Geflügelpestvirus: Hinweise des Veterinäramtes

18.11.2022

Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Mittelsachsen (LÜVA) weist alle Geflügelhalter auf die derzeitig steigende Gefahr der Einschleppung von Geflügelpest hin.

Grundlage bildet der aktuelle Lagebericht des Friedlich-Löffler-Instituts: „In Europa nahm die Zahl der Ausbrüche bei Geflügel und gehaltenen Vögeln in den vergangenen Monaten stetig zu. Davon betroffen ist auch Deutschland“, heißt es in der einer Mitteilung der Einrichtung. Es sei demnach derzeit von einem hohen Eintragsrisiko über den Kontakt zu Wildvögeln als auch durch Verschleppung des Virus zwischen Haltungen (Sekundärausbrüche) innerhalb Deutschlands und Europas auszugehen.

Im Landkreis Mittelsachsen sind seit Ende April 2021 keine Ausbruchsfälle von HPAI mehr bekannt geworden. Es gab jedoch in den letzten Wochen Kontaktbestände, bei denen Geflügel über einen Händler gekauft wurde, welcher auch Geflügel aus einem Ausbruchsbestand gehandelt hatte. Erfreulicherweise konnten die eingeleiteten Kontrollen und Überwachungen ohne Hinweise auf eine Übertragung des Virus in hiesige Bestände beendet werden.

Meldungen zu verstorbenen Wildvögeln gehen die Beschäftigten des LÜVA nach. Eingesendet werden sollen vorrangig tot aufgefundene Wasser- und Greifvögel. Die Jäger werden gebeten, bei gesund geschossenen Wasservögeln Tupferproben zur AI-Untersuchung durch das LÜVA durchführen zu lassen.  

Das LÜVA Mittelsachsen appelliert erneut an alle Geflügelhalter die Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Beständen zu kontrollieren und jegliche Kontakte zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu verhindern. Jeder Geflügelhalter sollte auf die Einhaltung der seuchenhygienischen Maßnahmen achten:

  • Tiere nur an Stellen füttern, die für Wildvögel nicht zugänglich sind
  • Tiere nicht mit Oberflächenwasser tränken, zu dem Wildvögel Zugang haben
  • Futter und Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren

Der beste Schutz ist die Unterbringung der Tiere in einem geschlossenen Stall beziehungsweise einer für Wildvögel unzugänglichen Voliere.

Treten in Hausgeflügelbeständen innerhalb von 24 Stunden Verluste von mindestens drei Tieren bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren oder mehr als zwei von Hundert der Tiere des Bestandes bei einer Bestandsgröße von mehr als 100 Tieren auf oder kommt es zu einer erheblichen Veränderung der Legeleistung oder der Gewichtszunahme, so hat der Tierhalter unverzüglich durch einen Tierarzt das Vorliegen einer Infektion mit dem aviären Influenzavirus durch geeignete Untersuchungen ausschließen zu lassen. Abschließend weist das LÜVA daraufhin, dass alle Geflügelbestände dem LÜVA zu melden sind. Gemäß dem Sächsischen Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz sind Halter von Geflügel außerdem verpflichtet, sich bei der Sächsischen Tierseuchenkasse anzumelden.