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Der Internationale Führerschein wird für Reisen außerhalb der Europäischen Union (EU) und der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Norwegen, Island und Liechtenstein) durch die Fahrerlaubnisbehörde empfohlen. Genaue Informationen können Ihnen Automobilclubs, Reiseveranstalter oder die diplomatischen Vertretungen der Reiseländer geben.
Hinweis! Aktuelle Informationen, welche Länder hiervon betroffen sind, erhalten Sie bei den Automobilclubs, den Reiseveranstaltern sowie den jeweiligen Botschaften und Konsulaten.
Grundlage für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheines ist der Kartenführerschein.
Besucheradresse:
Straße des Friedens 9 a
04720 Döbeln
Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Telefon: 03731 799-1454
Fax: 03731 799-1336
service-fahrerlaubnisbehoerde[at]landkreis-mittelsachsen.de
Den Antrag müssen Sie persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. Dafür müssen Sie vorab einen Termin vereinbaren.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.