Fahrerlaubnis, Umtausch alter Dokumente in einen EU-Führerschein

Fahrerlaubnis, Umtausch alter Dokumente in einen EU-Führerschein

Allgemeine Informationen

Die Papierführerscheine von Fahrerlaubnisinhabern mit den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958 sind seit dem 20. Juli 2022 und die der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 seit dem 20. Januar 2023 per Gesetz ungültig (§ 24 a Abs. 2 Fahrerlaubnisverordnung). Beim Umtausch dieser ungültigen Papierführerscheine kann der neue Führerschein auch bei postalischer Antragstellung direkt durch die Bundesdruckerei GmbH nach Hause geschickt werden (Auslagen 5,10 Euro).

Für die Inhaber von Papierführerscheinen, deren Geburtsjahr von 1965 bis 1970 liegt, läuft die Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2024. Die Bearbeitung der Anträge dauert zirka acht bis zehn Wochen.

Bis zum 18. Januar 2033 müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten unbefristeten Führerscheine umgetauscht werden. In Anlage 8 e zur Fahrerlaubnisverordnung ist folgende Staffelung festgelegt worden:

I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (Papierführerscheine):

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabenden

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1953 – 1958 

19. Juli 2022

1959 – 1964

19. Januar 2023

1965 – 1970

19. Januar 2024

1971 oder später

19. Januar 2025

vor 1953

19. Januar 2033

Personen mit Geburtsjahrgang vor 1953 sind vom vorgezogenen Umtausch ausgenommen, da altersbedingt nicht sicher ist, ob sie nach dem Stichtag von ihrer Fahrerlaubnis Gebrauch machen möchten und dafür einen gültigen Führerschein benötigen.

II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (Kartenführerscheine):

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der Führerschein
umgetauscht sein muss

1999 – 2001

19. Januar 2026

2002 – 2004

19. Januar 2027

2005 – 2007

19. Januar 2028

2008

19. Januar 2029

2009

19. Januar 2030

2010

19. Januar 2031

2011

19. Januar 2032

2012 – 18. Januar 2013

19. Januar 2033

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheines. 

Zuständigkeiten

Referat Fahrerlaubnisbehörde

Besucheradresse:
Straße des Friedens 9 a
04720 Döbeln

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Voraussetzungen

Den Antrag müssen Sie persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde oder per Post stellen.

Verfahrensablauf

Die Antragstellung zur Umstellung von Papierführerscheinen ist nur in der Hauptstelle in Döbeln, Straße des Frieden 9a, möglich Online-Terminreservierung.

Für Fahrten ins Ausland empfiehlt die Fahrerlaubnisbehörde den Umtausch. Die alten Führerscheine müssen zwar innerhalb der EU und des EWR anerkannt werden, aber es kann hin und wieder zu Problemen kommen (beispielsweise bei Polizeikontrollen oder beim Mieten eines Fahrzeugs).

Besonderheiten
Hinweise für Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klassen 3-BRD, B, BE oder 4-DDR:

  • Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis (zum Beispiel DDR-Fahrerlaubnis der Klasse B) erhalten bei der Umstellung die neuen Fahrerlaubnisklassen B, BE, C1,C1E, AM, L
    Hinweise für Inhaber einer Fahrerlaubnis für LKW > 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht (Klasse 2-BRD, C, CE oder 5-DDR):
  • Diese Altfahrerlaubnisklassen sind bis zu dem Tag befristet, an dem der Inhaber das 50. Lebensjahr vollendet. Eine Verlängerung um jeweils fünf Jahre setzt unter anderem voraus, dass bei der Antragstellung zum Umtausch  die Erfüllung der Anforderung an das Sehvermögen und die allgemeine Gesundheit nachgewiesen werden siehe Fahrerlaubnis, Verlängerung einer Befristung (Landratsamt Mittelsachsen Verfahrensbeschreibung), Neuerteilung nach Ablauf der Gültigkeit.

Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 1a müssen die Fahrerlaubnis umstellen lassen, wenn sie leistungsunbeschränkte Krafträder der Klasse A führen möchten.

Erforderliche Unterlagen

In Einzelfällen sind Änderungen möglich!

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung 
  • Altführerschein
  • biometrisches Foto: Foto-Mustertafel (Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat)
  • gegebenenfalls Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat – sofern nicht jetztiges Gebiet des Landkreises Mittelsachsen (siehe Karteikartenabschrift) Fahrerlaubnis, Karteikartenabschrift beantragen (Landratsamt Mittelsachsen Verfahrensbeschreibung)
  • Falls vorhanden VK 30 („graue Karte“)Muster
  • Beim Umtausch und Verlängerung einer Lkw-Fahrberechtigung der alten Klassen 2 (C, CE) und 3 (CE 79 – besondere Zugkombinationen bis 18 500 kg) zusätzlich:
    • Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (darf durch jeden niedergelassenen Arzt erstellt werden, bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
    • Bescheinigung über das Sehvermögens nach Anlage 6 FeV (darf durch einen Augenarzt, Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder eine Begutachtungsstelle für Fahreignung erstellt werden, bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)

Kosten

  • Ausstellung eines EU-Kartenführerscheins: EUR 25,30 zzgl. Direktversand (EUR 5,10) oder Benachrichtigung (EUR 0,87)
  • Bei gleichzeitiger Verlängerung ab EUR 43,90
  • bei besonders hohem Aufwand der Feststellung des Besitzstandes: zusätzlich EUR 25,60

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.