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Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Mittelsachsen weist alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter auf die hohe Gefahr der Einschleppung der klassischen Geflügelpest über Wildvögel in Hausgeflügelbeständen hin.
Im Landkreis Mittelsachsen wurde Anfang März das hochinfektiöse Vireus der klassischen Geflügelpest in einer Geflügelhaltung in der Gemeide Jahnatal nachgewiesen. Es wurde eine Schutzzohne und eine Überwachungszone eingerichtet. Für alle Tierhaltenungen in diesen Gebieten gelten strene Auflagen.
Der dringende Appell an alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter lautet, die Maßnahmen zur Seuchenprophylaxe einzuhalten und die Bestände zu prüfen.
27.03.2026 | Schutzzone wird zur Überwachungszone
09.03.2026 | Geflügelpest: Überwachungszone aufgehoben
03.03.2026 | Geflügelpest in Tierhaltung nachgewiesen
17.02.2026 | Geflügelpest bei Gans nachgewiesen
05.02.2026 | Geflügelpest in Mittelsachsen erneut nachgewiesen
Für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse und Laufvögel sollte eine artgerechte Aufstallung in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung jederzeit möglich sein. Als Schutzvorrichtung wird eine Voliere verstanden, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung besteht und die mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung versehen ist, wobei Netze oder Gitter, die zur Abdeckung nach oben genutzt werden, nur anerkannt werden, wenn ihre Maschenweite maximal 25 Millimeter beträgt.
Die Einsendung der verendeten Vögel erfolgt durch das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) an die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA). Die Tiere sind dem LÜVA unter 03731 799-6234 und außerhalb der Dienstzeiten über 03731 799-6999 zu melden.
Vorangestellt: Eine Übertragung des Virus auf den Menschen erfolgte in der Vergangenheit sehr selten und auch nach dem jetzigen Kenntnisstand nur in Verbindung mit lebendenden und infizierten Tieren. Nichts bekannt ist von einer Ansteckung durch rohe Lebensmittel, wie Eier oder Fleisch. Dennoch empfiehlt das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, dass einige Hygieneregeln beachtet werden. So sind rohe Geflügelprodukte von anderen Lebensmitteln getrennt zu lagern und getrennt zuzubereiten. Messer oder Schneidebretter müssen nach der Nutzung mit warmem Wasser und Spülmittel gereinigt, Verpackungsmaterialen entsorgt und die Hände gewaschen werden. Wichtig ist darüber hinaus, das Fleisch für mindestens für zwei Minuten bei einer Temperatur von 70 Grad durchzugaren und Eier zu kochen beziehungsweise gut durchzuerhitzen bis das Eigelb hart ist.
Die Abgabe von Eiern aus Beständen im Sperrbezirk beziehungsweise Beobachtungsgebiet ist nur nach Antrag mit schriftlicher Ausnahmegenehmigung des LÜVA erlaubt.
Grundsätzlich ja, denn Singvögel sind bisher von der Erkrankung nicht betroffen und somit gibt es keine Einschränkungen. Wichtig ist aber den Futterplatz regelmäßig von Kot mit beispielsweise heißem Wasser zu reinigen, denn darüber werden die Viren oder andere Krankheiten übertragen. Dabei sollten Handschuhe getragen werden. Gut wäre es, wenn das Futter so platziert ist, dass die Vögel nicht hineintreten, zum Beispiel in Form eines kleines Troges oder einer Art Meisenknödel.
Für die Durchführung von Veranstaltungen mit Vögeln gelten besondere Bedingungen, die in einem Merkblatt zusammengefasst sind.
Mehr Informationen zum Thema Geflügel: Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz
Landratsamt Mittelsachsen
Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz
Postadresse:
Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg
Besucheradresse:
Am Landratsamt 3, Haus E,
09648 Mittweida
Erreichbarkeit:
Di 8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
Do 8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
Telefon 03731 799‐6234
außerhalb der Sprechzeiten über
Fax 03731 799-6488
E-Mail lueva[at]landkreis-mittelsachsen.de
Informationen zum Geflügelpestgeschehen (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) Friedrich-Löffler-Institut – Tierseuchengeschehen
Bundesinstitut für Risikobewertung – Hinweise zum H5N8-Virus
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt – Geflügelpest