Allgemeine Informationen
Der Internationale Führerschein wird für Reisen außerhalb der Europäischen Union (EU) und der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Norwegen, Island und Liechtenstein) durch die Fahrerlaubnisbehörde empfohlen. Genaue Informationen können Ihnen Automobilclubs, Reiseveranstalter oder die diplomatischen Vertretungen der Reiseländer geben.
Hinweis! Aktuelle Informationen, welche Länder hiervon betroffen sind, erhalten Sie bei den Automobilclubs, den Reiseveranstaltern sowie den jeweiligen Botschaften und Konsulaten.
Grundlage für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheines ist der Kartenführerschein.