist aber den Futterplatz regelmäßig von Kot mit beispielsweise heißem Wasser zu reinigen, denn darüber werden die Viren oder andere Krankheiten übertragen. Dabei sollten Handschuhe getragen werden. Gut wäre es, wenn das Futter so platziert ist, dass die Vögel nicht hineintreten, zum Beispiel in Form eines kleines Troges oder einer Art Meisenknödel.

Landratsamt Mittelsachsen
Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz

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