Hinweise zum Führerscheintausch

26.04.2022

Die Fahrerlaubnisbehörde informiert zum Pflichtumtausch der alten Papierführerscheine, ausgestellt bis zum 31. Dezember 1998.

Im Terminkalender „Führerscheinumtausch“ sind wieder kurzfristig Termine buchbar. Die zum Abbau der Wartezeiten eingerichtete Sonderöffnungszeit montags 09:00 bis 12:00 Uhr antfallen ab 2. Mai zugunsten der schnelleren Abarbeitung der postalisch eingereichten Umtauschanträge. Ab 2. Mai 2022 können auch Fahrerlaubnisinhaber aus der zweiten Tauschgruppe (Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964) ihre Anträge per Post einreichen.

Ausführliche Hinweise dazu und zum Download der Antragsunterlagen sind auf der Internetseite des Landkreises zu finden. Die Umtauschfrist für Inhaber von Papierführerscheinen mit den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958 endet am 19. Juli 2022. Inhaber mit den Geburtsjahrgängen 1959 bis 1964 müssen ihre Papierführerscheine bis einschließlich 19. Januar 2023 umgetauscht haben.

Umtauschfristen laut Fahrerlaubnisverordnung

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
vor 1953 19. Januar 2033
1953 bis 1958 19. Juli 2022
1959 bis 1964 19. Januar 2023
1965 bis 1970 19. Januar 2024
1971 oder später 19. Januar 2025