Fahrerlaubnis, Internationaler Führerschein

Fahrerlaubnis, Internationaler Führerschein

Allgemeine Informationen

Der Internationale Führerschein wird für Reisen außerhalb der Europäischen Union (EU) und der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Norwegen, Island und Liechtenstein) durch die Fahrerlaubnisbehörde empfohlen. Genaue Informationen können Ihnen Automobilclubs, Reiseveranstalter oder die diplomatischen Vertretungen der Reiseländer geben. 

Hinweis! Aktuelle Informationen, welche Länder hiervon betroffen sind, erhalten Sie bei den Automobilclubs, den Reiseveranstaltern sowie den jeweiligen Botschaften und Konsulaten.

Grundlage für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheines ist der Kartenführerschein.

Zuständigkeiten

Referat Fahrerlaubnisbehörde

Besucheradresse:
Straße des Friedens 9 a
04720 Döbeln

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Erforderliche Unterlagen

Kosten

  • je nach Verwaltungsaufwand: von EUR 12,20 bis EUR 16,30
  • bei Umstellung Altführerschein: zusätzlich EUR 25,30

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.