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Die Papierführerscheine von Fahrerlaubnisinhabern mit den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958 sind seit dem 20. Juli 2022 und die der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 seit dem 20. Januar 2023 per Gesetz ungültig (§ 24 a Abs. 2 Fahrerlaubnisverordnung). Beim Umtausch dieser ungültigen Papierführerscheine kann der neue Führerschein auch bei postalischer Antragstellung direkt durch die Bundesdruckerei GmbH nach Hause geschickt werden.
Für die Inhaber von Papierführerscheinen, deren Geburtsjahr von 1965 bis 1970 liegt, läuft die Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2024. Die Bearbeitung der Anträge dauert zirka acht bis zehn Wochen.
Bis zum 18. Januar 2033 müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten unbefristeten Führerscheine umgetauscht werden. In Anlage 8 e zur Fahrerlaubnisverordnung ist folgende Staffelung festgelegt worden:
I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (Papierführerscheine):
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabenden | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
---|---|
1953 – 1958 | 19. Juli 2022 |
1959 – 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 – 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
vor 1953 | 19. Januar 2033 |
Personen mit Geburtsjahrgang vor 1953 sind vom vorgezogenen Umtausch ausgenommen, da altersbedingt nicht sicher ist, ob sie nach dem Stichtag von ihrer Fahrerlaubnis Gebrauch machen möchten und dafür einen gültigen Führerschein benötigen.
II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (Kartenführerscheine):
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein |
1999 – 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 – 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 – 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 – 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheines.
Besucheradresse:
Straße des Friedens 9 a
04720 Döbeln
Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Telefon: 03731 799-1454
Fax: 03731 799-1336
service-fahrerlaubnisbehoerde[at]landkreis-mittelsachsen.de
Den Antrag müssen Sie persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde (bitte Termin vereinbaren) oder per Post stellen.
Die Antragstellung zur Umstellung von Papierführerscheinen ist nur in der Hauptstelle in Döbeln, Straße des Frieden 9a, möglich Online-Terminreservierung.
Für Fahrten ins Ausland empfiehlt die Fahrerlaubnisbehörde den Umtausch. Die alten Führerscheine müssen zwar innerhalb der EU und des EWR anerkannt werden, aber es kann hin und wieder zu Problemen kommen (beispielsweise bei Polizeikontrollen oder beim Mieten eines Fahrzeugs).
Besonderheiten
Hinweise für Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klassen 3-BRD, B, BE oder 4-DDR:
Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 1a müssen die Fahrerlaubnis umstellen lassen, wenn sie leistungsunbeschränkte Krafträder der Klasse A führen möchten.
Internationaler Führerschein:
Ein Internationale Führerschein darf nur mit einem Kartenführerschein als Grundlage ausgestellt werden.
Führerschein, Internationaler Führerschein
(Landratsamt Mittelsachsen Verfahrensbeschreibung)
In Einzelfällen sind Änderungen möglich!
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.