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26.04.2022
Im Terminkalender „Führerscheinumtausch“ sind wieder kurzfristig Termine buchbar. Die zum Abbau der Wartezeiten eingerichtete Sonderöffnungszeit montags 09:00 bis 12:00 Uhr antfallen ab 2. Mai zugunsten der schnelleren Abarbeitung der postalisch eingereichten Umtauschanträge. Ab 2. Mai 2022 können auch Fahrerlaubnisinhaber aus der zweiten Tauschgruppe (Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964) ihre Anträge per Post einreichen.
Ausführliche Hinweise dazu und zum Download der Antragsunterlagen sind auf der Internetseite des Landkreises zu finden. Die Umtauschfrist für Inhaber von Papierführerscheinen mit den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958 endet am 19. Juli 2022. Inhaber mit den Geburtsjahrgängen 1959 bis 1964 müssen ihre Papierführerscheine bis einschließlich 19. Januar 2023 umgetauscht haben.
Umtauschfristen laut Fahrerlaubnisverordnung
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | 19. Juli 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |